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   BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09   

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https://dejure.org/2010,6830
BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09 (https://dejure.org/2010,6830)
BAG, Entscheidung vom 14.09.2010 - 1 ABR 30/09 (https://dejure.org/2010,6830)
BAG, Entscheidung vom 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 (https://dejure.org/2010,6830)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 1 TVG, § 76 Abs 3 S 3 BetrVG, § 76 Abs 8 BetrVG
    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - tarifliche Schlichtungsstelle - Verletzung des Unterschriftserfordernisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formerfordernisse für die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • bag-urteil.com

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - tarifliche Schlichtungsstelle - Verletzung des Unterschriftserfordernisses

  • hensche.de

    Einigungsstelle

  • Betriebs-Berater

    Formunwirksamer Einigungsstellenspruch

  • rewis.io

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - tarifliche Schlichtungsstelle - Verletzung des Unterschriftserfordernisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - tarifliche Schlichtungsstelle - Verletzung des Unterschriftserfordernisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formerfordernisse für die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Formunwirksamer Einigungsstellenspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 285
  • BB 2010, 3083
  • JR 2012, 135
  • NZA-RR 2011, 526
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09
    Die Unterschrift des Vorsitzenden beurkundet und dokumentiert den Willen der Einigungsstellenmitglieder (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 100, 239) .
  • LAG Niedersachsen, 09.02.2009 - 8 TaBV 70/08

    Zuständigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle; Nachwirkung eines

    Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Februar 2009 - 8 TaBV 70/08 - aufgehoben.
  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09
    Streiten die Betriebsparteien über die Rechtswirksamkeit eines Spruchs der nach § 76 Abs. 8 BetrVG an die Stelle der betrieblichen Einigungsstelle getretenen tariflichen Schlichtungsstelle, ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses und nicht dessen Aufhebung zu beantragen (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 11, DB 2010, 1765).
  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines

    Die Beurkundung und Dokumentation ist erforderlich, weil der Einigungsstellenspruch die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt und ihm erst dann die gleiche normative Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) zukommt wie einer von den Betriebsparteien geschlossenen Betriebsvereinbarung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 16 f., EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 2; 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 17 f., AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 76 Nr. 1) .
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der

    (3) Diesem Ergebnis steht - anders als die Klägerin meint - die Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - BAGE 135, 285; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - BAGE 135, 377) nicht entgegen.

    Deren normative Wirkung kann aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erst mit der Zuleitung eines formwirksamen Beschlusses der Einigungsstelle eintreten (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 19, aaO; vgl. für eine Dienstvereinbarung: BVerwG 20. Dezember 1988 - 6 P 34.85 -) .

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

    Mit seinem zutreffend im Wege eines Feststellungsantrags (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 10) verfolgten Begehren macht der Betriebsrat die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs vom 16. November 2007 geltend.
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 843/12

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

    Da eine solche Vereinbarung der Schriftform bedarf, muss auch der Beschluss der Einigungsstelle die gesetzlichen Formerfordernisse wahren (ähnlich zum Schriftformerfordernis des § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG: BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 15 ff., BAGE 135, 285; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 14 ff., BAGE 135, 377) .
  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 42/23

    Tarifliche Einigungsstelle - ERA NRW - Entgeltgrundsatz - Leistungsentgelt -

    Für eine tarifliche Einigungsstelle, bei der es sich der Sache nach um eine tarifliche Schlichtungsstelle iSd. § 76 Abs. 8 BetrVG handelt, gilt nichts Anderes (vgl. BAG, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 -, BAGE 135, 285-290, Rn. 13), auch wenn sie, wie hier nach § 51 Nr. 1 MTV, auf Regelungsgegenstände der zwingenden betrieblichen Mitbestimmung zugeschnitten ist.

    a) Die auf die Feststellung der Unwirksamkeit von Ziffer I. des Einigungsstellenbeschlusses sowie des Berichtigungsbeschlusses gerichteten Anträge sind zwar als solche zulässig (vgl. BAG, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 -, BAGE 135, 285-290, Rn. 10).

  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Zudem sollen die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer dadurch erkennen können, dass das vom Arbeitgeber nach § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG an geeigneter Stelle auszulegende Regelwerk auch tatsächlich von der Einigungsstelle beschlossen wurde und damit auf einer erzwungenen Einigung der Betriebsparteien beruht (vgl. ausf. BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 16 ff., BAGE 135, 285) .
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Da der Arbeitgeber gem. § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG den Spruch an geeigneter Stelle auszulegen hat, können die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer so erkennen, dass das ausgelegte und vom Vorsitzenden unterzeichnete Regelwerk auch tatsächlich von der Einigungsstelle beschlossen wurde und damit auf einer erzwungenen Einigung der Betriebsparteien beruht (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 18, EzA-SD 2010, Nr. 25, 13) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2013 - 2 Sa 252/12

    Einigungsstelle - Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes - 1 ABR 30/09 - und - 1 ABR 31/09 - kann eine Kündigung nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern schon dann ausgesprochen werden, wenn die Einigungsstelle einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und nicht erst dann, wenn der Beschluss schriftlich begründet und unterschrieben den Dienstparteien zugegangen ist (so BAG vom 02.02.2006 - 2 AZR 38/05 -).

    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes - 1 ABR 30/09 - und - 1 ABR 31/09 - stehen dem nicht entgegen (hierzu Tschöpe, Geißler: Formerfordernisse des Einigungsstellenspruchs NZA 2011, 545).

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852

    Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses

    Einigungsstellenbeschlüsse haben häufig "normative" Wirkung und vorentscheidende Bedeutung für eine Vielzahl einzelner Rechtsverhältnisse, die aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen von Anfang an formwirksamen Beschluss erfordert (vgl. BAG, B.v. 14.9.2010 - 1 ABR 30/09 - NZA-RR 2011, 526 Rn. 19).

    Denn die normative Wirkung von Einigungsstellenbeschlüssen erfordert - wie gezeigt (siehe 1.1.5.) - aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen von Anfang an, also im Zeitpunkt der insoweit maßgeblichen Zustellung i.S.v. Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG, formwirksamen Beschluss (vgl. BAG, B.v. 14.9.2010 - 1 ABR 30/09 - NZA-RR 2011, 526 Rn. 19; B.v. 5.10.2010 - 1 ABR 31/09 - BAGE 135, 377 Rn. 19 f.; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 16 f.).

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

    Da eine solche Vereinbarung der Schriftform bedarf, muss auch der Beschluss der Einigungsstelle die gesetzlichen Formerfordernisse wahren (ähnlich zum Schriftformerfordernis des § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG: BAG 14. September 2010 - 1 ABR 30/09 - Rn. 15 ff., BAGE 135, 285; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 14 ff., BAGE 135, 377) .
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2019 - 11 TaBV 36/18

    Auslegung des MTV Metallindustrie HH; SH und MV - Einigungsstellenspruch zur

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • LAG Niedersachsen, 11.05.2012 - 6 TaBV 5/12

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung in der niedersächsischen holz- und

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