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   BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92   

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https://dejure.org/1992,614
BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92 (https://dejure.org/1992,614)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1992 - 1 ABR 4/92 (https://dejure.org/1992,614)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 (https://dejure.org/1992,614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 95, 93, 76
    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen - Ermessensüberschreitung durch Einigungsstelle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 95, 93, 76
    Auswahlrichtlinien: Grundsätze bei Anwendung eines Punktsystems für innerbetriebliche Versetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 259
  • NZA 1993, 607
  • BB 1993, 1285
  • DB 1993, 885
  • JR 1993, 440
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92
    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, Angriffe gegen den Spruch einer Einigungsstelle in der Weise zur Entscheidung der Arbeitsgerichte zu stellen, daß die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs beantragt wird (vgl. BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 51, 217 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Die danach erforderliche Überprüfung steht den Gerichten für Arbeitssachen in vollem Umfang zu, und zwar als Rechtsfrage auch die uneingeschränkte Überprüfung durch das Revisionsgericht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa BAGE 40, 107, 121 ff. = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B IV 1 und 2 der Gründe; BAGE 51, 217, 234 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV 1 der Gründe).

    Wann dies der Fall ist, läßt sich abstrakt kaum umschreiben (BAGE 40, 107, 124 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B IV 2 der Gründe).

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 6/80

    Mitbestimmung bei Anforderungsprofilen

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92
    Die Arbeitnehmerschaft hat ein legitimes Interesse daran, daß personelle Einzelmaßnahmen nicht nur im Hinblick auf größtmögliche Effektivität, sondern auch unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gesichtspunkte erfolgen und so als gerecht im Sinn von billig und angemessen empfunden werden können (so schon Senatsbeschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 26, 33 = AP Nr. 2 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe).

    Auch der Senat hat schon in seinem Beschluß vom 31. Mai 1983 (BAGE 43, 26, 32 = AP Nr. 2 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe) darauf hingewiesen, Auswahlrichtlinien könnten etwa bestimmen, eine gemessen an den Anforderungen geringere Qualifikation könne ausgeglichen werden durch persönliche oder soziale Umstände, wie etwa eine längere Betriebszugehörigkeit.

  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht § 87 nach Abs. 1 Nr. 11 bei der Festsetzung der

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92
    Die danach erforderliche Überprüfung steht den Gerichten für Arbeitssachen in vollem Umfang zu, und zwar als Rechtsfrage auch die uneingeschränkte Überprüfung durch das Revisionsgericht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa BAGE 40, 107, 121 ff. = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B IV 1 und 2 der Gründe; BAGE 51, 217, 234 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV 1 der Gründe).

    Wann dies der Fall ist, läßt sich abstrakt kaum umschreiben (BAGE 40, 107, 124 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B IV 2 der Gründe).

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92
    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, Angriffe gegen den Spruch einer Einigungsstelle in der Weise zur Entscheidung der Arbeitsgerichte zu stellen, daß die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs beantragt wird (vgl. BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 51, 217 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Die danach erforderliche Überprüfung steht den Gerichten für Arbeitssachen in vollem Umfang zu, und zwar als Rechtsfrage auch die uneingeschränkte Überprüfung durch das Revisionsgericht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa BAGE 40, 107, 121 ff. = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B IV 1 und 2 der Gründe; BAGE 51, 217, 234 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV 1 der Gründe).

  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92
    Der Senat hat dementsprechend ein Mitbestimmungsrecht bei Form und Inhalt von Stellenausschreibungen verneint (Senatsbeschluß vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 82/86 - AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe).

    Dies ergibt sich aus dem Zweck der Regelung des § 93 BetrVG, innerbetrieblichen Bewerbern Kenntnis von einer freien Stelle zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse an dieser Stelle kundzutun und sich um sie zu bewerben (Senatsbeschluß vom 23. Februar 1988, aaO, zu B I 1 der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92
    Dem steht auch nicht entgegen, daß hinsichtlich Auswahlrichtlinien für die Sozialauswahl bei Kündigungen ein Punktsystem nur als Vorauswahl anerkannt ist mit der Maßgabe, daß in jedem Fall eine abschließende Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte möglich sein muß (vgl. BAGE 62, 116 und 64, 34 - AP Nr. 18 und Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92
    Dabei darf sie allerdings eine Angelegenheit nur insoweit regeln, als diese unter den Betriebsparteien streitig ist und diese Regelungsstreitigkeit in den Anträgen Ausdruck findet (vgl. BAGE 64, 117 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 76 Rz 32).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92
    Dem steht auch nicht entgegen, daß hinsichtlich Auswahlrichtlinien für die Sozialauswahl bei Kündigungen ein Punktsystem nur als Vorauswahl anerkannt ist mit der Maßgabe, daß in jedem Fall eine abschließende Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte möglich sein muß (vgl. BAGE 62, 116 und 64, 34 - AP Nr. 18 und Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • LAG Hessen, 13.11.1984 - 4 TaBV 39/84
    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92
    Aus dem bloßen Umstand, daß im Rahmen der Einigungsbemühungen auch über Art und Inhalt von Stellenausschreibungen verhandelt wurde, läßt sich noch nicht schließen, daß insbesondere der Arbeitgeber damit einverstanden war, diese Frage zum formellen Gegenstand des Einigungsstellenverfahrens zu machen und damit auch zur Entscheidung zu stellen (vgl. auch LAG Frankfurt am Main Beschluß vom 13. November 1984 - 4 TaBV 39/84 - DB 1985, 1535).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz,

    Der Kompetenzrahmen und damit die Spruchkompetenz kann nur einvernehmlich geändert oder erweitert werden (BAG 27.10.1992 - 1 ABR 4/92 - Rn. 34; Jacobs GK-BetrVG, 11. Auflage, § 76 Rn. 100).

    Allein aus dem Umstand, dass im Rahmen der Einigungsbemühungen auch über weitere Sachverhalte verhandelt wurde, lässt sich noch nicht schließen, dass die Betriebsparteien damit einverstanden waren, diese Sachverhalte zum formellen Gegenstand des Einigungsstellenverfahrens zu erheben und damit (auch) zur Entscheidung zu stellen (BAG 27.10.1992 - 1 ABR 4/92 - Rn. 34).

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Beides steht - im Rahmen von §§ 11, 7 AGG - im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers, solange darüber nicht eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen worden ist (vgl. BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 71, 259).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Näheres kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden; ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat insoweit nicht (BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259, zu B II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Ein Verstoß hiergegen ist etwa dann anzunehmen, wenn der Spruch deutlich erkennbar keine sachgerechte Interessenabwägung enthält, weil die Einigungsstelle die Belange der einen Seite völlig übergangen hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - AP Nr. 29 zu § 95 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1993 - 1 ABR 31/93 - AP Nr. 65 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Die Richtlinien sollen lediglich seinen Ermessensspielraum durch die Aufstellung von Entscheidungskriterien einschränken, ohne daß sie ihn praktisch gänzlich beseitigen dürfen (BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259; Kraft aaO mwN).

    Die Belegschaft hat ein schützenswertes Interesse daran, daß personelle Einzelmaßnahmen nicht nur im Hinblick auf größtmögliche Effektivität, sondern auch unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gesichtspunkte erfolgen und so als gerecht im Sinne von billig und angemessen empfunden werden können (BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259 mwN).

  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Die Richtlinien sollen lediglich seinen Ermessensspielraum durch die Aufstellung von Entscheidungskriterien einschränken, ohne ihn gänzlich zu beseitigen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259; Kraft GK-BetrVG aaO mwN).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Dagegen ist ohne Bedeutung, ob die von der Einigungsstelle angenommenen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zutreffen und ihre weiteren Überlegungen frei von Fehlern sind sowie eine erschöpfende Würdigung aller Umstände zum Inhalt haben (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 -^BAGE 100, 239, 249, zu B I 2 c bb der Gründe; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106, zu B I 4 der Gründe mwN; 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30, 36 f., zu B II 2 b aa der Gründe; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259; 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107, 122, zu B IV 2 der Gründe; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 76 Rn. 105 mwN auch zur Gegenmeinung).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 15/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst

    Ein Verstoß in diesem Sinne ist etwa dann anzunehmen, wenn die Entscheidung deutlich erkennbar keine sachgerechte Interessenabwägung mehr enthält, weil zB die Einigungsstelle die Interessen der einen oder der anderen Seite überhaupt nicht berücksichtigt hat oder weil die Regelung nicht nur unzweckmäßig, sondern objektiv ungeeignet ist (vgl. etwa Senat 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259).

    Zwar kann der Senat eine solche Prüfung grundsätzlich auch selbst vornehmen, weil es um eine Rechtsfrage geht, die in vollem Umfang der Überprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (Senat 27. Oktober 1992 aaO).

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Unter Auswahlrichtlinien sind Grundsätze zu verstehen, die für eine Mehrzahl von personellen Entscheidungen positiv oder negativ vorwegnehmend festlegen, welche Kriterien im Zusammenhang mit den zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und sozialen Gesichtspunkten in welcher Weise zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluss vom 5. September 1990 - BVerwG 6 P 27.87 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 20 S. 14; ferner BAG, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259, 270).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Die Richtlinien sollen lediglich seinen Ermessensspielraum durch die Aufstellung von Entscheidungskriterien beschränken (BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259, zu C I 2 der Gründe).
  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 10 TaBV 4/12

    Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung bei der Stellenausschreibung

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des

  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

  • LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren, Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung

  • BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94

    Anfechtung eines Sozialplanes

  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

  • LAG Köln, 10.04.2001 - 13 (7) TaBV 83/00

    Einigungsstellenanspruch: Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung;

  • BVerwG, 28.02.2023 - 5 P 2.21

    Anforderungsprofile sind weder mitbestimmungspflichtige Beurteilungs- noch

  • LAG Düsseldorf, 30.06.1997 - 18 TaBV 101/96

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

  • LAG Hamm, 11.03.2016 - 13 Sa 1574/15

    Versetzung; Auswahlrichtlinien; Bindung; Emessensentscheidung;

  • VG Frankfurt/Main, 08.08.2007 - 9 G 979/07

    Umfang des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • LAG München, 27.04.2006 - 4 Sa 1086/05

    Sozialplan

  • LAG Hamm, 25.09.2015 - 13 Sa 316/15

    Wirksamkeit einer Versetzung

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2005 - 7 TaBV 40/04

    Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz ; Berücksichtigung der Belange

  • LAG Köln, 11.11.2011 - 4 TaBV 28/11

    Unberechtigte Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Versetzung auf

  • LAG München, 24.02.2011 - 3 TaBV 60/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen, Vorlage von Unterlagen

  • LAG Hessen, 26.03.2001 - 13 Sa 335/99

    Anspruch auf Zuweisung einer neu zu besetzenden Stelle; Beschäftigung als

  • VG Frankfurt/Main, 07.10.1998 - 9 G 1792/98

    Anspruch auf chancengleichen Zugang zu Beförderungsämtern ; Beachtung der

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