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   BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12   

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https://dejure.org/2013,12290
BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12 (https://dejure.org/2013,12290)
BAG, Entscheidung vom 11.06.2013 - 1 ABR 33/12 (https://dejure.org/2013,12290)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 (https://dejure.org/2013,12290)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    BAG beerdigt medsonet

  • faz.net (Kurzinformation)

    Meine Gewerkschaft ist weg - und nun?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Tariffähigkeit "christlicher" Gewerkschaften - hier: medsonet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die Arbeitnehmervereinigung "medsonet" ist nicht tariffähig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet"

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Spartengewerkschaften: Unwirksame Tarifverträge

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Jetzt rechtskräftig: "medsonet" ist nicht tariffähig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsgewerkschaft Medsonet nicht tariffähig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlende Tariffähigkeit von medsonet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die im März 2008 gegründete Arbeitnehmervereinigung medsonet war zu keinem Zeitpunkt tariffähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Tariffähigkeit von medsonet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Medsonet" ist nicht tariffähig - erneut mangelnde Tariffähigkeit einer "Gewerkschaft" festgestellt

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Arbeitgebervereinigung "medsonet" nicht tariffähig

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    ArbGG § 97 ; ArbGG § 83 Abs. 3 ; ZPO § 322
    Tariffähigkeit von "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft e.V."

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtskräftig: Arbeitnehmervereinigung "medsonet" war nie tariffähig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 205
  • NZA 2014, 857
  • BB 2013, 2675
  • DB 2013, 2751
  • NZA-RR 2013, 641
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12
    Diese steht einer Vereinigung zu, deren Tarifzuständigkeit sich räumlich und sachlich zumindest teilweise auf das Gebiet der Vereinigung erstreckt, deren Tariffähigkeit bestritten wird (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 42, BAGE 136, 302) .

    Die Beteiligtenstellung setzt somit grundsätzlich voraus, dass die anzuhörenden Personen und Stellen von dem Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG in einer durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsposition unmittelbar betroffen werden (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 58, BAGE 136, 302) .

    Dieser war geeignet, eine Beteiligtenstellung zu begründen, da im Falle der Antragsabweisung das kontradiktorische Gegenteil der vom Antragsteller begehrten Feststellung feststeht (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 57, BAGE 136, 302) .

    Deren Interessen sind ebenso wie die der weiteren Arbeitgeberverbände durch die Beteiligung der BDA auf Arbeitgeberseite als ausreichend gewahrt anzusehen (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 59, aaO) .

    Dem steht die anderweitige Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) des mit dem Antrag zu 2. inhaltlich identischen Antrags aus dem Verfahren - 19 BV 15/10 - entgegen (vgl. dazu BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 34, aaO) .

    Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn der Antragsteller sein Begehren in zeitlicher Hinsicht beschränkt (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 33, BAGE 136, 302) oder eine ausschließlich vergangenheitsbezogene Feststellung erreichen will.

    Insoweit unterscheidet sich dieses Verfahren von der Antragstellung im "CGZP-Verfahren", in dem die Antragsteller ihren Feststellungsantrag auf den Zeitraum ab der letzten Satzungsänderung beschränkt haben (dazu BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 93, BAGE 136, 302) .

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12
    Hierfür genügt es, dass medsonet nach ihrer Satzung im Bereich des Gesundheitswesens Tariffähigkeit beansprucht (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 50) .

    Entsprechend diesem Ordnungszweck soll eine nach § 97 Abs. 1 ArbGG antragsberechtigte Gewerkschaft oder Stelle klären können, ob die Vereinigung, deren Tariffähigkeit umstritten ist, in der Lage ist, für ihre Mitglieder eine normative Regelung von Arbeitsbedingungen herbeizuführen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn.  45) .

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12
    Dieses Antragsverständnis ergibt sich hinreichend deutlich daraus, dass sie in ihrem mehr als drei Monate nach Zustellung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts beim Bundesarbeitsgericht eingegangenen Schriftsatz zur Begründung ihres Abweisungsantrags ohne eigene substantielle Darlegungen lediglich auf dessen Ausführungen Bezug genommen haben (vgl. hierzu BAG 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 37, 31) .
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12
    Dabei ist grundsätzlich die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 19, BAGE 117, 308) .
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12
    Erstreckt sich die Zuständigkeit der Vereinigung, deren Tariffähigkeit umstritten ist, auf das Gebiet mehrerer Bundesländer, ist an dem Verfahren auch die oberste Arbeitsbehörde des Bundes beteiligt (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 18, BAGE 136, 1) .
  • LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" -

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12
    Die Rechtsbeschwerde von ver.di gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Eine nur mittelbare Betroffenheit oder ein rechtlich nicht geschütztes Interesse, in das Verfahren einbezogen zu werden, reichen nicht aus (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 13, BAGE 145, 205; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 58, BAGE 136, 302) .

    aa) Hiernach sind Beteiligte zunächst diejenigen, die einen Antrag gestellt haben (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 14, BAGE 145, 205; GK-ArbGG/Ahrendt § 98 Rn. 36) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Eine nur mittelbare Betroffenheit oder ein rechtlich nicht geschütztes Interesse, in das Verfahren einbezogen zu werden, reichen nicht aus (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 13, BAGE 145, 205; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 58, BAGE 136, 302) .

    aa) Hiernach sind Beteiligte zunächst diejenigen, die einen Antrag gestellt haben (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 14, BAGE 145, 205; GK-ArbGG/Ahrendt § 98 Rn. 36) .

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Nach allgemeinen und ausgehend vom Normzweck des § 97 Abs. 1 ArbGG gebotenen Verständnis sind mit einem gegenwartsbezogenen Feststellungsantrag die in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Antragsschrift bis zu dem der letzten Anhörung zur gerichtlichen Entscheidung gestellt (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 17, BAGE 145, 205; zur Tarifzuständigkeit 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 45, BAGE 141, 110) .

    Eine nur mittelbare Betroffenheit von Personen und Stellen oder ein rechtlich nicht geschütztes Interesse, in das Verfahren einbezogen zu werden, reichen nicht aus (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 13 mwN, BAGE 145, 205) .

    Das folgt daraus, dass im Fall der Antragsabweisung das kontradiktorische Gegenteil der von einem oder mehreren Antragstellern begehrten Feststellung feststeht und die in § 97 Abs. 1 ArbGG genannten Vereinigungen und obersten Arbeitsbehörden bereits aus prozessualen Gründen - zur Vermeidung einer doppelten Rechtshängigkeit - gehalten sind, Antragsabweisung zu beantragen (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 14, BAGE 145, 205; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 57, BAGE 136, 302) .

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Hinzu kommt, dass medsonet zu keinem Zeitpunkt tariffähig war (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 -) und der DHV jedenfalls bis zum 9. Januar 2013 nur für Arbeitnehmer in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen tarifzuständig war (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 -) .
  • LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18

    Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21.

    Denn nach allgemeinem und ausgehend vom Normzweck des § 97 Abs. 1 ArbGG gebotenen Verständnis sind mit einem gegenwartsbezogenen Feststellungsantrag die in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Antragsschrift bis zu dem der letzten Anhörung zur gerichtlichen Entscheidung gestellt (BAG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 -, Rn. 16; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 -, Rn. 17; zur Tarifzuständigkeit: BAG, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 45; juris).
  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 24/21

    Partielle Tariffähigkeit - Tariffähigkeit von ver.di

    Deren Interessen sind - selbst bei fehlender mitgliedschaftlicher Legimitation - durch die Beteiligung der BDA als ausreichend gewahrt anzusehen (vgl. BAG 11.   Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 14, BAGE 145, 205; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 59, BAGE 136, 302) .

    Auf Antrag einer nach § 97 Abs. 1 ArbGG antragsberechtigten Vereinigung oder Stelle soll durch Beschluss mit Wirkung für und gegen jedermann (§ 97 Abs. 3 Satz 1 ArbGG) geklärt werden, ob die Vereinigung, deren Tariffähigkeit im Arbeitsleben in Zweifel gezogen wird, die rechtliche Voraussetzung für den Abschluss von Tarifverträgen besitzt und damit über die Eigenschaft verfügt, für ihre Mitglieder eine normative Regelung von Arbeitsbedingungen herbeiführen zu können (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 145, 205) .

  • LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14

    § 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz

    Erstreckt sich die Zuständigkeit der Vereinigung, deren Tariffähigkeit umstritten ist, auf das Gebiet mehrerer Bundesländer, ist in dem Verfahren auch die oberste Arbeitsbehörde des Bundes beteiligt (BAG Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - [...]; BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - [...]; BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...] mit weiteren Nachw.).

    Erforderlich ist, dass sich der räumliche und sachliche Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Gewerkschaft zumindest teilweise mit den Zuständigkeitsbereichen der Vereinigung deckt, deren Tariffähigkeit bestritten wird (BAG Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - [...]; BAG Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - [...]; BAG Beschluss vom 5. Okt. 2010 - 1 ABR 88/09 - [...]).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Angesichts der strittigen Frage nach der aktuellen Tariffähigkeit einzelner Gewerkschaften (vgl zur CGZP BAG Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302; zu medsonet BAG Beschluss vom 11.6.2013 - 1 ABR 33/12 - BAGE 145, 205; zu BIGD ArbG Duisburg Beschluss vom 22.8.2012 - 4 BV 29/12 - juris; zu ALEB ArbG Bonn Beschluss vom 31.10.2012 - 4 BV 90/12 - juris) durfte die Klägerin das Risiko der Unwirksamkeit einzelner Tarifwerke nicht durch eine unklare mehrgliedrige Bezugnahme abwenden und auf die Arbeitnehmer verlagern.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Die Bezugnahmeklausel des § 1 Nr. 2 Arbeitsvertrag, mit der die Geltung der vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) , der CGZP und einer Reihe von christlichen Arbeitnehmervereinigungen geschlossenen Tarifverträge vom 15. März 2010 (AMP-TV 2010) vereinbart werden sollte, ist mangels Kollisionsregelung intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. dazu im Einzelnen BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.; zur zwischenzeitlich festgestellten fehlenden Tariffähigkeit von medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft siehe BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 21 BVL 5001/21

    (Teil-)Tariffähigkeit von ver.di

    Ihre Interessen sind ebenso wie die tarifschließender Arbeitgeber*innen durch die Beteiligung des BDA ausreichend geschützt (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 14).
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 40/15

    Mitbestimmung bei Entgelterhöhung - unzulässige Feststellungsklage -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 5 Sa 295/17

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15

    Nichtigkeit, Aufsichtsratswahl, Gewerkschaftseigenschaft, formelle Rechtskraft

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 918/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

  • VK Sachsen, 07.03.2014 - 1/SVK/048-13

    Abweichungen von den bekannt gegebenen Wertungskriterien sind unzulässig!

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