Rechtsprechung
   BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39178
BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18 (https://dejure.org/2019,39178)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2019 - 1 ABR 36/18 (https://dejure.org/2019,39178)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2019 - 1 ABR 36/18 (https://dejure.org/2019,39178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § ... 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG, § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 167 Abs. 2 SGB IX, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DS-GVO, § 26 Abs. 3, § 22 Abs. 2 BDSG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer

    Teilunwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Aufgaben der Einigungsstelle mit dem Regelungsauftrag "betriebliches Eingliederungsmanagement"; Beteiligung des Arbeitnehmers an der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Initiativlast des Arbeitgebers ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagment

  • rewis.io

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • rechtsportal.de

    ZPO § 308 Abs. 1
    Teilunwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle muss BEM-Verfahrensregeln beachten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 389
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    bb) Dabei kommen als die Spruchkompetenz der Einigungsstelle vermittelnde Tatbestände das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, bei der Nutzung und Verarbeitung von (Gesundheits-)Daten das nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und bei der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes das nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX in Betracht (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 9, BAGE 154, 329) .

    Bei § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX handelt es sich bezogen auf Verfahrensregelungen über die "Klärung von Möglichkeiten" um eine die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG auslösende Rahmenvorschrift (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 10, aaO) .

    Die durch den Betriebsrat mitzubestimmende Ausgestaltung erstreckt sich allerdings nicht auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 11, aaO) .

    Gegenteiliges ist auch der Entscheidung des Senats vom 22. März 2016 (- 1 ABR 14/14 - Rn. 29, BAGE 154, 329) nicht zu entnehmen (aA Kohte jurisPR-ArbR 9/2017 Anm. 2) .

    Entsprechend hat der Senat auch in seiner Entscheidung vom 22. März 2016 (- 1 ABR 14/14 - Rn. 11, BAGE 154, 329) ausgeführt, dass der Arbeitgeber nach den Vorgaben von § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX (in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung) - "das Einverständnis des Arbeitnehmers vorausgesetzt" - ua. den Betriebsrat hinzuziehen muss.

    Das gilt hinsichtlich der Einleitungsschwelle, der Beteiligungen und des Inhalts der dem Arbeitgeber obliegenden Hinweispflichten (vgl. auch BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 11, BAGE 154, 329; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 20) .

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    Das gilt hinsichtlich der Einleitungsschwelle, der Beteiligungen und des Inhalts der dem Arbeitgeber obliegenden Hinweispflichten (vgl. auch BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 11, BAGE 154, 329; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 20) .

    Im Übrigen entspricht nur ein Verfahren, das die zu beteiligenden Stellen einbezieht, keine vernünftigerweise in Betracht zu ziehende Anpassungs- und Änderungsmöglichkeit ausschließt und in dem die eingebrachten Vorschläge erörtert werden können, den gesetzlichen Anforderungen (vgl. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 21) .

  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 17/17

    Freiwilliges Einigungsstellenverfahren - teilmitbestimmte Angelegenheit

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    Er ist zutreffend auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs und damit auf die Feststellung des Nichtbestehens eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO gerichtet (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 1 ABR 17/17 - Rn. 17 mwN, BAGE 164, 248) .

    Eine teilweise - und sei es auf einzelne Regelungen bezogene - Spruchunwirksamkeit hat das erkennende Gericht als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO zuzuerkennen (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 1 ABR 17/17 - Rn. 18 mwN, BAGE 164, 248) .

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    Anspruchsvoraussetzung hierfür ist auf der Grundlage der nunmehr geltenden Datenschutzrechtslage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DS-GVO iVm. § 26 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 BDSG, dass der Betriebsrat zur Wahrung der Interessen der von der Datenverarbeitung betroffenen Arbeitnehmer angemessene und spezifische Schutzmaßnahmen trifft, denn bei den Informationen handelt es sich um sensitive Daten (vgl. ausf. BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - Rn. 47 ff.) .
  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    Das Recht des betroffenen Arbeitnehmers, zwischen der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements mit und ohne Beteiligung den Interessenvertretungen zu wählen, sowie ein Hinweis darauf, entspricht einem regelkonformen betrieblichen Eingliederungsmanagement (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 42) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG iVm. § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX kann der Betriebsrat unabhängig von einer Zustimmung der Arbeitnehmer beanspruchen, dass ihm der Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 167 Abs. 2 SGB IX die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7 ff., BAGE 140, 350) .
  • LAG Hamburg, 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. August 2018 - 1 TaBV 4/18 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    Das bindet die Gremienhinzuziehung an die Zustimmung des Arbeitnehmers (ausf. zur Vorgängerbestimmung des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX unter Hinzuziehung des Wortlauts, der Regelungssystematik, Sinn und Zweck der Vorschrift und der Entstehungsgeschichte vgl. BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8.09 - Rn. 56 bis 64, BVerwGE 137, 148) .
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    Insbesondere genügte die Beschwerde den gesetzlichen Begründungsanforderungen nach § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18
    Abstrakten Vorgaben zur Art und Weise einer Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und deren Vorbeugung verschließt sich der als verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess zu gestaltende Klärungsprozess (dazu ausf. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 16 ff. mwN) ohnehin.
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18

    Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung

  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

  • BAG, 18.03.2014 - 1 AZR 807/12

    Dienstvereinbarung - Schriftform - Bekanntgabe

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Zudem entspricht ein bEM-Verfahren den gesetzlichen Anforderungen nur, wenn es keine vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Anpassungs- und Änderungsmöglichkeiten ausschließt und in ihm die von den Teilnehmern eingebrachten Vorschläge sachlich erörtert werden (vgl. BAG 20. Mai 2020 - 7 AZR 100/19 - Rn. 32 mwN; 19. November 2019 - 1 ABR 36/18 - Rn. 30) .

    Das bEM stellt keine angemessene Vorkehrung iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG oder von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i iVm. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 UN-BRK dar (aA Nebe in Plagemann Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 5. Aufl. § 20 Rn. 10) , sondern ist lediglich eine Verfahrensregelung zur Klärung von Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. BAG 19. November 2019 - 1 ABR 36/18 - Rn. 25) .

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Bestünde keine Abführungspflicht für einen solchen im Hauptantrag enthaltenen Zeitabschnitt, hätte das erkennende Gericht das als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO unter Klageabweisung im Übrigen zuzuerkennen (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 19 ff., BAGE 151, 343; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 -Rn. 16 ff.; BGH 11. April 2006 - X ZR 139/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 166; Zöller/Feskorn ZPO 32. Aufl. § 308 Rn. 4; zur Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Einigungsstellenspruchs BAG 19. November 2019 - 1 ABR 36/18  - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum;

    Dies setzte das Einverständnis des Arbeitnehmers voraus (BAG 19.11.2019 - 1 ABR 36/18 -, juris Rn. 34; BAG 22.03.2016 - 1 ABR 14/14 -, juris Rn. 11 mwN.; LAG Nürnberg 18.02.2020 - 7 Sa 124/19 -, juris Rn. 96 f.).
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung

    Unabhängig davon umfasst das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (unabhängig von der Frage des Hinzutretens weiterer Mitbestimmungstatbestände bspw. aus § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG) zum einen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 36/18, juris, Rz. 18 ff. m.w.N.; LAG Düsseldorf vom 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12, juris, Rz. 61 f.), zum anderen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 22/18, juris, Rz. 32; vgl. auch LAG Köln vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 25); in beiden Fällen ist bei Nichteinigung der Betriebsparteien die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG zuständig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht