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   BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11   

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https://dejure.org/2012,27938
BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11 (https://dejure.org/2012,27938)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2012 - 1 ABR 35/11 (https://dejure.org/2012,27938)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 1 ABR 35/11 (https://dejure.org/2012,27938)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines Vollstreckungstitels

  • openjur.de

    Vollstreckungsabwehrklage; Unterlassungstitel; Herausgabe eines Vollstreckungstitels

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines Vollstreckungstitels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 ArbGG, § 77 Abs 6 BetrVG, § 767 Abs 1 ZPO, § 767 Abs 2 ZPO, § 371 BGB
    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines Vollstreckungstitels

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Unterlassungstitel hinsichtlich der Anordnung von Überstunden ohne Einhaltung des Mitbestimmungsverfahrens bei maßgeblicher Änderung des Sachverhalts

  • Betriebs-Berater

    Herausgabe eines Vollstreckungstitels des Betriebsrats

  • rewis.io

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines Vollstreckungstitels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 85; ZPO § 767; BGB § 371
    Betriebsverfassungsrecht; Zwangsvollstreckung eines Unterlassungstitels; Herausgabe des Vollstreckungstitels bei maßgeblicher Änderung des Sachverhalts im Nachhinein

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsabwehrklage ? Herausgabe eines Vollstreckungstitels ? Mitwirkung des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herausgabe eines Vollstreckungstitels

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Unterlassungstitel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines Vollstreckungstitels

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Herausgabe eines Vollstreckungstitels des Betriebsrats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3260
  • NZA 2012, 1179
  • DB 2013, 184
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07

    Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    Diese kann der zur Unterlassung verurteilte Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen (BGH 14. März 2008 - V ZR 16/07 - Rn. 11 und Rn. 14, BGHZ 176, 35) .

    Maßgebend ist insoweit die letzte im Rechtsmittelzug ergangene Entscheidung, denn diese bestimmt Umfang und Tragweite der Rechtskraft (BGH 14. März 2008 - V ZR 16/07 - Rn. 24, aaO) .

  • LAG Köln, 24.11.1992 - 4 TaBV 52/92

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    4 Das Landesarbeitsgericht hat die hiergegen gerichtete Beschwerde des Arbeitgebers mit Beschluss vom 24. November 1992 (- 4 TaBV 52/92 -) rechtskräftig zurückgewiesen.

    aa) Ausgehend von den Entscheidungsgründen des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. November 1992 (- 4 TaBV 52/92 -) hat sich der Sachverhalt, der jenem Verfahren zugrunde lag, zwischenzeitlich maßgeblich geändert.

  • BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05

    Keine Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung des LArbG zur

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    Ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel wird nicht dadurch zulässig, dass die Vorinstanz das Rechtsmittel zulässt (BAG 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - zu II 1 der Gründe, NZA-RR 2006, 211) .
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    Die Vollstreckungsabwehrklage ist eine rein prozessrechtliche Klage auf ein rechtsgestaltendes - auf die Beseitigung der Vollstreckbarkeit gerichtetes - Urteil, das keine rechtskräftige Feststellung des Nicht-(mehr)-Bestehens des materiell-rechtlichen Anspruchs zum Inhalt hat (vgl. BGH 22. September 1994 - IX ZR 165/93 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 127, 146) .
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    Unter diesen Voraussetzungen ist eine Umgehung der Vorschriften über die Vollstreckungsabwehrklage nicht zu befürchten (BGH 5. März 2009 - IX ZR 141/07 - Rn. 16, NJW 2009, 1671) .
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 86/06

    Abwehr der Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    b) Nach diesen Grundsätzen, die gemäß § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gelten (BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - Rn. 11, BAGE 125, 361) , ist der Antrag zu 1. begründet.
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    Dies ist der prozessual gebotene Weg, wenn es dem Vollstreckungsschuldner nicht um die Beseitigung des Titels selbst, sondern um die Beseitigung seiner Vollstreckbarkeit geht (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 13, BAGE 126, 161) .
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    Dabei geht es um die Frage, ob die Zwangsvollstreckung aus dem Titel wegen der nunmehr vorgebrachten materiell-rechtlichen Einwendungen unzulässig geworden ist (BGH 8. Juni 2005 - XII ZR 294/02 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 163, 187) .
  • BGH, 26.11.2009 - VII ZB 42/08

    Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil eines niederländischen Gerichts

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    Das gilt insbesondere für solche Umstände, die das materielle Rechtsverhältnis der Parteien betreffen (BGH 26. November 2009 - VII ZB 42/08 - Rn. 11, NJW 2010, 2137) .
  • LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10

    Vollstreckungsabwehrantrag der Arbeitgeberin gegen Zwangsvollstreckung des

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. März 2011 - 12 TaBV 74/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

    Maßgebend ist die letzte im Rechtsmittelzug ergangene Entscheidung, denn sie bestimmt Umfang und Tragweite der Rechtskraft (BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 35/11 - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 12.09.2018 - 12 Sa 757/17

    Kirchenmusiker: Kann Schadenersatz die Rechtskraft durchbrechen?

    Aufgrund der zeitlichen Grenzen der Rechtskraft ist es einer Partei nicht verwehrt, sich auf Tatsachen zu berufen, die nachträglich die Rechtslage geändert haben, was allgemein und nicht nur für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Leistungsurteile gilt (Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl. 2018, vor § 322 Rn. 53; vgl. zur nachträglichen Änderung des Sachverhalts im Rahmen einer gegen einen Leistungstitel gerichteten Vollstreckungsabwehrklage BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, NZA 2012, 1179 Rn. 14, 16).
  • LAG Köln, 11.09.2020 - 9 TaBV 24/20

    Vollstreckungsabwehrklage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren -

    Der Antrag kann gemäß § 85 Abs. 1Satz 3 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gestellt werden (BAG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 1 ABR 35/11 -, Rn. 12, juris).

    Maßgebend ist die letzte im Rechtsmittelzug ergangene Entscheidung, denn sie bestimmt Umfang und Tragweite der Rechtskraft (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 -, BAGE 162, 221-229, Rn. 12; BAG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 1 ABR 35/11 -, Rn. 14, juris).

    Denn ein auf § 371 BGB analog gestützter Antrag auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines Vollstreckungstitels besteht nur, wenn die Schuld mit Sicherheit erloschen ist oder von Anfang an nicht bestanden hat (BAG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 1 ABR 35/11 -, Rn. 21, juris; BGH, Urteil vom22. September 1994 - IX ZR 165/93 -, BGHZ 127, 146-156, Rn. 10).

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15

    Versetzung; Direktionsrechts des Arbeitgebers; unbillige Weisung

    Eine Entscheidung darüber, ob und ggf. in welchem Umfang der Arbeitgeber zukünftig, d.h. nach dem Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz, von seinem Weisungsrecht rechtswirksam Gebrauch machen kann, ist mit diesem Urteil nicht getroffen (BAG 25.08.2010 a.a.O. Rn. 16; s.a. BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, NZA 2012, 1179 Rn. 14, 16 für die nachträgliche Veränderung des maßgeblichen Sachverhalts).
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    mit diesem Antrag verbunden ist und die Vollstreckungsabwehrklage der Herausgabeklage vorgeht, ist eine Umgehung der Bestimmungen über die Vollstreckungsabwehrklage nicht zu befürchten (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 35/11 - Rn. 20; BGH 19. Dezember 2014 - V ZR 82/13 - Rn. 23) .
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 1024/16

    Bestimmtheit und Klarheit des Feststellungsantrages und des

    Aufgrund der zeitlichen Grenzen der Rechtskraft ist es einer Partei nicht verwehrt, sich auf Tatsachen zu berufen, die nachträglich die Rechtslage geändert haben, was allgemein und nicht nur für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Leistungsurteile gilt (Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, vor § 322 Rn. 53; vgl. zur nachträglichen Änderung des Sachverhalts im Rahmen einer gegen einen Leistungstitel gerichteten Vollstreckungsabwehrklage BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, NZA 2012, 1179 Rn. 14, 16).
  • OLG München, 25.10.2023 - 19 U 1861/23

    Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels ist nach der Rechtsprechung (BGH, Urteil v. 19.12.2014, Az. V ZR 82/13, Rz. 23; Urteil v. 09.10.2013, Az. XII ZR 59/12, Rz. 19; Urteil v. 05.03.2009, Az. IX ZR 141/07, Rz. 16; Urteil v. 14.07.2008, Az. II ZR 132/07, Rz. 9; Urteil v. 22.09.1994, Az. IX ZR 165/93, juris Rz. 7; Urteil v. 21.01.1994, Az. V ZR 238/92, juris Rz. 10; BAG, Beschluss v. 19.06.2012, Az. 1 ABR 35/11, juris Rz. 20; s. auch Senatsurteil v. 23.08.2007, Az. 19 U 2703/07, juris Rz. 12 f.) sowie der überwiegenden Literatur (Kern in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2022, § 371 Rz. 8; Buck-Heeb in: Erman BGB, 16. Aufl., § 371 Rz. 2; Fetzer in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., § 371 Rz. 8; Grüneberg in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 371 Rz. 4; Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 767 Rz. 14; Stürner in: Jauernig, BGB, 18. Aufl., § 371 Rz. 1) in analoger Anwendung von § 371 BGB nur zulässig, wenn entweder über eine Vollstreckungsabwehrklage bereits rechtskräftig zu Gunsten des Herausgabeklägers entschieden worden ist, die Vollstreckungsabwehrklage mit der Herausgabeklage verbunden wird oder die Erfüllung der dem Titel zu Grunde liegenden Forderung zwischen den Parteien unstreitig ist, da dann eine Umgehung der besonderen Bestimmungen für die Vollstreckungsabwehrklage (ausschließlicher Gerichtsstand nach § 767 Abs. 1 ZPO, Präklusionsvorschriften gemäß § 767 Abs. 2, 3 ZPO) nicht mehr zu befürchten ist.
  • LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 71/16

    Rechtsfolgen der Einbeziehung einer Betriebsvereinbarung in einen

    Nach der von der Beschwerdekammer geteilten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11 - NZA 2012, 1179) kommen als erhebliche Einwendungen in diesem Sinn solche neuen Tatsachen in Betracht, die den Sachverhalt verändert haben, der in der früheren Entscheidung als für die ausgesprochene Rechtsfolge maßgebend angesehen worden ist.

    Nach der von der Beschwerdekammer geteilten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11 - NZA 2012, 1179) kommen als erhebliche Einwendungen in diesem Sinn solche neuen Tatsachen in Betracht, die den Sachverhalt verändert haben, der in der früheren Entscheidung als für die ausgesprochene Rechtsfolge maßgebend angesehen worden ist.

  • LAG Düsseldorf, 17.04.2018 - 13 Ta 236/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Titels

    Soweit die Betriebsparteien Änderungen in der Dienstplanlegende vereinbart haben, liegt darin deshalb auch keine Veränderung derjenigen Umstände, auf denen der gerichtliche Titel beruht, die nach der von der Beschwerdekammer geteilten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11 - NZA 2012, 1179) gemäß § 767 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO einer Voll-streckung aus diesem entgegenstehen kann (vgl. zu einer solchen Konstellation Beschwerdekammer 31.03.2017 - 13 Ta 71/16 - juris).
  • LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16
    Der auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung gerichtete Titel ist zulässig, da dieser jedenfalls zulässigerweise kumulativ mit einer Vollstreckungsabwehrklage verbunden werden kann, ohne dass die im Fall einer isolierten Herausgabeklage weiter erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (rechtskräftige Verurteilung der der Beklagten auf die Vollstreckungsabwehrklage, vergl. BGH, Urt. v. 05.03.2009 - IX ZR 141/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, Urt. v. 14.07.08 - II ZR 132/07, WM 2008, S. 1806, 1807; BAG, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, zitiert nach juris, Rdnr. 20) vorliegen müssten (BGH, Urt. v. 19.12.2015 - V ZR 82/13, zitiert nach juris, Rdnr. 23).
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