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   BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93   

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BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93 (https://dejure.org/1994,1130)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1994 - 1 ABR 43/93 (https://dejure.org/1994,1130)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 (https://dejure.org/1994,1130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76 Abs. 3, § 76 Abs. 2, § 76 Abs. 5 Satz 3
    Einigungsstellenverfahren: Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs wegen Beratung und Abstimmung in Anwesenheit der Verfahrensbevollmächtigten der Betriebsparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 261
  • ZIP 1994, 970
  • MDR 1994, 693
  • NZA 1994, 571
  • BB 1994, 1145
  • BB 1994, 1145 und 1214
  • BB 1994, 1214
  • BB 1994, 796
  • DB 1994, 838
  • JR 1994, 440
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die gerichtliche Rechtskontrolle der Einigungsstellensprüche sich nicht auf die inhaltliche Prüfung des Spruchs beschränkt, sondern auch Verstöße gegen elementare Verfahrensvorschriften über Bildung, Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle zu berücksichtigen sind, selbst wenn dies von keinem Beteiligten gerügt worden ist (Senatsbeschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 305 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 2 a Rz 25; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 76 Rz 99; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 76 Rz 42; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 76 Rz 33 c; Schönfeld, Grundsätze der Verfahrenshandhabung der Einigungsstelle, NZA 1988, Beilage 4 S. 3, 4).

    Darauf, ob der beschwerte Beteiligte den Rechtsverstoß gerügt hat, kommt es nicht an, denn das Arbeitsgericht entscheidet im Rahmen der Rechtskontrolle über die Unwirksamkeit des Spruchs, nicht aber über die Begründetheit bestimmter Rügen (Senatsbeschluß vom 18. April 1989, aaO, zu B II 1 a der Gründe).

    Damit gewährt das Einigungsstellenverfahren im Interesse einer effektiven Schlichtung der Einigungsstelle einen Freiraum, der jedoch nicht unbeschränkt ist, sondern durch allgemein anerkannte elementare Verfahrensgrundsätze begrenzt ist (Senatsbeschluß vom 18. April 1989, aaO, zu B II 1 b der Gründe; Schönfeld, aaO, S. 6, 8).

  • BVerfG, 18.10.1986 - 1 BvR 1426/83

    Verfassungsmäßigkeit des Einigungsstellenverfahrens - Kontoführungsgebühren des

    Auszug aus BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93
    Sie übt auch im verbindlichen Verfahren keine richterliche Tätigkeit aus (allgemeine Meinung: vgl. BVerfG Beschluß vom 18. Oktober 1986 - 1 BvR 1426/83 - EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 38; Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 76 Rz 63).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Damit ist der Einigungstelle im Interesse einer effektiven Schlichtung ein weitgehender Freiraum gewährt, der allerdings durch allgemein anerkannte Grundsätze begrenzt ist (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261 mwN).
  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

    Damit gewährt das Einigungsstellenverfahren der Einigungsstelle im Interesse einer effektiven Schlichtung einen weitgehenden Freiraum, der allerdings durch allgemein anerkannte elementare Grundsätze begrenzt ist (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261 mwN) .
  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Die Einigungsstelle ist eine betriebsverfassungsrechtliche Institution eigener Art mit dem Zweck, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der betrieblichen Ordnung zu gewährleisten, indem sie durch Zwangsschlichtung Pattsituationen im Bereich der paritätischen Mitbestimmung auflöst (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 261) .
  • LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21

    Einigungsstelle; Videokonferenz; Dienstplanung; Umkleidezeiten

    Letzteres dient dem Datenschutz und konkretisiert zugleich den "elementaren Verfahrensgrundsatz" (BAG, Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 -, BAGE 75, 261-266, Rn. 17), dass die Einigungsstelle einen Spruch in Abwesenheit der Betriebsparteien auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung.

    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz würde den Spruch der Einigungsstelle unwirksam machen (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 -, BAGE 75, 261-266, Rn. 17; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 76 BetrVG, Rn. 74).

    Denn die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden im Rahmen der Rechtskontrolle über die Unwirksamkeit des Spruchs, nicht aber über die Begründetheit bestimmter Rügen (BAG, Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 -, BAGE 75, 261-266, Rn. 11).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Sie sind nach § 76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG überdies verpflichtet, ihre Entscheidung unter angemessener Berücksichtigung nicht nur der Interessen der betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch der betrieblichen Belange und nach billigem Ermessen zu treffen (BAG 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - aaO; 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 75, 261) .
  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Dementsprechend verpflichtet § 76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG die Mitglieder der Einigungsstelle auch dazu, ihre Entscheidung unter angemessener Berücksichtigung der betrieblichen Belange und der Interessen der betroffenen Arbeitnehmer nach billigem Ermessen zu treffen (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261; 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222; 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76).
  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Damit gewährt das Einigungsstellenverfahren der Einigungsstelle im Interesse einer effektiven Schlichtung einen weitgehenden Freiraum, der allerdings durch allgemein anerkannte elementare Grundsätze begrenzt ist (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261 mwN).

    Zu diesen Grundsätzen gehört nach der Rechtsprechung des Senats die rechtzeitige und ordnungsgemäße Unterrichtung der Einigungsstellenmitglieder über Ort und Zeit der Sitzungen (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222), die Gewährung rechtlichen Gehörs (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60), die Beschlußfassung auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO) und die Bescheidung eines gestellten Befangenheitsantrages (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 68, zu B III 2 der Gründe).

    Sie übt auch im verbindlichen Verfahren keine richterliche Tätigkeit aus (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO).

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95

    Einladung der Beisitzer zur Einigungsstellensitzung

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß ein Spruch der Einigungsstelle nicht nur bezüglich seines Inhalts, sondern auch hin sichtlich der Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens gerichtlicher Kontrolle unterliegt (zuletzt Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Solche Grundsätze entnimmt der Senat dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 GG und der Funktion der Einigungsstelle als eines normsetzenden Organs (Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305, 312 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 b der Gründe).

    Er hat in der Folgezeit erkannt, daß die Beisitzer nicht verlängerte Arme der jeweiligen Betriebspartei seien, sondern frei von Weisungen und mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit bei der Schlichtung des Regelungsstreits mitwirken sollen (Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

    Darüber hinaus befinden sich im Gesetz keine Regelungen über das Verfahren vor der Einigungsstelle; insoweit bestimmt vielmehr die Einigungsstelle ihr weiteres Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen selbst (BAG Beschluß vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - BAGE 75, 261, 263 = AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 161/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs; ordnungsgemäße Antragstellung;

    Ein Spruch einer Einigungsstelle ist nicht nur hinsichtlich seines Inhalts nach § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG anfechtbar, sondern unterliegt auch hinsichtlich der Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens der gerichtlichen Kontrolle (BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 51; BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 1).

    Diese Grundsätze werden nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Rechtsstaatgebot des Artikel 20 GG und der Funktion der Einigungsstelle als eines normsetzenden Organs entnommen (BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 51; BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 1).

    Zu diesen elementaren Verfahrensgrundsätzen gehört unter anderem der Anspruch auf rechtliches Gehör (BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Tarifvorrang Nr. 20; BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50; Fitting, a.a.O., § 76 Rn. 46, 75, 101 m.w.N.), die ordnungsgemäße Ladung der Beisitzer (BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 1), die abschließende Beschlussfassung aufgrund nicht öffentlicher mündlicher Beratung in Anwesenheit der Einigungsstellenmitglieder und in Abwesenheit der Betriebsparteien (BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 51).

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15

    Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn;

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852

    Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

  • ArbG Hamburg, 30.03.2007 - 27 BV 8/07

    Unanfechtbarkeit verfahrensleitender Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle -

  • LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14

    Öffentlichkeit von Verhandlungen einer Einigungsstelle

  • LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer

  • LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 TaBV 7/14

    Zuständiger Betriebsrat für Ausgleichszeitraum und Schwankungsbreite -

  • LAG Köln, 26.07.2005 - 9 TaBV 5/05

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs wegen eines Verfahrensfehlers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1501/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats -

  • LAG Hamburg, 14.11.2007 - 5 TaBV 9/07

    Einigungsstelle - Parteiöffentlichkeit - rechtliches Gehör - Rederecht -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1604/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1500/15

    Konsultationsverfahren zur Massenentlassung in einem beherrschten Unternehmen

  • LAG Hessen, 16.12.2004 - 5 TaBVGa 153/04

    Verpflichtung zur Durchführung des Spruchs der Einigungsstelle gemäß § 77 Abs.1

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