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   BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12   

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https://dejure.org/2013,47154
BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12 (https://dejure.org/2013,47154)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2013 - 1 ABR 39/12 (https://dejure.org/2013,47154)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 (https://dejure.org/2013,47154)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Mitbestimmung; tarifersetzende Regelung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 AltTZG 1996, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Halbs 1 BetrVG, § 77 Abs 6 BetrVG
    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

  • IWW

    BetrVG § 87 Abs. 1 Eingangshalbs. BetrVG § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG § 77 Abs. 6 AltTZG § 3 Abs. 1 "Vereinbarung zur Erweiterten Mitbestimmung für Betriebsräte in ver.di" (GBV EM vom April 2001) § 4 "Vereinbarung zur Erweiterten Mitbestimmung für Betriebsräte in ver.di" (GBV EM vom April 2001) § 5 (1) "Vereinbarung zur Erweiterten Mitbestimmung für Betriebsräte in ver.di" (GBV EM vom April 2001) § 8 "Vereinbarung zur Erweiterten Mitbestimmung für Betriebsräte in ver.di" (GBV EM vom April 2001) § 9 (1)
    "Vereinbarung zur Erweiterten Mitbestimmung für Betriebsräte in

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsvereinbarung über die Höhe der Vergütung bei Altersteilzeit

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeit - Betriebsrat bestimmt bei Verteilung zwingend mit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeit - Betriebsrat bestimmt bei Verteilung zwingend mit

  • rewis.io

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsvereinbarung über die Höhe der Vergütung bei Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gekündigte Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht für Verteilung finanzieller Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit - Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - tarifersetzende Regelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 19
  • NZA 2014, 1040
  • JR 2015, 287
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    Ob der von ihm reklamierte Durchführungsanspruch aufgrund einer nachwirkenden Gesamtbetriebsvereinbarung besteht, ist eine Frage der Begründetheit (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 14, BAGE 135, 382) .

    Anderenfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09  - Rn. 18, BAGE 135, 382) .

    Ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Beendigung des gesondert ausgestalteten Entlohnungsgrundsatzes besteht in diesem Fall nicht, weshalb die Betriebsvereinbarung keine Nachwirkung entfaltet (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, 23 ff., BAGE 135, 382; aA Kreutz GK/BetrVG 10. Aufl. § 77 Rn. 445) .

    Der Senat musste daher nicht entscheiden, ob der Betriebsrat überhaupt die Durchführung lediglich nachwirkender Bestimmungen verlangen kann (ebenso BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 31, BAGE 135, 382) .

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    Betriebsvereinbarungen mit teils erzwingbaren, teils freiwilligen Regelungen wirken grundsätzlich nur hinsichtlich der Gegenstände nach, die der zwingenden Mitbestimmung unterfallen (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 14, BAGE 127, 297) .

    ohne hierzu normativ verpflichtet zu sein (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 21, BAGE 127, 297) .

    Tarifüblich ist eine Regelung, wenn der Regelungsgegenstand in der Vergangenheit in einem einschlägigen Tarifvertrag enthalten war und die Tarifvertragsparteien über ihn Verhandlungen führen, also seinen Neuabschluss beabsichtigen (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 11, BAGE 127, 297) .

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    BetrVG (dazu BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 21) setzt auch § 4 (4) GBV EM voraus, dass eine zwingende tarifersetzende Regelung besteht, an die ver.di gebunden ist.

    Arbeitgeber und Betriebsrat sollen keine abweichenden oder ergänzenden Betriebsvereinbarungen mit normativer Wirkung abschließen können (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20) .

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    Der Betriebsrat ist für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, deren Gegenstand tarifüblich oder bereits in Tarifverträgen geregelt ist, nicht zuständig (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee [1] der Gründe, BAGE 114, 162) .

    Arbeitsbedingungen sind durch Tarifvertrag geregelt, wenn über sie ein Tarifvertrag abgeschlossen worden ist und der Betrieb in den räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee [1] der Gründe, BAGE 114, 162) .

  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 44/93

    Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruchs

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    Wegen dieser besonderen Situation der Gewerkschaften als Arbeitgeber (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 88, 38) hat der Senat eine Regelungsbefugnis des bei einer Gewerkschaft gebildeten Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitlich geltende materielle Arbeitsbedingungen durch Gesamtbetriebsvereinbarung anerkannt (BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 93, 75; 18.   Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - zu II B I 1 b der Gründe; 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - zu B II 1 a bb der Gründe) .

    Die Arbeitsbedingungen der bei den Gewerkschaften beschäftigten Arbeitnehmer sind tariflich nicht geregelt, Tarifnormen sind auch nicht üblich (so bereits BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - zu B I 1 b der Gründe) .

  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    Wegen dieser besonderen Situation der Gewerkschaften als Arbeitgeber (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 88, 38) hat der Senat eine Regelungsbefugnis des bei einer Gewerkschaft gebildeten Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitlich geltende materielle Arbeitsbedingungen durch Gesamtbetriebsvereinbarung anerkannt (BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 93, 75; 18.   Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - zu II B I 1 b der Gründe; 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - zu B II 1 a bb der Gründe) .
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    Wegen dieser besonderen Situation der Gewerkschaften als Arbeitgeber (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 88, 38) hat der Senat eine Regelungsbefugnis des bei einer Gewerkschaft gebildeten Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitlich geltende materielle Arbeitsbedingungen durch Gesamtbetriebsvereinbarung anerkannt (BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 93, 75; 18.   Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - zu II B I 1 b der Gründe; 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - zu B II 1 a bb der Gründe) .
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    Dies erfordert allerdings, dass entweder das Gesetz oder die tarifersetzende Bestimmung selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (zu § 87 Abs. 1 Eingangshalbs. BetrVG BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134) .
  • BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97

    Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    Wegen dieser besonderen Situation der Gewerkschaften als Arbeitgeber (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 88, 38) hat der Senat eine Regelungsbefugnis des bei einer Gewerkschaft gebildeten Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitlich geltende materielle Arbeitsbedingungen durch Gesamtbetriebsvereinbarung anerkannt (BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 93, 75; 18.   Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - zu II B I 1 b der Gründe; 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - zu B II 1 a bb der Gründe) .
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
    Eine solche Vereinbarung unterliegt jedenfalls für den hier betroffenen Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten keinen rechtlichen Bedenken, wenn wie vorliegend durch § 4 (4), § 5 (1) Satz 1 GBV EM sichergestellt ist, dass im Konfliktfall eine Einigungsstelle entscheidet (BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - zu III 1 der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 17 TaBV 2210/11

    Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung über erweiterte Mitbestimmung -

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 498/06

    Altersteilzeit - Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 37/10

    Betriebsrat - Personalverkauf - Sozialeinrichtung - Betriebliche Lohngestaltung

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    a) Bei den AAB handelt es sich um eine - tarifvertragsersetzende - Gesamtbetriebsvereinbarung (zu deren Zulässigkeit vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 44 mwN, BAGE 147, 19) zwischen dem ver.di-Bundesvorstand und dem Gesamtbetriebsrat von ver.di.
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Eine Nachwirkung erfolgt dann nur hinsichtlich der Angelegenheiten, die der zwingenden Mitbestimmung unterliegen (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 147, 19) .
  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

    a) Die GBV EM ist allerdings erst im Jahr 2015 aufgrund der "Erklärung zur GBV EM" wirksam vereinbart worden (offengelassen in BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 35; anders aufgrund der ausdrücklichen Erklärungen der Beteiligten 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 26 ff., BAGE 147, 19) .
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

    Zugleich soll die Einbeziehung des Betriebsrats zur Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie zur Sicherung der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des Lohngefüges beitragen (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 18) .

    Dabei unterliegt nicht nur die Einführung, sondern auch die Änderung der im Betrieb für die Verteilung der Gesamtvergütung aufgestellten Entlohnungsgrundsätze dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 19) .

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit -

    Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 (- 1 ABR 39/12 - BAGE 147, 19) eingehend begründet.

    a) Der Erste Senat hat in seiner Entscheidung dargelegt, dass die Voraussetzungen für eine Nachwirkung der GBV ATZ nach § 77 Abs. 6 BetrVG nicht vorliegen (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 23 ff., BAGE 147, 19) .

    Die Entscheidung über die Gewährung solcher Leistungen unterliegt genauso wenig der erweiterten Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GBV EM wie die Entscheidung über die Einstellung dieser Leistungen (zum Ganzen BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 32, BAGE 147, 19) .

    Schließlich findet § 4 Abs. 5 TVG mangels Regelungslücke keine entsprechende Anwendung (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 35, aaO) .

    Der Erste Senat hat darauf hingewiesen, dass ohne besondere Vereinbarung tarifersetzende Regelungen über den Zeitpunkt ihrer Beendigung hinaus keine Nachwirkung entfalten (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 35, BAGE 147, 19) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15

    Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze

    Ob dem Antragsteller das geltend gemachte Recht tatsächlich zusteht, ist eine Frage der Begründetheit (BAG vom 10.12.2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 12, AP Nr. 144 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 14, a. a. O.).
  • ArbG Köln, 22.11.2016 - 14 BV 162/16

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung von Zuschlägen für

    Die von der Arbeitgeberin zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (1 ABR 39/12) sei nicht einschlägig, da es sich dort um Leistungen im Rahmen von Altersteilzeitverträgen handelt habe, die gar nicht mehr angeboten würden.

    Dazu zählt auch die Einstellung einer Leistung, die nach den vereinbarten Entlohnungsgrundsätzen Teil der vom nicht tarifgebundenen Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gesamtvergütung ist ( vgl. BAG, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 -, zitiert nach juris ).

    Das Bundesarbeitsgericht geht dabei davon aus, dass bei der gesonderten Regelung in einer Betriebsvereinbarung regelmäßig anzunehmen sei, dass der sich aus dieser Leistung ergebende Entlohnungsgrundsatz nicht untrennbarer Teil eines umfassenden betrieblichen Vergütungssystems wird und die bisher für die Verteilung der Gesamtvergütung geltenden Entlohnungsgrundsätze unberührt bleiben sollen ( vgl. BAG, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 -,zitiert nach juris ).

    Zwar lag dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 10.12.2013 (1 ABR 39/12) ein solcher Fall zugrunde.

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

    Eine Nachwirkung erfolgt dann nur hinsichtlich der Angelegenheiten, die der zwingenden Mitbestimmung unterliegen (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 147, 19) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

    Handelt es sich dagegen um einen selbständigen Vergütungsbestandteil, kann der Arbeitgeber diesen mitbestimmungsfrei streichen; ein zu verteilender Dotierungsrahmen ist dann nicht mehr vorhanden (vgl. BAG 10. Dezember 2013 -1 ABR 39/12 - Rn. 20).

    Ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Beendigung des gesondert ausgestalteten Entlohnungsgrundsatzes besteht in diesem Fall nicht, weshalb die Betriebsvereinbarung keine Nachwirkung entfaltet (BAG; 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 20; BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, 23 ff.).

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

    Mit dieser Ausweitung der Beteiligungsrechte in § 4 (1) Satz 1 GBV EM ist jedoch keine Änderung der zwingenden gesetzlichen Zuständigkeitsregelung in § 50 BetrVG verbunden (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 28 f.) .

    Nach § 8 (5) Satz 1 GBV EM besteht in beiden Verfahren für die Betriebsparteien Einlassungszwang (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 41) .

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 1024/16

    Bestimmtheit und Klarheit des Feststellungsantrages und des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - 14 Sa 1991/16

    Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG ; Umdeutung einer unwirksamen BV in eine

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2016 - 4 TaBV 135/15

    Mitbestimmung; Betriebsrat; Gehaltsbänder; Tarifsperre; Initiativrecht

  • LAG Niedersachsen, 22.03.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede zur Eingruppierung und Vergütung der gewerblichen Beschäftigten;

  • LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede bei einvernehmlicher Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 4 Sa 1/17

    Vereinbarte Nachwirkung teilmitbestimmter Betriebsvereinbarungen

  • LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 50/19

    Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beschlüsse des Betriebsrats

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