Weitere Entscheidung unten: BAG, 23.03.2022

Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6055
BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19 (https://dejure.org/2021,6055)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2021 - 1 ABR 31/19 (https://dejure.org/2021,6055)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 (https://dejure.org/2021,6055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

  • IWW

    § 87 (1) Nr. 6 BetrVG, § ... 32 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, § 3 Abs. 9 BDSG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 2 ArbGG, § 222 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, §§ 187, 188 BGB, § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG, § 74 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG, Verordnung (EU) 2016/679, Richtlinie 95/46/EG, § 26 Abs. 1 BDSG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 524 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 524 Abs. 3 ZPO, § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG, Art. 4 Nr. 10 DS-GVO, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 888 ZPO, § 87 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Vertrauenstatbestand durch richterliche Verfügung zur Verlängerung der Beschwerdebegründungspflicht; Überwachungsrecht des Betriebsrats auf Einhaltung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG durch den Arbeitgeber; Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Nutzung der für eine ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauenstatbestand durch richterliche Verfügung zur Verlängerung der Beschwerdebegründungspflicht; Überwachungsrecht des Betriebsrats auf Einhaltung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG durch den Arbeitgeber; Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Nutzung der für eine ...

  • rechtsportal.de

    Vertrauenstatbestand durch richterliche Verfügung zur Verlängerung der Beschwerdebegründungspflicht; Überwachungsrecht des Betriebsrats auf Einhaltung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG durch den Arbeitgeber; Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Nutzung der für eine ...

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf Löschung mitbestimmungswidrig erhobener Beschäftigtendaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche E-Mails - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Datenschutz - und der Auskunftsanspruch des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das verletzte Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - und der Beseitigungsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zu lange verlängerte Beschwerdebegründungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigtendatenschutz - und der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überwachung der E-Mail-Kommunikation durch den Arbeitgeber - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - und seine Grenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - und sein erforderlicher Vortrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beseitigungsanspruch des Betriebsrats - wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Folgenbeseitigungsanspruch bei Verstoß gegen Mitbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2299
  • NZA 2021, 959
  • DB 2021, 1750
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    Denn er bezieht sich zumindest auch auf Fallgestaltungen, die nicht Gegenstand eines aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG folgenden allgemeinen Unterlassungsanspruchs (dazu grds. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364) sein können.

    Verstößt er hiergegen, entsteht ein betriebsverfassungswidriger Zustand, dem der Betriebsrat durch die Geltendmachung eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs gegen den Arbeitgeber (dazu grds. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364) und eines entsprechenden Beseitigungsanspruchs entgegenwirken kann (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14, BAGE 140, 343; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B III der Gründe, BAGE 89, 139) .

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    Insoweit ist bei einem Unterlassungsbegehren, dem notwendig gewisse Generalisierungen innewohnen, anerkannt, dass die Verwendung allgemein gehaltener Formulierungen oder von rechtlichen Begriffen nach den Umständen des Einzelfalls den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entspricht, wenn - wie hier - zum Verständnis der Begriffe auf beanstandete Verletzungshandlungen und die zum Antrag vorgebachte Begründung des Betriebsrats zurückgegriffen werden kann (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 18 mwN) .

    Bei einem Verbotsausspruch als Rechtsfolge eines nicht betriebsvereinbarungsgemäßen Verhaltens des Arbeitgebers handelt es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand als bei der auf einem mitbestimmungswidrigen Verhalten gründenden Unterlassungsfolge (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    Mit der bloßen Angabe, ob es gegen den betroffenen Arbeitnehmer einen gegen ihn gerichteten Verdacht gab oder sich eine auf ihn bezogene E-Mail im Postfach eines verdächtigten Mitarbeiters befand, kann der Betriebsrat weder erkennen, ob - und ggf. welche, von der Arbeitgeberin dokumentierte - tatsächliche Anhaltspunkte einen Anfangsverdacht (vgl. dazu BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 25, BAGE 157, 69) für eine Straftat begründet haben, noch, ob die von ihr durchgeführte Datenverarbeitung zu deren Aufdeckung erforderlich und im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen der hiervon betroffenen Arbeitnehmer geeignet sowie angemessen war.
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    Verstößt er hiergegen, entsteht ein betriebsverfassungswidriger Zustand, dem der Betriebsrat durch die Geltendmachung eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs gegen den Arbeitgeber (dazu grds. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364) und eines entsprechenden Beseitigungsanspruchs entgegenwirken kann (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14, BAGE 140, 343; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B III der Gründe, BAGE 89, 139) .
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    (1) Sowohl die Einführung als auch die Nutzung der für eine E-Mail-Kommunikation bei der Arbeitgeberin notwendigen softwarebasierten Anwendungen ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig, da diese zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer geeignet sind (vgl. zum Begriff der technischen Einrichtung iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG etwa BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - Rn. 22 mwN, BAGE 157, 220) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    Damit beinhaltet er eine Vielzahl von Fallgestaltungen und ist als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn - wie vorliegend - unter ihn auch Sachverhalte fallen, in denen das Unterlassungsbegehren erfolglos ist (vgl. BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 74 mwN, BAGE 166, 79) .
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    Verstößt er hiergegen, entsteht ein betriebsverfassungswidriger Zustand, dem der Betriebsrat durch die Geltendmachung eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs gegen den Arbeitgeber (dazu grds. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364) und eines entsprechenden Beseitigungsanspruchs entgegenwirken kann (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14, BAGE 140, 343; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B III der Gründe, BAGE 89, 139) .
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    Beeinträchtigungen, die aber als weitere Folge dieser Störung entstehen, können nur im Wege eines auf Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzes nach § 823 Abs. 1 BGB ausgeglichen werden, wobei die Abgrenzung eine Frage des Einzelfalls ist (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 41 mwN, BAGE 138, 68) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    Entsprechend dem Gebot einer rechtsschutzgewährenden und damit anlassfallbezogenen Auslegung (vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11 mwN) sind damit allerdings nur solche Untersuchungen gemeint, die - wie die ab November 2017 bei der Arbeitgeberin begonnene - der Aufdeckung von Straftaten durch Organe oder Mitarbeiter der Arbeitgeberin dienen sollen.
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
    Der durch die erstinstanzliche Entscheidung nicht beschwerte Betriebsrat vermochte eine Änderung der Verfahrensgegenstände nur durch eine Anschlussbeschwerde vorzunehmen; daher ist sein im Schriftsatz vom 7. Juni 2019 angebrachtes Leistungsbegehren entsprechend auszulegen (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn 15 mwN, BAGE 151, 27) .
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 37/03

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei angenommenem, aber

  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 576/16

    Verlängerung einer bereits abgelaufenen Rechtsmittelbegründungsfrist

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 48/17

    Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • ArbG Köln, 26.06.2018 - 16 BV 327/17
  • BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit

    Zudem erstrebt der Betriebsrat die Untersagung, entsprechende Anweisungen an die Arbeitnehmer in Zukunft zu wiederholen (vgl. zum Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 84 mwN, BAGE 174, 233) .

    Während der Unterlassungsanspruch auf die Untersagung künftigen Verhaltens abzielt (vgl. BAG 15. November 2022 - 1 ABR 5/22 - Rn. 21; 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 36 mwN) , richtet sich der Beseitigungsanspruch darauf, die unter Verletzung des Mitbestimmungsrechts eingetretene Lage zu beenden (BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 84, BAGE 174, 233) .

  • ArbG Hamburg, 16.01.2024 - 24 BVGa 1/24

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von ChatGPT

    Zwar steht dem Betriebsrat zum Schutz seiner in § 87 Abs. 1 BetrVG aufgeführten Mitbestimmungsrechte ein negatorischer Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch zu (BAG vom 23.03.2021 - 1 ABR 31/19; Richardi/Maschmann, in: Richardi, § 87 BetrVG, Rn. 134 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21

    Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von

    Der in Anspruch genommene Beteiligte muss bei einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung eindeutig erkennen können, was von ihm verlangt wird (vgl. nur BAG vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 Rn. 14; vgl. auch BAG vom 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 Rn. 21).
  • BAG, 09.05.2023 - 1 ABR 14/22

    Betriebsrat - Auskunftsanspruch - schwerbehinderte Menschen

    Ein allgemein gehaltener Hinweis des Betriebsrats auf seine gesetzlichen Aufgaben unter Wiederholung des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (vgl. BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 174, 233; 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - Rn. 12 mwN, BAGE 166, 269) .
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als

    Damit hat er eine Vielzahl von Fallgestaltungen zum Gegenstand und ist als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn - wie vorliegend - unter ihn auch Sachverhalte fallen, in denen das Feststellungsbegehren erfolglos ist (vgl. BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 55; 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 74 mwN, BAGE 166, 79) .
  • BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22

    Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Jedenfalls wäre eine (stillschweigende) Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über ihre Zulassung nach § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 iVm. § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG unanfechtbar (vgl. BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 39, BAGE 174, 233; 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - Rn. 29) .
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft -

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22

    Freistellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG ; Unterlassungsanspruch aus

    (BAG, Beschluss vom 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 -, BAGE 174, 233-255, Rn. 85, 86).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

    Der Kreis der Verdächtigen muss zwar möglichst eingegrenzt sein, es ist aber nicht zwingend notwendig, die Maßnahme in einer Weise zu beschränken, dass von ihr ausschließlich Personen erfasst werden, bezüglich derer bereits ein konkretisierter Verdacht besteht (BAG, Beschluss vom 23. März 2021 - 1 ABR 31/19).
  • LAG Hessen, 04.09.2023 - 16 TaBV 45/23
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 24; 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 21).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21

    Auskunftsanspruch - Mitbestimmungsrecht - Beteiligungsvergütung

  • ArbG Köln, 09.06.2022 - 6 Ca 7315/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2022 - 1 ABR 31/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8228
BAG, 23.03.2022 - 1 ABR 31/19 (https://dejure.org/2022,8228)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2022 - 1 ABR 31/19 (https://dejure.org/2022,8228)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2022 - 1 ABR 31/19 (https://dejure.org/2022,8228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Der Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht