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   BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08   

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https://dejure.org/2009,686
BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 (https://dejure.org/2009,686)
BAG, Entscheidung vom 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 (https://dejure.org/2009,686)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 (https://dejure.org/2009,686)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot von § 3 Abs 1 Nr 3, § 9 Nr 2 AÜG

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot von § 3 Abs 1 Nr 3, § 9 Nr 2 AÜG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats im Betrieb des Entleihers; "equal-pay-Gebot"

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • Judicialis

    AÜG § 14 Abs. 3; ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; AÜG § 9 Nr. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats im Betrieb des Entleihers; "equal-pay-Gebot"

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats im Betrieb des Entleihers; "equal-pay-Gebot"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Equal-pay-Gebot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers- Gleichstellungsgebot ("equal-pay-Gebot")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 250
  • NZA 2009, 1156
  • BB 2009, 2251
  • BB 2010, 319
  • DB 2009, 2157
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die beabsichtigte Übernahme des Leiharbeitnehmers auf gewerbsmäßiger oder nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung beruht (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 113, 218).

    Zugleich lässt sich der Vorwurf dahin verstehen, die schlechtere Bezahlung sei eine Verletzung des in § 9 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG normierten Gleichstellungsgebots (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B II 4 b bb der Gründe, BAGE 113, 218).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B II 4 b bb (3) (a) der Gründe mwN, BAGE 113, 218).

    Im Beschluss vom 25. Januar 2005 hat der Senat dahinstehen lassen, ob die Verletzung des Gleichstellungsgebots des § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG bei der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung angesichts der möglichen gewerberechtlichen Folgen nach einem Verbot der tatsächlichen Beschäftigung des Leiharbeitnehmers verlange (- 1 ABR 61/03 - zu B II 4 b bb (3) (b) der Gründe, BAGE 113, 218).

    (4) Ein Beschäftigungsverbot ergibt sich auch nicht aus § 1 Abs. 2 AÜG (vgl. für die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B II 4 b bb (3) (b) der Gründe, BAGE 113, 218).

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
    Daher kann der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Einstellung nicht allein deshalb verweigern, weil eine untertarifliche Bezahlung vorgesehen ist (BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 94, 169).

    Selbst wenn die Arbeitsbedingungen tarifwidrig sind, stellt die Einstellung selbst keine Benachteiligung für den betroffenen Arbeitnehmer dar (BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - zu II 4 der Gründe, BAGE 94, 169).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
    Das Gesetz verlangt insofern für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung die Angabe von besorgnisbegründenden Tatsachen (vgl. BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 2 b bb der Gründe, BAGE 101, 298).

    Mit dem Nachschieben neuer Gründe ist er ausgeschlossen (11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 2 b ee der Gründe, BAGE 101, 298).

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
    Ein Verstoß gegen tarifliche Inhaltsnormen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, welche die Vergütung regeln, steht dagegen der Einstellung als solcher nicht entgegen (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 56 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 9).
  • LAG Niedersachsen, 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07
    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Februar 2008 - 12 TaBV 142/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
    Konkrete Tatsachen müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 48 mwN, NZA 2009, 627).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
    Allerdings kann die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung - unabhängig vom Vorliegen der geltend gemachten Zustimmungsverweigerungsgründe - gerichtlich gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG nur ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über die beabsichtigte personelle Maßnahme iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ausreichend unterrichtet und dadurch die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in Lauf gesetzt hat (BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - Rn. 21 mwN, BAGE 115, 173).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Solche Sachverhalte waren auch bereits Gegenstand von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (zu Zeitungsverlagen: 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 2, AP AÜG § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 12; zum Gesundheitswesen: 16. Juli 2008 - 7 ABR 13/07 - Rn. 4 bis 6, BAGE 127, 126; 21. Mai 2008 - 8 AZR 481/07 - Rn. 2 bis 9, AP BGB § 613a Nr. 354 = EzA BGB 2002 § 613a BGB Nr. 96) .
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 131, 250; 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 23, BAGE 135, 57; 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 42; 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 65 mwN) .
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Denn er kann die Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, die Arbeitsbedingungen des Leiharbeitnehmers verstießen gegen das Gleichstellungsgebot nach § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 AÜG (sog. Equal-pay-Gebot; vgl. hierzu ausführlich: BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 28, BAGE 131, 250) .

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 131, 250) .

    (a) Ein Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot der § 9 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG würde - selbst wenn man ihn annähme - die Zustimmungsverweigerung zur Einstellung nicht rechtfertigen (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 250) .

    Folglich kann der Betriebsrat im Entleiherbetrieb seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht unter Berufung auf § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG mit der Begründung verweigern, der Leiharbeitnehmer werde schlechter bezahlt als die Stammarbeitnehmer (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 31, BAGE 131, 250) .

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