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   BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09   

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BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09 (https://dejure.org/2009,815)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2009 - 1 ABR 41/09 (https://dejure.org/2009,815)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 (https://dejure.org/2009,815)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • hensche.de

    Betriebsstilllegung, Versetzung, Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

  • Betriebs-Berater

    Zustimmung bei betriebsübergreifender Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Restmandats des Betriebsrats eines stillgelegten Betriebs; Versetzung eines Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung nach Betriebsstilllegung ohne Mitwirkung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restmandat des Betriebsrats bei Betriebsstilllegung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zustimmung bei betriebsübergreifender Versetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 324
  • ZIP 2010, 945
  • MDR 2010, 702
  • NZA 2010, 665
  • BB 2010, 1020
  • DB 2010, 906
  • JR 2011, 46
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Deren Interessen können durch eine betriebsübergreifende Versetzung schon deswegen berührt sein, weil die verbleibenden Arbeitnehmer einer Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind, die jedenfalls eine Zustimmungsverweigerung als möglich erscheinen lässt (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24, BAGE 116, 223).

    Deren Schutz kann nicht erreicht werden, da ein versetzungswilliger Arbeitnehmer ebenso das Arbeitsverhältnis beenden und neu begründen könnte und demzufolge der Betriebsrat auch bei Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes sein Ausscheiden aus dem Betrieb letztlich nicht verhindern kann (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24 f., BAGE 116, 223).

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Darüber hinaus wird sich in der Regel der Arbeitsort verändern, was - von Bagatellfällen abgesehen - bereits eine Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darstellt (BAG 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - zu B II 3 der Gründe mwN, BAGE 66, 57).

    Ist der Arbeitnehmer nicht mit der Versetzung einverstanden, kann der Betriebsrat seine Zustimmungsverweigerung darauf stützen, dass die Versetzung diesen ohne rechtfertigenden Grund benachteiligt (BAG 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - zu B II 3 a bb der Gründe, BAGE 66, 57).

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Das Verfahren ist insoweit einzustellen (vgl. dazu näher BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 52 ff. mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 8).
  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Landesarbeitsgericht die Beschwerde als zulässig angesehen hat (BAG 16. Juli 2008 - 7 ABR 13/07 - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 4).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass das Amt des Betriebsrats endet, wenn die betriebliche Organisation, für die der Betriebsrat gebildet ist, wegfällt (BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3).
  • BAG, 14.11.1978 - 6 ABR 85/75

    Betriebsrat - Betriebsstillegung - Funktionsfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Der Betriebsrat soll noch so lange im Amt verbleiben, wie dies seine hierbei zu beachtenden Beteiligungsrechte gebieten (BAG 14. November 1978 - 6 ABR 85/75 - zu B II 2 der Gründe, AP KO § 59 Nr. 6).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Er erfasst ohne Weiteres das Begehren festzustellen, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt, wenn sich im Verfahrensverlauf herausstellt, dass seine Zustimmungsverweigerung nicht den Anforderungen des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genügt (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57).
  • LAG Saarland, 19.11.2008 - 2 TaBV 7/08
    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 19. November 2008 - 2 TaBV 7/08 - aufgehoben.
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
    Es kommt darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nicht mehr als die bisherige Tätigkeit angesehen werden kann (BAG 29. September 2004 - 1 AZR 473/03 - zu II 4 a aa der Gründe).
  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Darauf, ob dies beachtlich war (vgl. BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 26, BAGE 132, 324) , kommt es nicht an.
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14

    Zustimmungsersetzung - Versetzung eines Mandatsträgers

    Während durch § 103 Abs. 3 BetrVG vor allem verhindert werden soll, dass der Arbeitgeber durch betriebsübergreifende Versetzungen auf die betriebsverfassungsrechtliche Stellung Einfluss nehmen oder die Unabhängigkeit der Amtsführung beeinflussen kann (BT-Drs. 14/5741 S. 50 f.) , dient das Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 BetrVG dem Schutz der kollektiven Interessen der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft sowie dem Individualinteresse der von einer solchen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer (vgl. BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 19, 21 f., BAGE 132, 324) .
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10

    Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines

    Das Restmandat ist funktional bezogen auf alle im Zusammenhang mit der Stilllegung sich ergebenden Beteiligungsrechte (vgl. BAG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - BAGE 132, 324 Rn. 16).

    dd) Höchstrichterlich geklärt ist, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Betriebs nicht im Rahmen seines Restmandates nach § 95 Abs. 3 Satz 1, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebs eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist (vgl. BAG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 17 ff.).

    Dies widerspräche aber der Schutzfunktion des Beteiligungsrechts (vgl. BAG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 26).

    (3) Das Bundesarbeitsgericht hat im zitierten Beschluss vom 8. Dezember 2009 (a.a.O. Rn. 26) als in Betracht zu ziehende betriebsverfassungsrechtliche Instrumente einheitlich Interessenausgleich und Sozialplan genannt.

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14

    Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb

    Das Restmandat ist aber kein Vollmandat, sondern erstreckt sich vorliegend auf die durch die mit der Spaltung verbundene Stilllegung des Gemeinschaftsbetriebs ausgelösten Aufgaben des Betriebsrats (BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 132, 324) .
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Entgegen der Auffassung des Betriebsrats dient das Beteiligungsrecht nicht dazu, die Maßnahme des Arbeitgebers einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen (vgl. BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 22, BAGE 132, 324) .
  • LAG München, 09.01.2020 - 3 TaBV 30/19

    Betriebsratsmitglied, Versetzung, Betriebsabspaltung

    Demzufolge ist die auf Dauer angelegte Versetzung von einem Betrieb eines Unternehmens in einen anderen Betrieb nach der Rechtsprechung als eine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs angesehen worden, weil der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und in eine andere Einheit eingegliedert wird (vgl. BAG, Beschluss vom 08.12.2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 18 m.w.N.).

    Zudem hat der Betriebsrat die Interessen derjenigen Beschäftigten wahrzunehmen, die bei der Auswahlentscheidung des Arbeitgebers unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BAG, Beschluss vom 08.12.2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 21).

    In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber gehalten, den Arbeitnehmer in seinem bisherigen Arbeitsbereich zu belassen oder ihn dort wiedereinzusetzen (vgl. erneut BAG, Beschluss vom 08.12.2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 22 und 20).

    Es ist Aufgabe der Betriebsparteien, die wechselseitigen Interessen des Arbeitgebers und der Belegschaft zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BAG, Beschluss vom 08.12.2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 26 für die vergleichbare Konstellation, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach vollständiger Stilllegung des Betriebs eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist).

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

    Ist die Versetzung mit dem Wechsel des Arbeitsorts verbunden, entfällt das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats im abgebenden Betrieb, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheiden und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert werden soll (BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 23, BAGE 132, 324) .
  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10

    Umfang des Restmandats eines Betriebsrats bei Betriebsstilllegung

    Der Betriebsrat einer stillgelegten Niederlassung der Deutschen Post AG ist im Rahmen seines Restmandats gemäß den §§ 24 Abs. 1 und 2 PostPersRG, 21 b BetrVG nicht zu beteiligten, wenn Beamtinnen und Beamten nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes zu einem anderen Betrieb des Unternehmens versetzt werden (zu Arbeitnehmern vergleiche BAG, Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 -).

    Nach Vorliegen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 8.12.2009 in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 hat der Beteiligte zu 1. die Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.

    Hiervon ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht in Verfahren betreffend Anträge der Beteiligten zu 2. auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung von Arbeitnehmern von der ehemaligen SNI, B-Stadt, zu Niederlassungen Brief durch Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 - entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Unternehmens nicht im Rahmen seines Restmandates nach den §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.

  • BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14

    Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug

    Das Restmandat setzt daher einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung ausgelösten Aufgaben des Betriebsrats voraus (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 10/14 - Rn. 31; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 132, 324) .
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auch eine betriebsübergreifende Versetzung bedarf nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG regelmäßig der Zustimmung des Betriebsrats des abgebenden Betriebs (vgl. BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 19 ff., BAGE 132, 324) .
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 TaBV 80/10

    Mitbestimmungswidrige Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs durch Entzug der

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 38/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10

    Verwirkung der Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 52/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 64/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 53/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2018 - 8 TaBV 6/18

    Einrichtung und Besetzung einer Einigungsstelle

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 67/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 57/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 48/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 45/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 63/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 56/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 46/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 43/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 42/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 66/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 60/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 61/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 58/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 55/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 47/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 39/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat -Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 65/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 59/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 51/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 50/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 44/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 40/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 62/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 68/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • BAG, 22.06.2010 - 1 ABR 49/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2018 - 8 TaBV 7/18

    Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung

  • ArbG Siegburg, 16.01.2019 - 3 BV 24/18
  • LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14

    Restmandat des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im

  • LAG Nürnberg, 12.12.2018 - 4 TaBV 19/18

    Einigungsstelle - Bleibeprämie - Betriebsstilllegung

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