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   BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94   

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BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94 (https://dejure.org/1994,831)
BAG, Entscheidung vom 30.08.1994 - 1 ABR 3/94 (https://dejure.org/1994,831)
BAG, Entscheidung vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 (https://dejure.org/1994,831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einsatz von Finanzberatern im Außendienst als mitbestimmungspflichtige Einstellung - Eingliederung in den Betrieb zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Betriebszwecks - Unterwerfung unter die Organisationsgewalt und Weisungen des Betriebsinhabers - Freier ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Beschäftigung eines freien Handelsvertreters als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99; HGB § 84
    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Finanzberater -, Einstellung eines HV, Beschäftigung eines HV als mitbestimmungspflichtige Einstellung, fremdbestimmte Tätigkeit, Fremdbestimmtheit, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Status eines Finanzberaters, Vermittler, Indizien, Arbeitnehmereigenschaft, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 649
  • NZA 1997, 1297
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Dies galt schon für die Entscheidung vom 15. April 1986 (- 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972), in der der Senat die Beschäftigung von Taxifahrern als Einstellung gewürdigt hat.

    Denkbar ist aber, daß er - z.B. kurzfristig, wie in dem Taxifahrer-Fall (Beschluß vom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972) - auf einen Teil der Selbstbestimmung zugunsten des ihn beschäftigenden Unternehmens verzichtet, ohne daß sich deshalb das Gesamtbild der für einen freien Mitarbeiter typischen persönlichen Unabhängigkeit entscheidend ändert.

  • BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92

    Training von Bewerbern in Unterrichtsmethode als Einstellung

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat einen allgemeinen Antrag auf Feststellung seines Mitbestimmungsrechts stellen, wenn er eine Klärung für künftig zu erwartende, vergleichbare Fälle begehrt (vgl. zuletzt Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Der Entscheidung vom 20. April 1993 (- 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972) lag die Besonderheit zugrunde, daß es sich um eine kurzfristige Ausbildungsmaßnahme handelte, während derer die betroffenen Mitarbeiter in den (Ausbildungs-) Betrieb eingegliedert wurden.

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Entscheidend hinzukommen muß auch hier, daß das Fremdpersonal selbst in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert wird, so daß dieser die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung übernimmt (BAGE 67, 290 = AP, aaO; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP, aaO; Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110; vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91

    Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Entscheidend hinzukommen muß auch hier, daß das Fremdpersonal selbst in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert wird, so daß dieser die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung übernimmt (BAGE 67, 290 = AP, aaO; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP, aaO; Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110; vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Soweit der Senat in den Entscheidungen vom 3. Juli 1990 (- 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972) und vom 27. Juli 1993 (- 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972) die Beschäftigung von Lehrkräften unabhängig von ihrem Status als Einstellung angesehen hat, handelte es sich ebenfalls um ungewöhnliche Sachverhalte.

  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Entscheidend hinzukommen muß auch hier, daß das Fremdpersonal selbst in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert wird, so daß dieser die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung übernimmt (BAGE 67, 290 = AP, aaO; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP, aaO; Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110; vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine Einstellung ist jedoch dann anzunehmen, wenn die Eingliederung des Mitarbeiters dazu führt, daß - regelmäßig nur vorübergehend - ein Teil der Arbeitgeberstellung des Fremdunternehmens auf das Beschäftigungsunternehmen übergeht (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 -).

  • BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89

    Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Soweit der Senat in den Entscheidungen vom 3. Juli 1990 (- 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972) und vom 27. Juli 1993 (- 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972) die Beschäftigung von Lehrkräften unabhängig von ihrem Status als Einstellung angesehen hat, handelte es sich ebenfalls um ungewöhnliche Sachverhalte.

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Entscheidend hinzukommen muß auch hier, daß das Fremdpersonal selbst in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert wird, so daß dieser die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung übernimmt (BAGE 67, 290 = AP, aaO; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP, aaO; Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110; vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 14.03.1960 - II ZR 79/58

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Ersatz der ihm entgangenen Provision und auf

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Derartige Weisungen dürfen allerdings nicht so eng sein, daß sie die Selbständigkeit des Handelsvertreters in ihrem Kerngehalt beeinträchtigen (vgl. schon BGH Urteil vom 14. März 1960 - II ZR 79/58 - BB 1960, 574; BGH Urteil vom 13. Januar 1966 - VII ZR 9/64 - BB 1966, 265; Baumbach/Duden/Hopt, aaO, § 86 Anm. 2 C; Schlegelberger/Schröder, aaO, § 86 Rz 32).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).
  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 9/64

    Pflichtenstellung und Rechtsnatur der Tätigkeit des Handelsvertreters; Pflicht

  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88

    Einstellung: Begriff

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Dies setzt voraus, daß dem Arbeitgeber des Beschäftigungsbetriebes wenigstens ein Teil des Weisungsrechts zusteht, kraft dessen er für ein Arbeitsverhältnis typische Entscheidungen über den Arbeitseinsatz zu treffen hat (vgl. nur Senatsbeschluß vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Die Voraussetzungen eines Mitbestimmungsrechts bei der Einstellung eines freien Mitarbeiters überschneiden sich also notwendigerweise weitgehend mit denjenigen des Arbeitnehmerstatus, da für beide das Kriterium der Weisungsabhängigkeit entscheidend ist (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1994, aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der

    Maßgeblich für eine Eingliederung ist eine weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG 10. März 2004 aaO; BAG 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6; Thüringer LAG 20. Oktober 2011 - 6 TaBV 8/10 - juris).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma

    Die Personen müssen so in die betriebliche Arbeitsorganisation eingegliedert sein, daß der Arbeitgeber das für ein Arbeitsverhältnis typische Weisungsrecht innehat und die Entscheidung über den Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort trifft; er muß die Arbeitgeberfunktion wenigstens im Sinne einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (BAG 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142, zu B I 1 der Gründe; 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 125, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 6/96

    Beschäftigung freier Mitarbeiter als Einstellung - Mitbestimmung bei der Vergabe

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergabe von Plakatklebearbeiten an freie Mitarbeiter; Voraussetzungen einer Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Entscheidend hinzukommen muß, daß die beschäftigten Personen selbst in die Arbeitsorganisation eingegliedert sind, so daß der Arbeitgeber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung auch für sie übernimmt (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschlüsse vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - sowie vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - AP Nr. 6 und Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, mit ausführlichen weiteren Nachweisen).

    Wie der Senat aber schon in seiner Entscheidung vom 30. August 1994 (a.a.O.) klargestellt hat, unterscheidet sich der freie Mitarbeiter vom Arbeitnehmer gerade dadurch, daß die durch Weisungsgebundenheit und Eingliederung bestimmte persönliche Abhängigkeit fehlt.

    Insoweit gehe es um einen Ausnahmefall im Sinne der Entscheidung des Senates vom 30. August 1994 (a.a.O.).

    Wie bereits im Senatsbeschluß vom 30. August 1994 (1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung) ausgeführt, sind die für die Annahme einer Eingliederung im Sinne des § 99 BetrVG maßgeblichen Kriterien der Weisungsgebundenheit und durch persönliche Abhängigkeit bedingten Einbindung im wesentlichen mit den Kriterien für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses übereinstimmend.

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat einen allgemeinen Antrag auf Feststellung seines Mitbestimmungsrechts stellen, wenn er eine Klärung für künftig zu erwartende, vergleichbare Fälle begehrt (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

  • LAG Hamburg, 04.08.1995 - 3 TaBV 9/94

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von sog. Auftragnehmern durch

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  • BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 57/95

    Übertragung von bisher durch Arbeitnehmer ausgeführten Arbeiten auf freie

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergabe von Plakatklebearbeiten an freie Mitarbeiter; Voraussetzungen einer Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Entscheidend hinzukommen muß, daß die beschäftigten Personen selbst in die Arbeitsorganisation eingegliedert sind, so daß der Arbeitgeber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung auch für sie übernimmt (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschlüsse vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - sowie vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - AP Nr. 6 und Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, mit ausführlichen weiteren Nachweisen).

    Wie der Senat aber schon in seiner Entscheidung vom 30. August 1994 (a.a.O.) klargestellt hat, unterscheidet sich der freie Mitarbeiter vom Arbeitnehmer gerade dadurch, daß die durch Weisungsgebundenheit und Eingliederung bestimmte persönliche Abhängigkeit fehlt.

    Insoweit gehe es um einen Ausnahmefall im Sinne der Entscheidung des Senates vom 30. August 1994 (a.a.O.).

    Wie bereits im Senatsbeschluß vom 30. August 1994 (1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung) ausgeführt, sind die für die Annahme einer Eingliederung im Sinne des § 99 BetrVG maßgeblichen Kriterien der Weisungsgebundenheit und durch persönliche Abhängigkeit bedingten Einbindung im wesentlichen mit den Kriterien für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses übereinstimmend.

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Die beschäftigten Personen müssen selbst so in die Arbeitsorganisation eingegliedert sein, daß der Arbeitgeber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz auch nach Art, Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung auch für sie einnimmt (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - und vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - AP Nr. 6 und 5 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, m.w.N.).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Anträge, mit denen ein Zustimmungsverweigerungs- oder sonstiges Beteiligungsrecht des Betriebsrats festgestellt werden soll, müssen diejenige Maßnahme des Arbeitgebers, für die das Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung des Gerichts feststeht, für welche Maßnahme ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint wird (BAG 30. August 1994 - 1 ABR 3/94 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6).
  • LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12

    Übertragung von Unternehmerpflichten des Arbeits- und Umweltschutzes -

    Der Betriebsrat kann einen allgemeinen Antrag auf Feststellung seines Mitbestimmungsrechts stellen, wenn er eine Klärung für künftig zu erwartende, vergleichbare Fälle begehrt (BAG, Beschluss vom 30. August 1994, 1 ABR 3/94, Rn 18).
  • LAG Niedersachsen, 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95

    Eingliederung von DRK-Vereinsschwestern in den vom Arbeitgeber geleiteten

    Unter Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG sei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. Beschluß vom 30.08.1994 - 1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung) die Eingliederung von Personen in den Betrieb zu verstehen, um zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch ihrer Art nachweisungsgebundene Tätigkeit zu verrichten.

    Das Beschwerdegericht folgt dem Bundesarbeitsgericht, das in ständiger Rechtsprechung (z. B. Beschlüsse vom 15.04.1986 - 1 ABR 44/84 - AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 30.08.1994 - 1 ABR 3/94 - AP 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; anders das Bundesverwaltungsgericht zu dem personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand der Einstellung, jedenfalls für die Eingliederung eines kirchlichen Religionslehrers in eine Schule, Beschluß vom 23.08.1993 - 6 P 14/92) allein darauf abstellt, ob eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den im Betrieb vorhandenen Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, ohne daß es auf das Rechtsverhältnis ankommt, in dem diese Person zum Arbeitgeber als Betriebsinhaber steht.

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

  • LAG Köln, 22.03.1995 - 2 TaBV 73/94

    Betriebsrat: Begriff der Einstellung i.S. des § 99 BetrVG

  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.06.1997 - VerwG.EKD 0124/B11
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.06.1997 - VerwG.EKD 0124/B11
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.06.1997 - VerwG.EKD 0124/B11
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 61/97
  • LAG Hessen, 04.04.2006 - 4 TaBV 183/05

    Betriebsrat: Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit Einstellungen

  • ArbG Duisburg, 10.01.2011 - 3 BV 73/10

    Eingliederung, Einstellung, Fahrer, Subunternehmen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.08.2005 - 8 TaBV 33/04

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz von Arbeitnehmern eines

  • LAG Hamm, 17.02.2006 - 13 TaBV 130/05

    Einstellung; Begriff; Propagandistin; freier Mitarbeiter

  • LSG Bayern, 28.06.2005 - L 5 KR 109/04
  • LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04

    Sozialversicherungspflicht eines Handelsvertreters und Pächters eines

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 62/97
  • LAG Hamburg, 28.06.1995 - 5 TaBV 11/94

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Übertragung von Aufgaben auf einen

  • LAG Köln, 03.09.1997 - 9 TaBV 51/96

    Abgrenzung verschiedener Formen drittbezogenen Personaleinsatzes; Mitbestimmung

  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 16 O 92/05

    Postagenturvertrag - Ausgleichsanspruch als Handelsvertreter

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.09.1999 - 2 TaBV 15/99

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung - Begriff der Einstellung

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2019 - L 9 R 518/17
  • LAG Köln, 03.09.1997 - 9 (6) TaBV 70/96

    Anspruch des Betriebsrates auf Rückgängigmachung einer personellen Maßnahme;

  • LAG Köln, 03.09.1997 - 9 (10/3) TaBV 67/96

    Anspruch des Betriebsrates auf Rückgängigmachung einer Einstellung;

  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 16 O 113/05

    Postagenturvertrag - Ausgleichsanspruch als Handelsvertreter

  • ArbG Karlsruhe, 25.04.2007 - 9 Ca 444/06

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Telefonbuchverlag, Adressbuchverlag,

  • ArbG Berlin, 17.02.1997 - 5 Ca 35498/96

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei fraglicher Arbeitnehmereigenschaft;

  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.08.1999 - VerwG.EKD 0124/D4
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.08.1999 - VerwG.EKD 0124/D4
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.08.1999 - VerwG.EKD 0124/D4
  • ArbG Köln, 27.04.2000 - 1 BV 167/99

    Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Einstellung im Sinne des § 99

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