Weitere Entscheidung unten: BAG, 18.10.1988

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   BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B)   

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BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) (https://dejure.org/1989,669)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) (https://dejure.org/1989,669)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) (https://dejure.org/1989,669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs i.R.d. Aufstellung eines neuen Provisionsplans für die Vertriebsrepräsentanten eines Arbeitgebers - Voraussetzung für die Zahlung von Provisionen in einem Betrieb für bestimmte provisionsfähige Geschäfte - Festsetzung der Höhe ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76; BetrVG § 77; BetrVG § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 3 und 4, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 77 Abs. 1
    Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle bei Festlegung einer Regelung, die dem Arbeitgeber eine mitbestimmungsfreie Gewährung von Provisionen an Vertriebsrepräsentanten ermöglicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 399
  • VersR 1990, 505
  • BB 1990, 354
  • BB 1990, 853
  • DB 1990, 589
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Die Fallgestaltung und die Zielsetzung des Antrages des Betriebsrats entsprechen daher der Fallgestaltung in einem Verfahren, über das der Senat am 10. Juni 1986 entschieden hat (- 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972).

    Gegen einen Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung von normativ begründeten Ansprüchen der Arbeitnehmer aus einer Betriebsvereinbarung sprechen daher die gleichen Erwägungen, aus denen heraus der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (aaO) einen eigenen Anspruch des Betriebsrats auf die zutreffende Anwendung von Tarifverträgen gegenüber den Arbeitnehmern verneint hat (Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Das aber ist Zweck und Inhalt des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hinsichtlich jeder betrieblichen Lohngestaltung (Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Senat hat allerdings wiederholt ausgesprochen, daß eine durch Betriebsvereinbarung oder einen Spruch der Einigungsstelle geschaffene mitbestimmte Regelung dem Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer - eine Freiheit einräumen kann, die einem mitbestimmungsfreien Zustand nahekommt, ohne damit gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu verstoßen (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 51, 217 = AP Nr. 14 zu § 8 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Gegen einen Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung von normativ begründeten Ansprüchen der Arbeitnehmer aus einer Betriebsvereinbarung sprechen daher die gleichen Erwägungen, aus denen heraus der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (aaO) einen eigenen Anspruch des Betriebsrats auf die zutreffende Anwendung von Tarifverträgen gegenüber den Arbeitnehmern verneint hat (Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Aus ähnlichen Erwägungen hat der Senat auch in seiner Entscheidung vom 18. April 1989 (- 1 ABR 100/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgesprochen, daß die Tarifvertragsparteien durch Bestimmungen in einem Tarifvertrag Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG Eingangssatz nur dadurch ausschließen können, daß sie die kraft Gesetzes mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regeln, nicht aber dadurch, daß sie das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers wiederherstellen.
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, daß die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruchs die Frage zum Gegenstand hat, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt, wobei diese Belange und auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, festzustellen sind (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Er hat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) jedoch schon darauf hingewiesen, daß ein solcher Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschreiten kann.
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87

    Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Die getroffene Regelung muss in ihrem Ergebnis auch denjenigen Interessen Rechnung tragen, um derentwillen dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 378, zu B IV 1 der Gründe; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - BAGE 63, 140, 148, zu B II 1 der Gründe).

    Ebenso wenig wie der Betriebsrat selbst kann die Einigungsstelle das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG dahin ausüben, dass sie dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (für die Einigungsstelle BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69, zu II 2 b aa der Gründe mit Bezug auf LAG Bremen 26. Oktober 1998 - 4 TaBV 4/98 - NZA-RR 1999, 86; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; für den Betriebsrat BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 23. März 1999 - 1 ABR 33/98 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 60, zu B II 2 c der Gründe).

    Doch muss die Einigungsstelle selbst den Regelungsgegenstand gestaltet haben (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60, zu B II 3 c aa der Gründe mwN; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - BAGE 63, 140).

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Ein Spruch der Einigungsstelle über die Regelung einer zusätzlichen Jahressondervergütung muß die Frage, in welchem Verhältnis die Vergütungen der einzelnen Arbeitnehmer zueinander stehen sollen, jedenfalls insoweit selbst regeln, daß die Festsetzung unterschiedlich hoher Jahressondervergütungen sich an bestimmten Kriterien zu orientieren hat (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 17.10.1989 BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972).

    Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Ausgestaltung eines Entlohnungssystems ist die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und die Durchsichtigkeit und Einsehbarkeit des jeweiligen Entlohnungssystems (Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989, BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972, mit weiteren Nachweisen).

    Hierin unterscheidet sich die Regelung von dem der Senatsentscheidung vom 17. Oktober 1989 (BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972) zugrunde liegenden Sachverhalt; dort war dem Arbeitgeber die Festsetzung unterschiedlicher Provisionssätze übertragen worden, ohne daß diese sich an bestimmten Kriterien zu orientieren hatten.

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Entscheidend ist, was der Betriebsrat "mit seinem Antrag letztlich begehrt" (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140, 146).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

    Die Dienstvereinbarung lässt sich - wie die ihr als Vorbild dienende Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) - als Normenvertrag beschreiben (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 ; Weber, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl. 2012 § 73 Rn. 4 f.).

    Zur ausschließlichen prozessualen Wahrnehmung der Individualinteressen einzelner Beschäftigter (im Wege der Prozessstandschaft) ist der Personalrat nicht befugt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - NVwZ-RR 2009, 38 sowie - im Hinblick auf Dienstvereinbarungen - BAG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 und vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - PersV 2014, 74 ; Berg, in: Altvater u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 73 Rn. 26; Ramm, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., Bundespersonalvertretungsgesetz, 73. Update 7/2019, § 73 Rn. 27; Weber, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, § 73 Rn. 22a; vgl. zum Initiativrecht des Personalrats: BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 5 P 1.18 - Rn. 17).

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

    Gegenstand der Überprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - und 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 8 und 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972 und Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972) das Ergebnis der Tätigkeit der Einigungsstelle.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11

    Videoüberwachung - Ermessensentscheidung

    Dabei wird das Regelungsermessen der Einigungsstelle durch den Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts bestimmt, und muss ihr Spruch die Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer zu einem billigen Ausgleich bringen (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 = AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 39 zu B I der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • LAG Köln, 19.06.2002 - 7 TaBV 24/01

    Freiwillige soziale Leistungen; Betriebsvereinbarung; Betriebsübergang;

  • LAG Bremen, 04.06.1991 - 1 TaBV 15/90

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Jahressonderzahlung; Spannweitenklausel;

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559

    Dienstvereinbarung zwischen Personalvertretung und Dienststelle über

  • LAG Berlin, 29.10.1998 - 10 Sa 95/98

    Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2012 - 10 TaBV 13/12

    Geschäftsbedarf der Schwerbehindertenvertretung - E-Mail-Postfächer - keine

  • LAG Köln, 17.02.2006 - 6 Ta 76/06

    Einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Karneval; Rosenmontag

  • LAG Köln, 05.10.2009 - 5 TaBV 51/09

    Unzulässiger Feststellungsantrag des Betriebsrats bei Geltendmachung eines

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92

    Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen

  • ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

  • LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18

    § 112 BetrVG

  • LAG Brandenburg, 13.02.2003 - 3 TaBV 15/01

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung sowie den Einsatz

  • LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen

  • LAG München, 24.06.2010 - 4 TaBV 18/10

    Gehaltserhöhung, Mitbestimmung im AT-Bereich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über den Fälligkeitstermin des

  • BAG, 24.01.1996 - 1 ABR 35/95

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung - Versehung einer

  • ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruches zu flexibler Arbeitszeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2006 - 1 Sa 34/06

    Betriebsvereinbarung Kurzarbeit - Festlegung betroffener Arbeitnehmer

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Rechtsprechung
   BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87 Z   

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https://dejure.org/1988,866
BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87 Z (https://dejure.org/1988,866)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1988 - 1 ABR 31/87 Z (https://dejure.org/1988,866)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 31/87 Z (https://dejure.org/1988,866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 48
  • NZA 1989, 396
  • BB 1989, 360
  • BB 1989, 705
  • DB 1989, 733
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens -

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    Erwächst damit die Beteiligtenstellung in einem anhängigen Beschlußverfahren einer Person oder Stelle kraft materiellen Betriebsverfassungsrechts, ohne daß es auf eine darauf gerichtete Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts ankommt, so ist diese kraft Gesetzes eingetretene Beteiligung auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenso zu beachten, wie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die an einem Verfahren nach materiellem Recht beteiligten Personen und Stellen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen "zu beteiligen" sind, was nichts anderes bedeutet, als daß ihre materiell-rechtlich begründete Beteiligtenstellung noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    Wäre das der Fall, wäre die darin liegende Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässig (BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    In einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes sind diejenigen Personen und Stellen Beteiligte, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - BAGE 53, 119 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    Erwächst damit die Beteiligtenstellung in einem anhängigen Beschlußverfahren einer Person oder Stelle kraft materiellen Betriebsverfassungsrechts, ohne daß es auf eine darauf gerichtete Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts ankommt, so ist diese kraft Gesetzes eingetretene Beteiligung auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenso zu beachten, wie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die an einem Verfahren nach materiellem Recht beteiligten Personen und Stellen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen "zu beteiligen" sind, was nichts anderes bedeutet, als daß ihre materiell-rechtlich begründete Beteiligtenstellung noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    In einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes sind diejenigen Personen und Stellen Beteiligte, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - BAGE 53, 119 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86

    Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist seit dem Inkrafttreten der Arbeitsgerichtsnovelle von 1979 die unselbständige Anschlußbeschwerde zulässig (BAG Beschluß vom 2. April 1987 - 6 ABR 29/85 - AP Nr. 3 zu § 87 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Beschluß vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    Betriebsverfassungsrechtliche Rechte und Pflichten im Hinblick auf Beteiligungsrechte des betriebsverfassungsrechtlichen Organs der Arbeitnehmerseite kann nur der jeweilige Inhaber des Betriebs als das Organ "Arbeitgeber" sein (Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83

    Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    Das gilt auch dann, wenn ein Beteiligter bislang irrtümlich am Verfahren nicht beteiligt worden ist (Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 15/83 - AP Nr. 2 zu § 117 BetrVG 1972), und muß daher erst recht gelten, wenn eine Person oder Stelle bislang nicht Beteiligte war, ihre Beteiligtenstellung vielmehr erst im Laufe des Verfahrens erworben hat.
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung -

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    Der Senat hat daher in dem Beitritt eines Dritten mit einem eigenen Sachantrag eine Antragsänderung gesehen, deren Zulässigkeit sich nach den Regeln über die Antragsänderung im Beschlußverfahren bestimmt, den neuen Antragsteller aber in seiner Eigenschaft als Antragsteller eines - unter Umständen auch unzulässigen - Antrags als Beteiligten des Verfahrens angesehen, der damit bei Abweisung seines Antrags auch rechtsmittelbefugt ist (Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 35/85 - BAGE 54, 36 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87
    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - BAGE 50, 179 = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Geht im Laufe eines Beschlussverfahrens die Zuständigkeit zur Wahrnehmung des im Verfahren umstrittenen Mitbestimmungsrechts auf ein anderes betriebsverfassungsrechtliches Gremium über, wird dieses Beteiligter des anhängigen Beschlussverfahrens (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - zu B I und II 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 2; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 31/87 - zu B I 2 a und b der Gründe, BAGE 60, 48).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Die materiell-rechtliche Betroffenheit und die Beteiligungsbefugnis können sich ändern, sogar noch im Laufe des Verfahrens (vgl. BAGE 59, 371, 374 f. = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe; BAGE 60, 48, 51 ff. = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

    Der Senat ist daher in seiner Rechtsprechung stets davon ausgegangen, daß bei einem Betriebsinhaberwechsel der Betriebserwerber anstelle des bisherigen Betriebsinhabers kraft Gesetzes Beteiligter des anhängigen Beschlußverfahrens wird, wenn er ebenso wie der bisherige Betriebsinhaber durch die erbetene Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen wird (Beschluß des Senats vom 28. September 1988, BAGE 59, 371 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. Oktober 1988, BAGE 60, 48 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Ist der Spruch der Einigungsstelle unwirksam - sei es, daß der Gesamtbetriebsrat nicht zuständig gewesen wäre, sei es, daß die Einigungsstelle ihr Ermessen nicht ausgeübt und die Regelung einseitig auf den Arbeitgeber übertragen hätte -, könnte und müßte auch heute noch eine mitbestimmte Regelung für die zusätzliche Jahressondervergütung vereinbart werden (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988, BAGE 60, 48, 56 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Geht im Laufe eines Beschlussverfahrens die Zuständigkeit zur Wahrnehmung des im Verfahren umstrittenen Mitbestimmungsrechts (oder weitergehend ausgedrückt: die verfahrensgegenständliche Betroffenheit) auf ein anderes betriebsverfassungsrechtliches Gremium über, wird dieses Beteiligter des anhängigen Beschlussverfahrens (vgl. auch BAG 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - zu B I und II 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 2; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 31/87 - zu B I 2 a und b der Gründe, BAGE 60, 48) .
  • BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95

    Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen

    Auch der Senat hat mehrfach, ohne allerdings zwischen Regelungen zugunsten und solchen zu Lasten der Arbeitnehmer zu unterscheiden, die rückwirkende Inkraftsetzung von Betriebsvereinbarungen anerkannt (BAGE 29, 40, 47 f. = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung, zu II 4 a der Gründe; BAGE 60, 48, 56 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979, zu B III 2 der Gründe; Beschluß vom 25. April 1989 - 1 ABR 82/87 - n.v., zu B I 2 der Gründe; zuletzt Beschluß vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89

    Einigungsstellenverfahren über Rechtsfragen

    Selbst wenn man den Standortbetriebsrat und den Betriebsrat Hamburg der J... AG nicht als unmittelbaren Funktionsnachfolger des bisherigen Betriebsrats ansehen wollte, wäre doch dieser für die Wahrnehmung der im vorliegenden Verfahren umstrittenen Rechte aus der Betriebsvereinbarung Nr. 614 zuständig geworden und damit unmittelbar Antragsteller des vorliegenden Verfahrens (BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988, BAGE 60, 48 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Nach materiellem Recht am Verfahren beteiligt sind diejenigen Personen und Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden können (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; zuletzt Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 31/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

    Dies hat der Senat mehrfach für die Begründung der Beteiligtenstellung in der Rechtsbeschwerdeinstanz entschieden (z.B. BAGE 59, 371, 374 = AP, aaO; BAGE 60, 48, 53 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979, zu B I 2b der Gründe).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1988 (- 1 ABR 31/87 -, auch zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgesprochen, daß das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle nicht deswegen entfällt, weil die durch den Spruch der Einigungsstelle geregelte Angelegenheit für die Zukunft durch eine neue Regelung wirksam geregelt worden ist.
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 15/12

    Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten des Betriebsrats im

  • BAG, 26.07.1994 - 1 ABR 68/93

    Mitbestimmung bei Abordnung von Flugkapitänen im Rahmen einer tariflichen

  • BVerwG, 06.04.2011 - 6 PB 20.10

    Unterbliebene Beteiligung in den Tatsacheninstanzen; absoluter Revisionsgrund;

  • BAG, 12.06.2003 - 8 ABR 14/02

    Eingruppierung von Redakteuren - Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Nürnberg, 04.01.2007 - 6 Ta 206/06

    Beteiligtenstellung - Wahlanfechtung - Beschwerde - Beschlussverfahren

  • LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20

    Beteiligtenstellung im Beschlussverfahren; Rechtsmittel

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 TaBV 2/10

    Geltung eines Firmentarifvertrages auf neu hinzugekommene Betriebe -

  • LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97

    Einigungsstelle für Interessenausgleich

  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 13.12.2010 - KGH.EKD I-0124/S15
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