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   BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16   

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https://dejure.org/2017,48844
BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16 (https://dejure.org/2017,48844)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2017 - 1 ABR 32/16 (https://dejure.org/2017,48844)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 1 ABR 32/16 (https://dejure.org/2017,48844)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kein Beteiligungsrecht des Konzernbetriebsrats am Beschlussverfahren wegen einer vom herrschenden Unternehmen nicht unternehmensübergreifend durchgeführten Maßnahme; Keine Beteiligung eines Betriebsrats im Beschlussverfahren nach rechtskräftiger Ablehnung seines ...

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei automatisierten Namensabgleichen

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Beteiligungsrecht des Konzernbetriebsrats am Beschlussverfahren wegen einer vom herrschenden Unternehmen nicht unternehmensübergreifend durchgeführten Maßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei automatisiertem Namensabgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Keine Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei elektronischem Namensabgleich

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Automatisierter Abgleich mit Terrorlisten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Automatisierter Namensabgleich - und die Mitbestimmung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Sanktionslistenscreening - kein Mitspracherecht des Betriebsrates

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Automatisiertes Mitarbeiter-Screening: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht bei elektronischem Abgleich von Arbeitnehmerdaten mit Namenslisten der Anti-Terror-VO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 225
  • NJW 2018, 2286
  • NZA 2018, 673
  • BB 2018, 1075
  • BB 2018, 2110
  • DB 2018, 1222
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei automatischem Namensabgleich -

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2016 - 4 TaBV 29/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16
    Es handelt sich um einen Oberbegriff, der letztlich auch denjenigen der Leistung mitumfasst (allg. Auff.; sh. nur BAG 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 51, 217) .
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16
    Voraussetzung für ein Betroffensein iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG ist aber, dass eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des jeweils anderen Gremiums als Inhaber des vom Antragsteller geltend gemachten Anspruchs oder Rechts materiell-rechtlich ernsthaft infrage kommt (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - Rn. 10 ff., BAGE 117, 337) .
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16
    Es handelt sich bei dem softwarebasierten ausschließlich namensbezogenen Datenabgleich nicht nur um ein Hilfsmittel für eine lediglich durch menschliches Handeln durchgeführte Überprüfung (so in BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 24 f . ) .
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16
    Die Informationen müssen auf technische Weise ermittelt und dokumentiert werden, so dass sie zumindest für eine gewisse Dauer verfügbar bleiben und vom Arbeitgeber herangezogen werden können (BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - Rn. 21 f. mwN, BAGE 157, 220) .
  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16
    Die ausschließlich für den Gesamtbetriebsrat eingelegte Rechtsbeschwerde - an deren Zulassung durch das Landesarbeitsgericht der Senat nach § 92 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 72 Abs. 3 ArbGG gebunden ist, obwohl diese auf den bereits zum 31. Dezember 2004 außer Kraft getretenen Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer "Rechtssache" gestützt wurde (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 8) - ist unbegründet.
  • LAG Hamburg, 13.09.2018 - 2 TaBV 5/18

    Twitter-Account der Arbeitgeberin - Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs

    Die Informationen müssen auf technische Weise ermittelt und dokumentiert werden, so dass sie zumindest für eine gewisse Dauer verfügbar bleiben und vom Arbeitgeber herangezogen werden können (BAG, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 1 ABR 32/16 -, juris, Rn. 15).

    (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dient - wie bereits ausgeführt - dem Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Beeinträchtigungen durch technische Überwachungseinrichtungen (BAG vom 19. Dezember 2017, aaO, Rn.15).

  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

    Macht ein Konzernbetriebsrat einen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch oder das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts geltend und wird mit der begehrten Entscheidung inzident zugleich darüber entschieden, dass der Anspruch bzw. das Mitbestimmungsrecht den örtlichen Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten nicht zusteht, sind diese anderen Gremien von der begehrten Entscheidung unmittelbar betroffen iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG, sofern eine Rechtsposition der anderen Gremien als Inhaber des vom Antragsteller geltend gemachten Anspruchs oder Rechts materiell-rechtlich ernsthaft infrage kommt (vgl. BAG 19. Dezember 2017 - 1 ABR 32/16 - Rn. 11, BAGE 161, 225; 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - Rn. 12, BAGE 117, 337) .
  • VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19

    Mitbestimmung in Bezug auf die Kommentarfunktion bei Internetseiten

    Aber nicht alle davon geschützten Daten betreffen ihre Leistung oder ihr Verhalten als Beschäftigte bzw. im Arbeitsverhältnis (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 1 ABR 32/16-, Juris Rn. 20).
  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren; Prüfkompetenz bei

    Voraussetzung für ein solches Betroffensein ist, dass eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des jeweils anderen Gremiums als Inhaber des vom Antragsteller geltend gemachten Anspruchs oder Rechts materiell-rechtlich ernsthaft in Frage kommt (BAG vom 19.12.2017 - 1 ABR 32/16, juris, Rz. 11; BAG vom 26.01.2016 - 1 ABR 68/13, juris, Rz. 19).
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