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   BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 45/73   

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https://dejure.org/1974,767
BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 45/73 (https://dejure.org/1974,767)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1974 - 1 ABR 45/73 (https://dejure.org/1974,767)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1974 - 1 ABR 45/73 (https://dejure.org/1974,767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Multimoment-Filmkamera - Aufnahme von Arbeitsplätzen - Mitbestimmungsrecht - Überwachung des Verhaltens der Arbeitnehmer - Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2023
  • NJW 1974, 2053
  • BB 1974, 1164
  • DB 1974, 1020
  • DB 1974, 1868
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.03.1973 - 5 AZR 453/72

    Arbeitsleistung - Unterbrechungen privater Telefongespräche - Aufschaltanlage

    Auszug aus BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 45/73
    Die Rechtsbeschwerde beruft sich insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des PÖltften Senats vom 1. März 1973 - 5 AZR 453/72 - (AP Nr. 1 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) zum linsöhälten des Arbeitgebers in private Telefongespräche des Arbeitnehmers.
  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59

    Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 45/73
    Auf dieser Rechtsgrundlage basiert auch die Entscheidung des Senats vom 27- Mai i960 - 1 AHR 11/59 - (BAG 9, 258 AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes) über die Aufstellung und Bedienung eines sogenannten Produktographen.
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Eine Videoüberwachungsanlage ist eine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (vgl. schon BAG 14. Mai 1974 - 1 ABR 45/73 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 1; ferner BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe; Fitting BetrVG § 87 Rn. 244).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Die Installation von Kameras zur Überwachung des dienstlichen Verhaltens von Arbeitnehmern ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig (allgem. Ansicht, vgl. schon BAG 14. Mai 1974 - 1 ABR 45/73 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 1; FHKES BetrVG 21. Aufl. § 87 Rn. 244 mwN; Maschmann NZA 2002, 13 ff.).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Er hat in den Entscheidungen vom 14. Mai 1974 (- 1 ABR 45/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) und vom 9. September 1975 (- 1 ABR 20/74 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) von der "Auswertung" der durch die Überwachung gewonnenen Daten gesprochen, Überwachung also in der Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten gesehen, in der Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) eine Überwachungseignung auch angenommen, wenn die Aufzeichnung und die Auswertung des Kontrollergebnisses zeitlich versetzt erfolge.
  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Gesetzgeber lediglich die bisherigen Rechtsgrundsätze der genannten Entscheidung des Senats "fortschreiben" wollte (BAG, Beschluß vom 14. Mai 1974 - 1 ABR 45/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, unter Ziff. II 2 der Gründe).
  • ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13

    Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer

    Zwar steht in der Tat außer Frage, dass das Beteiligungsrecht in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Jahre 1972 als "kollektivrechtliche Ergänzung des individuellen Persönlichkeitsschutzes" 39 So schon Günther Wiese , Anm. BAG [14.5.1974 - 1 ABR 45/73] AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 1 [II.]: "Entscheidend ist jedoch, dass dadurch ein präventiver Schutz der Persönlichkeitssphäre potentiell betroffener Arbeitnehmer ermöglicht wird (vgl. allgemein zur 'Filterwirkung' des Betriebsverfassungsrechts [ Alfred] Söllner , Betrieb und Menschenwürde, RdA 1968, 437 [438]).

    So schon Günther Wiese , Anm. BAG [14.5.1974 - 1 ABR 45/73] AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 1 [II.]: "Entscheidend ist jedoch, dass dadurch ein präventiver Schutz der Persönlichkeitssphäre potentiell betroffener Arbeitnehmer ermöglicht wird (vgl. allgemein zur 'Filterwirkung' des Betriebsverfassungsrechts [ Alfred] Söllner , Betrieb und Menschenwürde, RdA 1968, 437 [438]).

    39) So schon Günther Wiese , Anm. BAG [14.5.1974 - 1 ABR 45/73] AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 1 [II.]: "Entscheidend ist jedoch, dass dadurch ein präventiver Schutz der Persönlichkeitssphäre potentiell betroffener Arbeitnehmer ermöglicht wird (vgl. allgemein zur 'Filterwirkung' des Betriebsverfassungsrechts [ Alfred] Söllner , Betrieb und Menschenwürde, RdA 1968, 437 [438]).

  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 97/77

    Filmkamera - Filmen der Tätigkeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

    Das hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 14. Mai 1974- - 1 ABR 45/73 - (AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) für den Einsatz von Multimoment-Kameras ausgeführt, die in regelmäßigen Abständen von einigen Sekunden Aufnahmen von Arbeitsplätzen machen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00

    Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung;

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  • VGH Hessen, 18.12.1974 - HPV TL 1/74
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14.05.1974 (1 ABR 45/73, NJW 1974, S. 2023 [2024]) zum Ausdruck gebracht, daß es für die Frage, ob die Einführung einer betrieblichen Einrichtung der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt, nicht auf die subjektive Zielsetzung ankommt, die der Arbeitgeber mit dieser Einrichtung verfolgt, sondern in erster Linie auf ihre objektive Verwendungsmöglichkeit.
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