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   BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86   

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https://dejure.org/1987,1450
BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86 (https://dejure.org/1987,1450)
BAG, Entscheidung vom 15.09.1987 - 1 ABR 31/86 (https://dejure.org/1987,1450)
BAG, Entscheidung vom 15. September 1987 - 1 ABR 31/86 (https://dejure.org/1987,1450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nutzung einer Werkskantine für Feierlichkeiten der Arbeitnehmer - Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates - Begriff der Sozialeinrichtung - Mitbestimmungsfreiheit der Errichtung einer Sozialeinrichtung und der Bestimmung des Zweckes dieser Einrichtung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 8

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 104
  • VersR 1988, 368
  • BB 1988, 275
  • DB 1988, 404
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren Gegenstand eines Feststellungsantrages nach § 256 Abs. 1 ZP0 nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten sein (BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 - AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, die letztgenannten Beschlüsse sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren Gegenstand eines Feststellungsantrages nach § 256 Abs. 1 ZP0 nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten sein (BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 - AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, die letztgenannten Beschlüsse sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren Gegenstand eines Feststellungsantrages nach § 256 Abs. 1 ZP0 nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten sein (BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 - AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, die letztgenannten Beschlüsse sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Der Antrag des Betriebsrats kann jedoch im Hinblick auf den Anlaß des Streits der Beteiligten und auf das zu seiner Begründung Vorgetragene ausgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 29/84 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972; und vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Der Antrag des Betriebsrats kann jedoch im Hinblick auf den Anlaß des Streits der Beteiligten und auf das zu seiner Begründung Vorgetragene ausgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 29/84 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972; und vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren Gegenstand eines Feststellungsantrages nach § 256 Abs. 1 ZP0 nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten sein (BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 - AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, die letztgenannten Beschlüsse sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 29/84

    Zuordnung von Kleinbetrieben

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Der Antrag des Betriebsrats kann jedoch im Hinblick auf den Anlaß des Streits der Beteiligten und auf das zu seiner Begründung Vorgetragene ausgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 29/84 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972; und vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren Gegenstand eines Feststellungsantrages nach § 256 Abs. 1 ZP0 nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten sein (BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 - AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, die letztgenannten Beschlüsse sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 14.02.1967 - 1 ABR 6/66

    Mitbestimmungsrecht - Wohlfahrtseinrichtung - Werkswohnung

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Diese Freiheit des Arbeitgebers, den Zweck der von ihm geschaffenen Sozialeinrichtung ohne Beteiligung des Betriebsrats zu bestimmen, bezieht sich nur auf die generelle Entscheidung, welche Art von Sozialeinrichtung er für welchen abstrakt abgegrenzten Arbeitnehmerkreis schaffen will (BAGE 19, 229 = AP Nr. 9 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen).
  • BAG, 26.10.1965 - 1 ABR 7/65

    Mitbestimmung bei Errichtung und Schließung von Wohlfahrtseinrichtungen

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86
    Dem steht nicht entgegen, daß die Errichtung einer Sozialeinrichtung und die Bestimmung des Zweckes dieser Einrichtung durch den Arbeitgeber mitbestimmungsfrei ist (BAGE 17, 316 = AP Nr. 8 zu § 56 BetrVG Wohlfahrtseinrichtungen; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aa0, § 87 Rz 97; Dietz/Richardi, aa0, § 87 Rz 404, 406; Galperin/Löwisch, aa0, § 87 Rz 186, 189; Wiese, aa0, § 87 Rz 262).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 80/77
  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 94/07

    Mitbestimmung bei Sozialeinrichtung

    Hierzu muss ein zweckgebundenes Sondervermögen vorhanden sein, die Einrichtung sozialen Zwecken dienen und ihr Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt sein (vgl. BAG 15. September 1987 - 1 ABR 31/86 - zu B II 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 15).

    Dies erfordert regelmäßig eine äußerlich erkennbare, auf Dauer gerichtete Organisation (vgl. BAG 15. September 1987 - 1 ABR 31/86 - zu B II 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 15).

  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Sie legt die Ordnung, nach der ihre Vorteile genutzt werden können, neu fest (vgl. BAG 15. September 1987 - 1 ABR 31/86 - AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 15, zu B II 1 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 12.12.2018 - 12 TaBV 37/18

    Terrassentür der Betriebskantine - Unterlassungsantrag derzeit erfolglos

    Ein solches Sondervermögen kann auch eine Kantine sein, wenn Räume, Einrichtungsgegenstände, Betriebsmittel und in der Kantine beschäftigte Arbeitskräfte durch eine äußerlich erkennbare, abgrenzbare und auf Dauer gerichtete Organisation verbunden sind, die in ihrer Gesamtheit "die Kantine" ergeben, die für die Arbeitnehmer des Betriebes geschaffen wurde (BAG 15.09.1987 - 1 ABR 31/86, juris Rn. 19).

    Kantinen werden darüber hinaus vielfach auch anderweitig genutzt, als Ort der persönlichen, aber auch auf die Arbeitsleistung bezogenen Kommunikation der Arbeitnehmer, für betrieblich veranlasste Veranstaltungen, aber auch für private Nutzungen, jedenfalls soweit sie mit dem Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang stehen (BAG 15.09.1987 a.a.O. Rn. 24).

    Hat er diese Entscheidung getroffen, obliegt die nähere Nutzung dieser Räume als Ausgestaltung der Kantine der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG 15.09.1987 a.a.O. Rn. 26).

    So hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn eine bisher übliche Nutzung einer Sozialeinrichtung eingeschränkt werden soll (vgl. BAG 15.09.1987 a.a.O. Rn. 16, 27).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit über einen längeren Zeitraum durch tatsächliche Zurverfügungstellung ergeben hat und dass diese ggfs. hier bezogen auf die Terrasse nicht mitbestimmt getroffen worden ist (BAG 15.09.1987 a.a.O. Rn. 23) Es geht um den negatorischen Rechtsschutz zur Sicherung des Mitbestimmungsrechts.

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 37/10

    Betriebsrat - Personalverkauf - Sozialeinrichtung - Betriebliche Lohngestaltung

    Dies erfordert regelmäßig eine äußerlich erkennbare, auf Dauer gerichtete Organisation (vgl. BAG 15. September 1987 - 1 ABR 31/86 - zu B II 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 15) .
  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

    Danach wird unter Sozialeinrichtung ein zweckgebundenes Sondervermögen mit abgrenzbarer, auf Dauer gerichteter besonderer Organisation verstanden, das eine rechtliche und tatsächliche Verwaltung verlangt (BAG vom 15.09.1987 - 1 ABR 31/86, NZA 1988, 104; BAG vom 16.06.1998 - 1 ABR 67/97, NZA 1998, 1185; GK-BetrVG/Wiese, 8. Aufl., § 87 Rdnr. 678; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 235 Rdnr. 35; GK-ArbGG/Wenzel, § 2 Rdnr. 161 sowie Fitting/Engels/Schmidt/-Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 87 Rdnr. 335).
  • LAG Hamm, 21.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

    Danach wird unter Sozialeinrichtung ein zweckgebundenes Sondervermögen mit abgrenzbarer, auf Dauer gerichteter besonderer Organisation verstanden, das eine rechtliche und tatsächliche Verwaltung verlangt (BAG vom 15.09.1987 - 1 ABR 31/86, NZA 1988, 104; BAG vom 16.06.1998 - 1 ABR 67/97, NZA 1998, 1185; GK-BetrVG/Wiese, 8. Aufl., § 87 Rdnr. 678; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 235 Rdnr. 35; GK-ArbGG/Wenzel, § 2 Rdnr. 161 sowie Fitting/Engels/Schmidt/-Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 87 Rdnr. 335).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 133/94

    Beteiligungsrecht des Personalrats in Kantinenangelegenheiten; Rechtmäßigkeit der

    Dazu gehören nicht nur Maßnahmen genereller Art. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich vielmehr nach einhelliger Ansicht grundsätzlich auch auf Einzelmaßnahmen (vgl. die Beispiele für Kantinen in BVerwG, Beschl. v. 7.11.1969 - VII P 11.68 -, PersV 1970, 187 f.; BAG, Beschl. v. 15.9.1987 - 1 ABR 31/86 -, DB 1988, 404; OVG NW a.a.O. m.w.N.; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, Bay PersVG, Art. 75 Rdnr. 538 m.w.N.).
  • KAG Münster, 06.10.2011 - 42/11

    Änderung einer Parkhausbenutzungsordnung; Mitbestimmung

    Sie sind auf Dauer angelegt, institutionalisiert, allein oder aber mit den Mitarbeitern errichtet, um diesen in ihrer Gesamtheit oder auch einzelnen Gruppen soziale Vorteile zukommen zu lassen, vgl. auch Beschluss vom 5.10.1990 im Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle im Erzbistum Freiburg, Az.: 1990/5 und Beschluss vom 13.1.1997 der Schlichtungsstelle nach der Ordnung für die Mitarbeitervertretung im Bistum Limburg, Az: 10/96 und vom 11.1.1999 in dem Verfahren 25/97; BAG, Beschluss vom 15.09.1987-1 ABR 31/86; und Dornbusch- Fischermeier-Löwisch in: Luchterhand Fachanwaltskommentar für das Arbeitsrecht zu § 87 Abs. 1 Nr. 8 des Betriebsverfassungsgesetzes.
  • KAG Münster, 20.01.2011 - 38/10

    Einstweiligen Verfügungsverfahren über die Inkrafttretung einer neuen Parkordnung

    Vgl. auch Beschluss vom 5.10.1990 im Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle im Erzbistum Freiburg, Az.: 1990/5 und Beschluss vom 13.1.1997 der Schlichtungsstelle nach der Ordnung für die Mitarbeitervertretung im Bistum Limburg, Az: 10/96 und vom 11.1.1999 in dem Verfahren 25/97; BAG, Beschluss vom 15.09.1987-1 ABR 31/86; und Dornbusch-Fischermeier-Löwisch in: Luchterhand Fachanwaltskommentar für das Arbeitsrecht zu § 87 Abs. 1 Nr. 8 des Betriebsverfassungsgesetzes.
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