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   BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19   

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https://dejure.org/2020,28407
BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19 (https://dejure.org/2020,28407)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2020 - 1 ABR 32/19 (https://dejure.org/2020,28407)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2020 - 1 ABR 32/19 (https://dejure.org/2020,28407)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 28 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13 Abs. 3 EntgTranspG, § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG, § 10 Abs. 1 EntgTranspG, §§ 10 ff. EntgTranspG, § 14 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 2 EntgTranspG, § 14 Abs. 1 Satz 4 EntgTranspG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2a BetrVG, § 15 Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG, § 13 Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG, § 13 Abs. 2, Abs. 3 EntgTranspG, § 80 Abs. 2 BetrVG, § 13 EntgTranspG, Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG, § 7 Abs. 4 IFG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG, Richtlinie 2002/14/EG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Überlassung von Bruttoentgeltlisten an den Betriebsrat

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebsrat - dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten

  • Betriebs-Berater

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Überlassung von Bruttoentgeltlisten an den Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrat - dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anspruch des Betriebsrats auf dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf dauerhafte Überlassung der Bruttoentgeltlisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht in die Lohn- und Gehaltslisten durch den Betriebsrat

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Das BAG auf dem Weg zu einer neuen Informations"architektur"?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Entgeltlisten begrenzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    Der Betriebsrat kann allerdings nur Einblick in Unterlagen verlangen, die der Arbeitgeber - zumindest in Form einer elektronischen Datei - tatsächlich besitzt; ein auf Herstellung nicht existenter Listen gerichteter Anspruch lässt sich nicht auf § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG stützen (vgl. BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - Rn. 16, BAGE 166, 309) .

    Es besteht nur, soweit dies zur Durchführung von Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist (BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - Rn. 16, BAGE 166, 309) .

    Hierzu gehört auch die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. zB BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - Rn. 17, aaO) .

    Das gibt schon der Normwortlaut vor und trägt damit verfassungs- oder datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung (ausf. BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - Rn. 44, 49, BAGE 166, 309) .

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    Verweist der Betriebsrat auf die Prüfung der Wahrnehmung eines Mitbestimmungsrechts, wofür es der Einsicht in die Bruttoentgeltlisten bedarf, kann auch das ausreichend sein (vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - BAGE 128, 92) .

    Bei der Einblicknahme handelt es sich um eine einschränkende Ausgestaltung des Rechts, Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen (vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 24, BAGE 128, 92) , was einen Anspruch auf eine weiter reichende Überlassung der Bruttolohn- und -gehaltslisten gerade ausschließt (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 21, BAGE 119, 356) .

    (2) Der Wortlaut des Gesetzes bezieht - in verlautbarter Kenntnis des Gesetzgebers von dieser Rechtsprechung (BT-Drs. 18/11133 S. 63 unter Verweis auf BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 -)  - die Berechtigung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG auf das "Einsehen und Auswerten" der Bruttoentgeltlisten und die Verpflichtung des § 13 Abs. 3 EntgTranspG auf den "Einblick" in diese.

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    Bei einem Verweis auf seine Aufgabe zur Förderung der Durchsetzung der Entgeltgleichheit bedarf es allerdings näherer Darlegung, für welche konkreten Förderungsmaßnahmen bestimmte Auskünfte benötigt werden (vgl. zB BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 34) .

    Die Überwachungsaufgabe gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist vorrangig gegenwarts- und zukunftsbezogen, um den Arbeitgeber im Einzelfall zu künftiger Rechtsbefolgung anzuhalten (BAG 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 26) .

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    Aus § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG folgt - in Abgrenzung zum Anspruch des § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG - ein Anspruch auf Einblicknahme in die Listen über Bruttolöhne und -gehälter und nicht auf deren Zurverfügungstellung (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 21, BAGE 119, 356) .

    Bei der Einblicknahme handelt es sich um eine einschränkende Ausgestaltung des Rechts, Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen (vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 24, BAGE 128, 92) , was einen Anspruch auf eine weiter reichende Überlassung der Bruttolohn- und -gehaltslisten gerade ausschließt (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 21, BAGE 119, 356) .

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 6/19

    Entgelttransparenzgesetz - Anspruch des Betriebsrats im Hinblick auf

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    aa) Das entgeltlistenbezogene Einsichts- und Auswertungsrecht des § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG ist an die Zuständigkeit des Betriebsrats für die Beantwortung individueller Auskunftsverlangen nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG gebunden (ausf. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 6/19 - Rn. 17 ff.) .

    Nichts anderes gilt für die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 13 Abs. 3 EntgTranspG, dem Betriebsausschuss Einblick in die - nach näheren Maßgaben aufzubereitenden und ggf. auch erst herzustellenden - Listen über die Bruttolöhne und -gehälter der Beschäftigten zu gewähren (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 6/19 - Rn. 34) .

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    Mit ihm sind in einfach-gesetzlicher Ausformung des für die Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen und die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung bedeutsamen Grundrechts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG (vgl. BVerfG 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 90, 27) das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter gestaltet, die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt sowie ein allgemeiner und voraussetzungsloser Zugang zu amtlicher Information des Bundes unter Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes eröffnet (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 1) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    Die Richtlinie 2002/14/EG als allgemeiner Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer (vgl. zB BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 39, BAGE 144, 85) -  sollte sie nach ihrem Art. 4 Abs. 2 überhaupt für die hier streitbefangenen Entgeltlisten als Unterrichtungs- und Anhörungsgegenstand einschlägig sein - gibt eine Überlassung von Daten zur dauerhaften Verfügung der Arbeitnehmervertretung als Mindeststandard offenkundig nicht vor.
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    Eine Interpretation, die sich über diesen klar erkennbaren Willen hinwegsetzte, liefe Gefahr, unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers einzugreifen (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 81 ff., BVerfGE 149, 126) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf Aushändigung von Entgeltlisten

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. August 2019 - 5 TaBV 313/19 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
    bb) Das Recht des § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, in die Listen über Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen, unterliegt den Grenzen der allgemeinen Regelung in § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG (vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen

  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts

    Ungeachtet dessen, ob der antragstellende Betriebsrat nach dem gesetzlichen Regelmodell des § 14 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG für die Beantwortung individueller Auskunftsverlangen zuständig ist - und unabhängig von sich hierbei im Hinblick auf § 12 Abs. 1 EntgTranspG ("bei demselben Arbeitgeber") ggf. stellenden Fragen -, tragen weder die Einsichts- und Auswertungsberechtigung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG noch das Einblicksrecht des § 13 Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG eine Zuleitung von Dateien im Sinn einer nicht nur vorübergehenden Überlassung derselben an den Betriebsrat oder Betriebsausschuss (vgl. ausf. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 32/19 - Rn. 20 ff.) .

    Der Gesetzgeber hat sich demnach in Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG (vgl. BT-Drs. 18/11133 S. 63 unter Verweis auf BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - BAGE 128, 92) eines Anspruchs auf Überlassung der Bruttolohn- und -gehaltslisten gerade enthalten und die vom Deutschen Gewerkschaftsbund in seiner schriftlichen Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags (A-Drs. 18(13)107j) unter Verweis ua. auf § 80 Abs. 2 BetrVG angebrachte Forderung nach einer Regelung, wonach dem Betriebsrat bzw. einem von diesem beauftragten Ausschuss "die Unterlagen in entsprechend aufbereiteter Form ... zur Verfügung gestellt werden" müssen, nicht aufgegriffen (vgl. zur Gesetzeshistorie des EntgTranspG auch BAG 29. September 2020 - 1 ABR 32/19 - Rn. 20 ff.) .

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