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   BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00   

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https://dejure.org/2001,486
BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 (https://dejure.org/2001,486)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 (https://dejure.org/2001,486)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 (https://dejure.org/2001,486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu Leistungsprämie bei Festlegung der Vergütungshöhe für zwölf Monate anhand der Leistung in den ersten drei Monaten

  • Judicialis

    BetrVG § 76 Abs. 5; ; BetrVG § 76 Abs. 6; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 11; ; BetrVG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 98

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Prämienlohn; Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, Erweiterung gesetzlicher Mitbestimmungsrechte durch die Einigungsstelle; Arbeitslohn; Betriebsverfassungsrecht; Zulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BetrVG § 76 Abs. 5 und Abs. 6, §§ 87, 88; ArbGG § 98.
    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu Leistungsprämie bei Festlegung der Vergütungshöhe für zwölf Monate anhand der Leistung in den ersten drei Monaten

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 76, 87 Abs. 1 Nrn. 10, 11, 87 Abs. 2 BetrVG
    Mitbestimmung bei Prämienlohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 379
  • ZIP 2001, 2015
  • NZA 2001, 1154
  • BB 2001, 2320
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    (1) Leistungsentgelte sind nach allgemeinem juristischen Verständnis solche Vergütungen, bei denen die Leistung des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird, also sich die Höhe der Vergütung unmittelbar nach dem Verhältnis beider Leistungen zueinander bestimmt (st. Rspr., vgl. BAG 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 97, 379; Fitting BetrVG 28. Aufl. § 87 Rn. 530; ErfK/Kania 17. Aufl. § 87 BetrVG Rn. 127) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Ist dies der Fall, gebietet es der Normcharakter einer Betriebsvereinbarung ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, ihre Regelungen im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der durch sie geschaffenen Ordnung in dem Umfang aufrechtzuerhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungswirkung noch entfalten können (BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 108 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 3 a aa der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B III 2 a der Gründe; 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - BAGE 97, 379, 387, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat dann nicht die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung zur Folge, wenn der verbleibende Teil auch ohne die unwirksame Bestimmung eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 20. Juli 1999 - 1 ABR 66/98 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 67, zu B III der Gründe, mwN; 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - BAGE 97, 379, 387 = AP BetrVG 1972 § 87 Prämie Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 18, zu B II 4 der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 2002 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B III 2 a der Gründe).
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