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   BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04   

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BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 (https://dejure.org/2005,2725)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 (https://dejure.org/2005,2725)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 (https://dejure.org/2005,2725)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin für die amerikanischen Streitkräfte; Befragungen von Zivilbeschäftigten; Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung bei der Aufstellung genereller Regelungen zur Umsetzung eines Befragungsersuchens; Darlegung des ...

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 15; ; BPersVG § ... 75 Abs. 3 Einleitungssatz; ; BPersVG § 82 Abs. 1; ; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Abs. 9; ; Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Abs. 1 letzter Satz; ; Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht - Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Regelungen zur Umsetzung von Vernehmungsersuchen eines Ermittlers innerhalb der Dienststelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 36
  • NZA 2006, 568 (Ls.)
  • AnwBl 2006, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Der Gesetzes- und Tarifvorrang führt jedoch nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung, wenn die betreffende gesetzliche oder tarifliche Bestimmung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abschließend und zwingend regelt und deshalb auch die Interessen der Arbeitnehmer hinreichend geschützt sind, so dass sie eines weiteren Schutzes durch mitbestimmte Regelungen nicht bedürfen (BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - BVerwGE 90, 228, zu II der Gründe; zum Einleitungssatz des § 87 Abs. 1 BetrVG vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c cc der Gründe mwN; 21. September 1993 - 1 ABR 16/93 - BAGE 74, 206, zu B II 2 b der Gründe mwN).

    Überlässt die gesetzliche oder tarifliche Bestimmung die konkrete und abschließende Ausgestaltung einer Regelung der Dienststelle, unterliegt deren Entscheidung - selbst bei nur normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Mitbestimmung des Personalrats/der Betriebsvertretung (BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - aaO).

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des dienstlichen Zusammenlebens teilhaben können (so für den Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 a der Gründe mwN; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27, zu B II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 50/80

    Polizeiliche Kontrolluntersuchung und Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    dd) Ein Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung entfällt nicht deshalb, weil der Dienststellenleiter die Aufforderung eines EEO-Ermittlers, sich Befragungen zu unterziehen, lediglich als dessen Bote und ohne Ausübung des eigenen Direktionsrechts an die Beschäftigten weitergäbe (zur bloßen Weiterleitung von Anordnungen ermittelnder Polizeibeamter durch den Arbeitgeber vgl. BAG 17. August 1982 - 1 ABR 50/80 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 9, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 55/99

    Stationierungsstreitkräfte - deutsche Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Nach Abs. 9 des Unterzeichnungsprotokolls (UP) zu Art. 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) ist statt ihrer die Bundesrepublik beteiligt (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - BAGE 96, 200, zu B III 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des dienstlichen Zusammenlebens teilhaben können (so für den Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 a der Gründe mwN; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27, zu B II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Dabei liegt eine selbständige Entscheidung auch dann vor, wenn sie sich, ohne dass eine eigene Gestaltungsmöglichkeit bestünde, in der Zustimmung zu oder der Ablehnung von andernorts getroffenen Entscheidungen erschöpft (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211, zu B II 1 b der Gründe mwN; BVerwG 7. August 1996 - 6 P 29/93 - PersR 1996, 493, zu II 2 a der Gründe).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 6 P 29.93

    Personalvertretungsrecht - Beteiligungsbefugnis des Personalrats,

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Dabei liegt eine selbständige Entscheidung auch dann vor, wenn sie sich, ohne dass eine eigene Gestaltungsmöglichkeit bestünde, in der Zustimmung zu oder der Ablehnung von andernorts getroffenen Entscheidungen erschöpft (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211, zu B II 1 b der Gründe mwN; BVerwG 7. August 1996 - 6 P 29/93 - PersR 1996, 493, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen nur die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (zum Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - BAGE 93, 276, zu B I 2 a aa der Gründe).
  • LAG Hessen, 26.02.2004 - 5 TaBV 66/03
    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Die Rechtsbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Februar 2004 - 5 TaBV 66/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Der Gesetzes- und Tarifvorrang führt jedoch nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung, wenn die betreffende gesetzliche oder tarifliche Bestimmung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abschließend und zwingend regelt und deshalb auch die Interessen der Arbeitnehmer hinreichend geschützt sind, so dass sie eines weiteren Schutzes durch mitbestimmte Regelungen nicht bedürfen (BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - BVerwGE 90, 228, zu II der Gründe; zum Einleitungssatz des § 87 Abs. 1 BetrVG vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c cc der Gründe mwN; 21. September 1993 - 1 ABR 16/93 - BAGE 74, 206, zu B II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    (1) Zwar stellt die im Abschnitt "Unser Programm zur Einhaltung der Verhaltensregeln und zur Wahrung der Integrität (I&C-Programm)" unter der Überschrift "Alle Mitarbeiter" vorgesehene Meldepflicht - "Alle Honeywell-Mitarbeiter müssen den Verhaltenskodex sowie die Grundsätze und Verfahren des Unternehmens genau befolgen und mutmaßliche Verstöße umgehend melden" - jedenfalls in Verbindung mit der Einrichtung hierfür vorgesehener "Telefon-Helplines" eine Regelung dar, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer betrifft und daher gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zu einem standardisierten Meldeverfahren beim zivilen Gefolge der US-Stationierungsstreitkräfte BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; vgl. ferner LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162; Mengel/Hagemeister BB 2007, 1386, 1392; Schuster/Darsow NZA 2005, 273, 276; Kock MDR 2006, 673, 675; DKK-Klebe § 87 Rn. 50; Fitting § 87 Rn. 71; Hako-BetrVG/Kothe § 87 Rn. 35; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 715).

    Die Einführung und Ausgestaltung eines solchen - jedenfalls in gewissem Umfang standardisierten - Meldeverfahrens unterliegt der Mitbestimmung (vgl. BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; vgl. auch BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 a der Gründe; ferner LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162; Mengel/Hagemeister BB 2007, 1386, 1392; Kock MDR 2006, 673, 675; DKK-Klebe § 87 Rn. 50; Fitting § 87 Rn. 71; Hako-BetrVG/Kothe 2. Aufl. § 87 Rn. 35; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 715).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Festlegung eines Meldeweges im Rahmen der

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10

    Vorschriften über Fingernägel, Haare und Unterwäsche

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG, Beschluss vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04, BAGE 116, 36; BAG, Beschluss vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180).
  • ArbG Hamburg, 16.01.2024 - 24 BVGa 1/24

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von ChatGPT

    Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebs zielt (BAG vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 28 mwN, BAGE 116, 36).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 29 mwN, BAGE 116, 36).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Laufzettel, Einführung,

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS als Prozessstandschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, beteiligt (vgl. BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 25, zu B I der Gründe mwN).
  • VGH Hessen, 20.03.2008 - 22 TL 2257/07

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei der Einrichtung einer

    Zwar können Regelungen, mit denen Beschäftigten rechtlich verbindliche Mitwirkungsverpflichtungen zur Aufklärung von Diskriminierungen, insbesondere von Belästigungen oder sexuellen Belästigungen auferlegt werden, der Mitbestimmung unterliegen (vgl. von Roetteken, HBR, Kommentar, § 74 HPVG, Rdnr. 274a und BAG, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - NZA 2006, 568).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Gemäß Abs. 10 UP ZA-NTS zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS fungiert die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Arbeitgeber der zivilen Bediensteten bei ihren Streitkräften (vgl. BAG 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 11; 11.12.2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 10.09.2007 - 23 L 2100/07

    Zur Mitbestimmung bzw. Mitwirkung des Personalrates bei der Einrichtung einer

    Sie können der Mitbestimmung zugänglich sein, wenn dadurch auch ergänzende Pflichten der Beschäftigten bei der Bearbeitung einer Beschwerde einschließlich des ihr jeweils zugrunde liegenden Sachverhalts begründet werden sollen (vgl. BAG B. v. 27.9.2005 - 1 ABR 32/04 - NZA 2006, 568).
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