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   BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95   

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https://dejure.org/1995,1262
BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95 (https://dejure.org/1995,1262)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1995 - 1 ABR 3/95 (https://dejure.org/1995,1262)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 (https://dejure.org/1995,1262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76
    Einladung der Beisitzer zur Einigungsstellensitzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76
    Einigungsstelle: Kein wirksamer Spruch bei nicht ordnungsgemäßer Einladung eines Beisitzers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 222
  • MDR 1996, 941
  • NZA 1996, 161
  • BB 1995, 2581
  • DB 1995, 2219
  • JR 1996, 176
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß ein Spruch der Einigungsstelle nicht nur bezüglich seines Inhalts, sondern auch hin sichtlich der Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens gerichtlicher Kontrolle unterliegt (zuletzt Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Solche Grundsätze entnimmt der Senat dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 GG und der Funktion der Einigungsstelle als eines normsetzenden Organs (Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305, 312 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 b der Gründe).

    Er hat in der Folgezeit erkannt, daß die Beisitzer nicht verlängerte Arme der jeweiligen Betriebspartei seien, sondern frei von Weisungen und mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit bei der Schlichtung des Regelungsstreits mitwirken sollen (Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe).

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95
    Solche Grundsätze entnimmt der Senat dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 GG und der Funktion der Einigungsstelle als eines normsetzenden Organs (Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305, 312 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95
    a) Das folgt allerdings nicht, wie das Landesarbeitsgericht unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 2 b der Gründe) angenommen hat, aus einem Anspruch der Einigungsstellenmitglieder auf rechtliches Gehör.
  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Die vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellten Beisitzer sind weder deren Vertreter noch deren verlängerter Arm, sondern wirken bei der Schlichtung des Regelungsstreits frei von Weisungen und mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit mit (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 80, 222) .
  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Dementsprechend können sie nicht mit Vertretern einer Betriebspartei gleichgesetzt werden, auch wenn ihre Nähe zu derjenigen Betriebspartei, die sie bestellt hat, nicht zu verkennen und vom Gesetz auch gewollt ist (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 b cc der Gründe, BAGE 100, 239; 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 80, 222) .

    Die Tätigkeit der Einigungsstelle ist auf eine Beseitigung von Konflikten vornehmlich auf dem Weg der Herbeiführung eines für beide Seiten akzeptablen Kompromisses ausgerichtet (vgl. BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - aaO) .

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Dementsprechend verpflichtet § 76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG die Mitglieder der Einigungsstelle auch dazu, ihre Entscheidung unter angemessener Berücksichtigung der betrieblichen Belange und der Interessen der betroffenen Arbeitnehmer nach billigem Ermessen zu treffen (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261; 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222; 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76).
  • LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 161/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs; ordnungsgemäße Antragstellung;

    Ein Spruch einer Einigungsstelle ist nicht nur hinsichtlich seines Inhalts nach § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG anfechtbar, sondern unterliegt auch hinsichtlich der Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens der gerichtlichen Kontrolle (BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 51; BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 1).

    Diese Grundsätze werden nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Rechtsstaatgebot des Artikel 20 GG und der Funktion der Einigungsstelle als eines normsetzenden Organs entnommen (BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 51; BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 1).

    Zu diesen elementaren Verfahrensgrundsätzen gehört unter anderem der Anspruch auf rechtliches Gehör (BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Tarifvorrang Nr. 20; BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50; Fitting, a.a.O., § 76 Rn. 46, 75, 101 m.w.N.), die ordnungsgemäße Ladung der Beisitzer (BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 1), die abschließende Beschlussfassung aufgrund nicht öffentlicher mündlicher Beratung in Anwesenheit der Einigungsstellenmitglieder und in Abwesenheit der Betriebsparteien (BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 51).

    Hiernach erübrigte sich eine förmliche Ladung der Einigungsstellenbeisitzer (BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 1).

  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Zu diesen Grundsätzen gehört nach der Rechtsprechung des Senats die rechtzeitige und ordnungsgemäße Unterrichtung der Einigungsstellenmitglieder über Ort und Zeit der Sitzungen (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222), die Gewährung rechtlichen Gehörs (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60), die Beschlußfassung auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO) und die Bescheidung eines gestellten Befangenheitsantrages (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 68, zu B III 2 der Gründe).

    Sie sollen vielmehr mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit bei der Schlichtung des Regelungsstreits mitwirken, zu dessen Beilegung die Betriebsparteien selbst nicht in der Lage waren (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - aaO).

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Die betriebsverfassungsrechtliche Konzeption der Einigungsstelle geht davon aus, daß die Mitglieder einer Einigungsstelle die streitigen Regelungsfragen unabhängig von festgelegten Verhandlungspositionen der Betriebsparteien und mit einer gewissen Distanz dazu beraten und entscheiden können (BAG Beschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle = BB 1995, 2581, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 53/01

    Umfang der Freistellung einer Frauenvertreterin

    Nur in einem solchen Fall wäre eine Feststellung zum Umfang erforderlicher Freistellung durch eine im Gesetz enthaltende Ermächtigung gedeckt (vgl. BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222).
  • LAG Hessen, 31.05.2011 - 4 TaBV 153/10

    Einigungsstelle - Insolvenz Sozialplan - Spruchanfechtung durch Gesamtbetriebsrat

    Diese gilt nur für die Anfechtung eines Spruchs wegen einer falschen Ermessensentscheidung durch die Einigungsstelle (vgl. etwa BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80/222, zu B I).

    Ein Einigungsstellenspruch unterliegt im Anfechtungsverfahren einer uneingeschränkten Rechtskontrolle durch die Arbeitsgerichte (vgl. etwa BAG 27. Juni 1995 a. a. O., zu B I; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137, zu B I 1).

  • LAG Köln, 26.07.2005 - 9 TaBV 5/05

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs wegen eines Verfahrensfehlers

    Der Zweck würde verfehlt, wenn ein Teil der Mitglieder des Beschlusskörpers von der gemeinsamen Meinungsbildung und Entscheidung ausgeschlossen wäre und auf diese Weise ihre Mitwirkung unmöglich gemacht werden könnte (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 -).

    Dabei kommt es auf die Teilnahme jedes einzelnen Mitgliedes an (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 -).

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15

    Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn;

    Daraus folgt, dass Einigungsstellenbeisitzer ihr Amt höchstpersönlich auszuüben haben und deshalb in dieser Funktion auch keine Verfahrensvollmacht erteilen können (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats -

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1604/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1501/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1500/15

    Konsultationsverfahren zur Massenentlassung in einem beherrschten Unternehmen

  • VG Meiningen, 04.02.2004 - 3 P 50004/01

    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht des Landes;

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