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   BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12   

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https://dejure.org/2013,45111
BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 (https://dejure.org/2013,45111)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 (https://dejure.org/2013,45111)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 (https://dejure.org/2013,45111)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    (1) Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dient dem Schutz der Arbeitnehmer durch gleichberechtigte Teilhabe an den sie betreffenden Angelegenheiten (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a der Gründe, BAGE 69, 134) .

    (2) Der Ausschluss des Mitbestimmungsrechts durch den Tarifvorbehalt erfordert, dass die Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 b der Gründe, BAGE 69, 134) .

  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    An einer derartigen Offenlegung ihres Arbeitgebers gegenüber Dritten besteht außerhalb ihrer Arbeitszeit kein objektiv feststellbares eigenes Interesse der Arbeitnehmer (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 32, BAGE 140, 223) .
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG 9. November 2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 17) .
  • LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11

    Tarifvorrang - Ort des Arbeitszeitbeginns - Umkleidezeit - § 53

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2012 - 5 TaBV 30/11 - aufgehoben.
  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Interessen und Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer hinreichend Rechnung getragen worden ist (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 19, BAGE 139, 332) .
  • BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79

    Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    Dies ist der Platz, der entweder vertraglich festgelegt oder dem Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts zugewiesen worden ist und an dem er tatsächlich arbeitet (vgl. BAG 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung ist nicht lediglich fremdnützig und damit nicht Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    Zur Arbeit iSd. genannten Vorschrift gehört auch das Umkleiden für die Arbeit, wenn das Tragen einer besonderen Dienstkleidung vorgeschrieben ist und betrieblichen Belangen dient (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 23) .
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist deshalb die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer verpflichtet bzw. berechtigt ist, seine vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 27, BAGE 120, 162) .
  • ArbG Gießen, 17.02.2011 - 1 BV 13/10
    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 17. Februar 2011 - 1 BV 13/10 - abgeändert:.
  • LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14

    Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten - MTV Metall-

    Die Fremdnützigkeit des Umkleidens ergibt sich danach schon aus der Weisung des Arbeitgebers, die ein Anlegen der Arbeitskleidung zu Hause und ein Tragen auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließt (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Bes. v. 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 - Tz 17).
  • ArbG Oberhausen, 04.03.2015 - 3 Ca 1700/14

    Vergütung von Dusch- und Umkleidezeiten

    Dann dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbst bestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG, Beschluss vom 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 -, s. auch BAG, Beschluss vom 12.11.2013 - 1 ABR 59/12 - m. w. N.).
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von den Konstellationen in den vom Betriebsrat herangezogenen Entscheidungen, in denen der Senat erkannt hat, dass Zeiten des Umkleidevorgangs im Betrieb ebenso wie innerbetriebliche Wege zwischen Umkleide- und Arbeitsstellen zur Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gehören (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - BAGE 146, 271; 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -; 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) .

    Diesen Entscheidungen lagen entweder konkrete Anlassfälle eines Streits der Betriebsparteien über eine noch nicht mitbestimmt ausgestaltete Angelegenheit ("konkrete Dienstplangestaltung", vgl. BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - aaO und 12. November 2013 - 1 ABR 34/12 -) , die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - aaO) oder eine betriebliche Maßnahme des Arbeitgebers (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -) zugrunde.

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2015 - 1 TaBV 4b/15

    Gesamtbetriebsvereinbarung, Gesamtbetriebsrat, Zuständigkeit,

    Arbeitszeit ist die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer verpflichtet bzw. berechtigt ist, seine vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten (BAG, Beschl. v. 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 - Juris, Rn 12).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG, Beschl. v. 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 - Juris, Rn 21 - 23).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2018 - 2 Sa 69/17

    Vergütung für Umkleide- und innerbetriebliche Wegezeiten

    In ständiger Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass in diesem Sinne das Umkleiden zu Hause jedenfalls dann, wenn es sich nicht um auffällige Kleidung handelt, nicht ausschließlich fremdnützig und damit nicht als Arbeitszeit zu vergüten ist (BAG, Beschluss vom 12. November 2013, 1 ABR 34/12, zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - 10 TaBV 929/15

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat - Umkleidezeiten - Auskunftsanspruch

    Zwischenzeitlich hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 12. November 2013 in zwei Verfahren (1 ABR 34/12 und 1 ABR 59/12) Grundsätze für die mitbestimmungsrechtliche Handhabung von Umkleidezeiten auch bezüglich der im Betrieb der hiesigen Arbeitgeberin geltenden Tarifverträge aufgestellt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - 10 TaBV 929/15
    Zwischenzeitlich hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 12. November 2013 in zwei Verfahren (1 ABR 34/12 und 1 ABR 59/12) Grundsätze für die mitbestimmungsrechtliche Handhabung von Umkleidezeiten auch bezüglich der im Betrieb der hiesigen Arbeitgeberin geltenden Tarifverträge aufgestellt.
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