Rechtsprechung
   BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,858
BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81 (https://dejure.org/1985,858)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1985 - 1 ABR 39/81 (https://dejure.org/1985,858)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 (https://dejure.org/1985,858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins - Zulässigkeit der Beschränkung des Streitstoffes in der Rechtsbeschwerdeinstanz auf den Hilfsantrag - Anordnung des Arbeitgebers an die Sachverständigen und Prüfer, in die Prüfbelege ihre ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 6

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 152 (Ls.)
  • NZA 1985, 669
  • VersR 1985, 976
  • BB 1985, 1666
  • DB 1985, 1897
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
    Mit diesem Einwand hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 14. September 1984 (- 1 ABR 23/82 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) grundsätzlich auseinandergesetzt.
  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
    Soweit es in der Literatur für unzulässig gehalten wird, in der Revisionsinstanz den Hilfsantrag zum Hauptantrag zu erheben (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZP0, 43. Aufl., § 561 Anm. 2 C; Thomas/Putzo, ZP0, 13. Aufl., § 561 Anm. 2, unter Berufung auf BGHZ 28, 131), vermag der Senat dem jedenfalls für die vorliegende Fallgestaltung nicht zu folgen.
  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
    Der Senat muß daher selbst entscheiden, ob diese Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz zulässig war (BGH FamRZ 1979, 573).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
    Der Umstand, daß die Prüfbelege selbst maschinenlesbar ausgefüllt und anschließend maschinell gelesen werden, bedeutet nicht, daß das System die Daten selbst erhebt, wie es für die Bildschirmentscheidung vom 6. Dezember 1983 (BAG 44, 285) charakteristisch und entscheidungserheblich war.
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auch reicht es aus, wenn die leistungs- oder verhaltensbezogenen Daten nicht auf technischem Weg durch die Einrichtung selbst gewonnen werden, sondern manuell eingegeben und von der technischen Einrichtung weiter verwertet werden (BAG 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - zu B II 2 der Gründe mwN) .

    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin ist es nicht erforderlich, dass die Daten über das Verhalten oder die Leistung des einzelnen Arbeitnehmers durch die technische Einrichtung zunächst selbst und "automatisch" erhoben werden (BAG 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - zu B II 2 der Gründe mwN; 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - zu B III der Gründe, BAGE 46, 367) .

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94

    Mitbestimmung bei Zeitmessungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fällt unter den Begriff der technischen Überwachung nur ein Vorgang, bei dem zumindest die Erhebung von Daten oder deren Auswertung auf technischem Wege erfolgt (BAGE 46, 367, 377 ff. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B V der Gründe; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II der Gründe).
  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90

    Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Zwar ist der Übergang vom Hilfs- zum Hauptantrag auch in dritter Instanz noch möglich (BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG Beschluß vom 11. Februar 1992, BAGE 69, 302, - 1 ABR 49/91 -, zu B I der Gründe).
  • BAG, 26.07.1994 - 1 ABR 6/94

    Technische Überwachung einer Arbeitnehmergruppe

    Vielmehr kann schon das Verarbeiten von Informationen für sich allein als Überwachung zu verstehen sein (BAGE 46, 367, 377 ff. = AP, aaO; ebenso Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 2 der Gründe).
  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 22, vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 16) als auch des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 und vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - juris Rn. 36) ist geklärt, dass es für die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme nicht darauf ankommt, ob die leistungs- und verhaltensbezogenen Daten unmittelbar auf technischem Weg, also durch die Einrichtung selbst, erhoben werden oder ob sie dem System zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden müssen (mittelbare Datenerfassung).
  • ArbG Heilbronn, 08.06.2017 - 8 BV 6/16

    Mitbestimmung - Einrichtung und Betrieb einer Smartphone-App mit

    Dies ist seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Technikerberichtssystem (BAG 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 Rn. 52) sowie den Folgeentscheidungen (z. B. BAG 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 Rn. 38 zum TÜV-Berichtssystem) und vom 11. März 1986 (BAG 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 Rn. 21) sowie vom 15. Dezember 1992 (BAG 15. Dezember 1992 - 1 ABR 24/92 Rn. 30) Gegenstand ständiger Rechtsprechung zu dieser Frage; das Schrifttum ist dem großteils beigetreten (GK-BetrVG/ Wiese , § 87 Rn. 527 f.; Fitting, 28. Aufl., § 87 Rn. 238 ff.; aA HSWGNR/ Worzalla , 8. Aufl. § 87 Rn. 370).
  • LAG Hamm, 10.04.2018 - 7 TaBV 113/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Erfassung der

    Es genügt, wenn die leistungs- oder verhaltensbezogenen Daten nicht auf technischem Weg durch die Einrichtung selbst gewonnen, sondern manuell eingegeben und von der technischen Einrichtung weiter verwertet werden (BAG, Beschluss v. 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - zu B II 2 der Gründe m.w.Nachw.).
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

    Der Senat hat es in seiner Entscheidung vom 23. April 1985 (- 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) für zulässig gehalten, daß der vor dem Landesarbeitsgericht gestellte Hilfsantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz zum Hauptantrag gemacht wird und dies im einzelnen begründet.
  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 329/00

    Zusatzversorgung im Baugewerbe - Erlöschen des Versicherungsverhältnisses

    Hält das Berufungsgericht anders als das Gericht erster Instanz die Klage aus dem Hauptantrag für unbegründet, muß es auch ohne entsprechenden besonderen Antrag in der Berufungsinstanz über den Hilfsantrag entscheiden (für die entsprechende Rechtslage im Rechtsbeschwerdeverfahren: BAG 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 12; 11. Februar 1992 - 1 ABR 49/91 - BAGE 69, 302).
  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung

    In zwei weiteren Entscheidungen (BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung = BB 1985, 1666; BAGE 51, 217 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) hat der Senat klargestellt, daß es bei der technischen Datenverarbeitung (nur) darauf ankomme, ob die Daten durch die technische Einrichtung programmgemäß zu Aussagen über Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer verarbeitet werden.
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12

    Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 2.22

    Mitbestimmungsrecht des Personalreates im Zusammenhang mit dem Betrieb einer

  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 44/05

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Anspruch auf Durchführung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2023 - 8 TaBV 17/22

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung wegen der Höhe

  • ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
  • VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2675/90

    Mitbestimmungsrecht bei Einführung einer EDV-gestützten Parkerlaubnisverwaltung

  • LAG Hessen, 12.11.1991 - 5 TaBV 7/91

    Anwendung eines Datenerfassungsgeräts zur Vorgabezeitermittlung ; System UNIDAT

  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3572/87

    Personalvertretung: Einführung der EDV

  • ArbG Hamburg, 07.11.1985 - 1 GaBV 8/85

    Anspruch auf Unterlassung der Inbetriebnahme eines EDV-Systems durch einstweilige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht