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   BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87   

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https://dejure.org/1988,314
BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87 (https://dejure.org/1988,314)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1988 - 1 ABR 33/87 (https://dejure.org/1988,314)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1988 - 1 ABR 33/87 (https://dejure.org/1988,314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag - Zustimmungsersetzung - Zustimmungsverweigerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99, §§ 101, 80; ZPO § 308
    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, anläßlich einer Einstellung über gesamten Arbeitsvertrag des Bewerbers Auskunft zu geben -- Zustimmungsersetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 99 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 57
  • NZA 1989, 355
  • BB 1989, 626
  • DB 1989, 530
  • DB 1989, 531
 
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Wird zitiert von ... (80)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    87 aa) Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem Antrag um eine Klageerweiterung iSv. § 263 oder auch § 264 Nr. 2 ZPO handelt oder ob der Feststellungsantrag vom Antrag auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit bereits umfasst ist ( so im Fall eines Antrages auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 4 BetrVG BAG vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - unter B II der Gründe, NZA 1989, 355 ).

    Ein Leistungsantrag auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit und deren Verteilung wäre, wenn die Zustimmungsfiktion eingetreten ist, als unbegründet abzuweisen, weil eine Zustimmung, die bereits als erteilt gilt, nicht mehr erteilt werden kann ( vgl. BAG vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - unter B II der Gründe, aaO. ).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Denn auch soweit der Betriebsrat bei einer Einstellung darüber zu wachen hat, dass die personelle Maßnahme nicht gegen einen Tarifvertrag verstößt, geht es allein darum, ob die vorgesehene Einstellung, also die Eingliederung in den Betrieb, von den tariflichen Vorschriften untersagt ist, nicht aber darum, ob die Bestimmungen des Arbeitsvertrags einen Tarifverstoß beinhalten (so bereits BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 60, 57) .

    Zur Durchführung dieser Aufgabe kann er gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch haben, über einzelne Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen unterrichtet zu werden (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 1 d der Gründe, BAGE 60, 57) .

    Dabei ist ein allein auf § 80 Abs. 2 BetrVG gestützter Unterrichtungsanspruch unabhängig von einer konkreten Einstellung und dem dabei stets gegebenen Unterrichtungsanspruch nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - aaO) .

    Um der Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gerecht zu werden, kann es geboten sein, aus gegebenem Anlass über einzelne Vereinbarungen in Arbeitsverträgen unterrichtet zu werden (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 1 d der Gründe, BAGE 60, 57) .

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Er erfasst ohne Weiteres das Begehren festzustellen, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt, wenn sich im Verfahrensverlauf herausstellt, dass seine Zustimmungsverweigerung nicht den Anforderungen des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genügt (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57).
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