Rechtsprechung
BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
- Wolters Kluwer
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer befristeten Vereinbarung zusätzlicher Wochenarbeitsstunden zwischen dem Arbeitgeber und Teilzeitbeschäftigten; Feststellung des Personalbedarfs durch jährliche Neubemessungen; Behandlung einer Übertragung von ...
- Judicialis
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs 1 Nr. 3
Vereinbarung einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mit Teilzeitbeschäftigten; Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs 1 Nr. 3 BetrVG - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit wenn zum Zeitpunkt der Änderung nach Planung des Arbeitgebers zeitlich überschaubar ? Betriebsübliche Arbeitszeit i. S. von § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist bei Teilzeitbeschäftigten ihre regelmäßige individuelle ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitszeitverlängerung einer Teilzeitkraft - Beteiligung des Betriebsrats
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Beteiligung des Betriebsrats bei Arbeitszeitverlängerung einer Teilzeitkraft
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Arbeitszeitverlängerung von Teilzeitkräften
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 19.01.2006 - 2 BV 69/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2006 - 9 TaBV 5/06
- BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
- BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Papierfundstellen
- BAGE 122, 127
- MDR 2007, 1081
- NZA 2007, 818
- DB 2007, 1475
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05
Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Er ist insbesondere hinreichend bestimmt im Sinne des auch im Beschlussverfahren anwendbaren § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu etwa BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9, zu B I der Gründe mwN).a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II B III der Gründe; zuletzt 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9, zu B II der Gründe mwN).
Die Tarifnorm darf sich daher auch nicht darauf beschränken, die notwendige Mitbestimmung des Betriebsrats lediglich auszuschließen, indem sie dem Arbeitgeber ein einseitiges Bestimmungsrecht zuweist (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9, zu B II 1 b dd (1) der Gründe mwN).
- BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Betriebsübliche Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist nach der ständigen Rechtsrechung des Senats die im Betrieb regelmäßig geleistete Arbeitszeit (26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B III 2 a der Gründe mwN).Demzufolge ist die betriebsübliche Arbeitszeit in einem Betrieb nicht notwendig einheitlich, sondern kann je nach Vereinbarung für verschiedene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein (vgl. im Einzelnen BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44, zu B II 1 a aa und bb der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - aaO).
Der Antrag kann mit dem Sachantrag im Erkenntnisverfahren verbunden werden (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B II 3 der Gründe).
- BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 5 a der Gründe).Dementsprechend hat der Senat ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Verleiherbetriebs nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch im Falle der - nicht auf Dauer beabsichtigten - Entsendung von Leiharbeitnehmern angenommen, wenn diese auf Grund der längeren Arbeitszeit im Entleiherbetrieb mit einer Verlängerung der Arbeitszeit des Leiharbeitnehmers verbunden ist (19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 5 und 6 der Gründe).
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG setzt einen kollektiven Tatbestand voraus (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 7 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 -, zu B II der Gründe).
- BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
"Vorübergehend" iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist eine Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, wenn für einen überschaubaren Zeitraum vom ansonsten maßgeblichen Zeitvolumen abgewichen wird, um anschließend zur betriebsüblichen Dauer der Arbeitszeit zurückzukehren (BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - BAGE 107, 9, zu B II 1 a der Gründe mwN).Vielmehr geht es ebenso um die gerechte Verteilung der mit der vorübergehenden Änderung der Arbeitszeit verbundenen Belastungen und Vorteile (vgl. BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26, zu B II 2 b bb der Gründe; 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 -BAGE 107, 9, zu B II 1 a der Gründe).
- BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Demzufolge ist die betriebsübliche Arbeitszeit in einem Betrieb nicht notwendig einheitlich, sondern kann je nach Vereinbarung für verschiedene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein (vgl. im Einzelnen BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44, zu B II 1 a aa und bb der Gründe;… 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - aaO).Betriebsüblich sind dann diejenigen Arbeitszeiten, die jeweils individualrechtlich als die üblichen vereinbart wurden (BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - aaO, zu B II 1 a bb der Gründe; 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Pflicht zur Unterlassung der Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des …
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG setzt einen kollektiven Tatbestand voraus (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 7 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 -, zu B II der Gründe).Auf die Zahl der Arbeitnehmer, für die Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet oder mit denen sie vereinbart werden, kommt es nicht an (BAG 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21, zu B II 1 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - aaO).
- BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 21/05
Tarifvertrag zur Arbeitszeitverkürzung und betriebliche Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Die Tarifvertragsparteien können das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die Angelegenheit selbst zu regeln (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 21/05 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 9, zu B II 2 a der Gründe mwN). - BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Die auch im Falle des allgemeinen Unterlassungsanspruchs zu beachtende Höchstgrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - BAGE 110, 252, zu B V der Gründe) ist gewahrt. - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II B III der Gründe; zuletzt 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9, zu B II der Gründe mwN). - BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen
Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vielmehr geht es ebenso um die gerechte Verteilung der mit der vorübergehenden Änderung der Arbeitszeit verbundenen Belastungen und Vorteile (vgl. BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26, zu B II 2 b bb der Gründe; 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 -BAGE 107, 9, zu B II 1 a der Gründe). - BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03
Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag
- BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden
- BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit …
- BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG
- BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02
Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2006 - 9 TaBV 5/06
Sperrwirkung durch Tarifvertrag bei Arbeitszeitverlängerung
- BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
Arbeitszeiterhöhung und Einstellung
Insbesondere schließt die nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in Betracht kommende Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (vgl. dazu BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 124 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 11) ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht aus. - BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12
Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung - …
Zwar trifft es zu, dass die betriebsübliche Arbeitszeit in einem Betrieb nicht zwingend für alle Arbeitnehmer einheitlich sein muss, sondern abhängig von dem jeweils vertraglich geschuldeten regelmäßigen Umfang der Arbeitsleistung für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein kann (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 16 mwN, BAGE 122, 127) .c) Die betriebsübliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte ist die in dem jeweiligen Betrieb von Vollzeitkräften regelmäßig geleistete Arbeitszeit (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 16 mwN, BAGE 122, 127) .
- BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12
Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden
d) Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch - zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 -; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - BAGE 122, 127) .
- BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung
Nach seiner zum Antrag gegebenen Begründung sind dabei solche Situationen nicht vom Antrag zu 1. erfasst, in denen ein "Notfall" iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegeben ist und daher kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG besteht (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 29, BAGE 162, 98; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 122, 127) . - ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20
Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung …
d) Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch - zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - BAGE 122, 127). - BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364, zuletzt BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 13, BAGE 122, 127) .Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 19, BAGE 122, 127).
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats
Zwar ist nicht nur die Anordnung, sondern ebenso die Duldung von Arbeitnehmern geleisteter Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn ein kollektiver Tatbestand vorliegt (bereits BAG 22. Februar 1983 - 1 ABR 27/81 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 42, 11; grds. BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - zu B II 1 b der Gründe; bestätigt durch BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 18, BAGE 122, 127; vgl. ferner auch BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - zu B II 1 der Gründe) . - LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14
Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?
Damit wäre aber der Befriedungszweck des Beschlussverfahrens verfehlt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).In diesem Zusammenhang ist auch ein sog. Globalantrag, mit dem für einen bestimmten Vorgang generell ein Mitbestimmungsrecht geltend gemacht wird, hinreichend bestimmt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475).
Entscheidend ist nur, dass der Schuldner genau weiß, was er zu unterlassen hat und wann er wegen eines Verstoßes mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes rechnen muss (BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 17.11.1998 - 1 ABR 12/98, NZA 1999, 662).
aa)Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann sich ein Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; BAG v. 03.05.2006 - 1 ABR 14/05, AP Nr. 119 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit; BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10,EzA Nr. 6 z § 87 Betriebliche Ordnung; BAG v. 25.09.2012 - 1 ABR 49/11, NZA 2013, 159).
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Erteilung von …
aa) Der Betriebsrat kann sich gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (…std. Rspr. BAG, zB 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 13; grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II B III der Gründe).Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 19, BAGE 122, 127).
- BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch
Diese Frage stellt sich auch in Bezug auf die neu eingestellten Arbeitnehmer unabhängig von deren Person und deren individuellen Wünschen (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 122, 127) .Der Antrag kann mit dem Sachantrag im Erkenntnisverfahren verbunden werden (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 24, BAGE 122, 127) .
- LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
Mitbestimmung bei der Erstellung und Durchführung von Dienstplänen; Allgemeiner …
- BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung
- BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch
- BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16
Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 402/17
Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung
- BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung
- BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen …
- BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb
- LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13
Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen
- LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von …
- BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch
- BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und …
- LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von …
- BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11
Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 3/16
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 289/17
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anwendung einer …
- ArbG Siegen, 17.02.2022 - 1 BV 5/21
Erfassung von Fehlverhalten - der Betriebsrat bestimmt mit
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 44/11
Heilung eines fehlerhaften Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17
Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung …
- LAG Hamm, 22.06.2012 - 13 TaBV 16/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der Lage der Arbeitszeit
- LAG Hessen, 10.03.2011 - 5 TaBV 61/10
Mitbestimmungsrecht - Änderung von sogenannten Tagesdauerarbeitsposten im …
- BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung
- LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden
- LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17
Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung …
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 26 TaBV 1175/18
Folgen des Verstoßes gegen Mitbestimmungsrechte in Eilfällen - Unzulässigkeit des …
- LAG Niedersachsen, 30.11.2017 - 6 TaBV 44/17
Mitbestimmung bei der Urlaubsplanung; Unterlassungsantrag des Betriebsrats einer …
- LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen der Anordnung von Überstunden - …
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 407/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 505/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 504/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 502/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- LAG Köln, 25.04.2012 - 3 TaBV 84/11
Mitbestimmung der Personalvertretung bei Anordnung von Mehrflugdienststunden; …
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 503/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- LAG Köln, 25.04.2013 - 7 TaBV 77/12
Mitbestimmungsrecht tägliche Arbeitszeit
- LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen …
- LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
Es kann eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers nach § 23 Absatz 3 BetrVG …
- LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09
Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig …
- ArbG Erfurt, 13.08.2021 - 7 BV 26/20
Arbeitszeitenverlängerung mit Teilzeitbeschäftigten ohne Betriebsratszustimmung
- LAG Köln, 03.02.2022 - 6 Sa 594/21
Keine Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit durch Arbeits- oder …
- LAG Hamm, 08.09.2015 - 7 TaBVGa 5/15
Rechte des Betriebsrats bei einseitiger Anordnung von Wochenendarbeit
- LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 TaBV 51/15
Betriebsvereinbarung, Auslegung, Rabatt, Mitarbeiterrabatte, Mitbestimmung, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - vorübergehende Arbeitszeitverkürzung
- LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12
Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des …
- LAG Köln, 06.12.2007 - 13 Sa 804/07
Befristung; Aufstockung Arbeitszeit; Post, Tarifvertrag; Teilzeitbeschäftigte
- LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslohn durch Übernahme der Führerscheinkosten …
- LAG Hamm, 29.04.2011 - 10 TaBVGa 3/11
Mitbestimmung beim Personaleinsatz in verselbständigten Verkaufsstellen einer …
- LAG Köln, 06.12.2007 - 13 Sa 1317/07
Befristung; Aufstockung Arbeitszeit; Post, Tarifvertrag; Teilzeitbeschäftigte
- LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2008 - 2 TaBV 36/07
Verweigerte Zustimmung zur Einstellung eines Briefzustellers bei fehlerhafter …
- ArbG Düsseldorf, 28.11.2007 - 15 BVGa 26/07
- LAG Hamm, 13.03.2017 - 7 Ta 43/17
Ordnungsgeld; Androhung
- ArbG Köln, 17.09.2015 - 11 Ca 3604/15
Darlegungslast und Beweislast des Arbeitnehmers für den Anspruch auf …
- LAG Nürnberg, 21.09.2015 - 4 TaBV 41/14
Mitbestimmungsrecht - Krankengespräche - Unterlassungsanspruch
Rechtsprechung
BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
Betriebsverfassungsrecht - Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit; Vereinbarung über zeitlich befristete Erhöhung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers; kollektiver Tatbestand; Tarifsperre des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 19.01.2006 - 2 BV 69/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2006 - 9 TaBV 5/06
- BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
- BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05
Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Er ist insbesondere hinreichend bestimmt im Sinne des auch im Beschlussverfahren anwendbaren § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu etwa BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9, zu B I der Gründe mwN).a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II B III der Gründe; zuletzt 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9, zu B II der Gründe mwN).
Die Tarifnorm darf sich daher auch nicht darauf beschränken, die notwendige Mitbestimmung des Betriebsrats lediglich auszuschließen, indem sie dem Arbeitgeber ein einseitiges Bestimmungsrecht zuweist (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9, zu B II 1 b dd (1) der Gründe mwN).
- BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 5 a der Gründe).Dementsprechend hat der Senat ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Verleiherbetriebs nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch im Falle der - nicht auf Dauer beabsichtigten - Entsendung von Leiharbeitnehmern angenommen, wenn diese auf Grund der längeren Arbeitszeit im Entleiherbetrieb mit einer Verlängerung der Arbeitszeit des Leiharbeitnehmers verbunden ist (19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 5 und 6 der Gründe).
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG setzt einen kollektiven Tatbestand voraus (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 7 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 -, zu B II der Gründe).
- BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Betriebsübliche Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist nach der ständigen Rechtsrechung des Senats die im Betrieb regelmäßig geleistete Arbeitszeit (26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B III 2 a der Gründe mwN).Demzufolge ist die betriebsübliche Arbeitszeit in einem Betrieb nicht notwendig einheitlich, sondern kann je nach Vereinbarung für verschiedene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein (vgl. im Einzelnen BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44, zu B II 1 a aa und bb der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - aaO.).
Der Antrag kann mit dem Sachantrag im Erkenntnisverfahren verbunden werden (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - BAGE 112, 227, zu B II 3 der Gründe).
- BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Pflicht zur Unterlassung der Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des …
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG setzt einen kollektiven Tatbestand voraus (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 7 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 -, zu B II der Gründe).Auf die Zahl der Arbeitnehmer, für die Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet oder mit denen sie vereinbart werden, kommt es nicht an (BAG 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21, zu B II 1 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - aaO.).
- BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Demzufolge ist die betriebsübliche Arbeitszeit in einem Betrieb nicht notwendig einheitlich, sondern kann je nach Vereinbarung für verschiedene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein (vgl. im Einzelnen BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44, zu B II 1 a aa und bb der Gründe;… 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - aaO.).Betriebsüblich sind dann diejenigen Arbeitszeiten, die jeweils individualrechtlich als die üblichen vereinbart wurden (BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - aaO., zu B II 1 a bb der Gründe; 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
"Vorübergehend" iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist eine Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, wenn für einen überschaubaren Zeitraum vom ansonsten maßgeblichen Zeitvolumen abgewichen wird, um anschließend zur betriebsüblichen Dauer der Arbeitszeit zurückzukehren (BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - BAGE 107, 9, zu B II 1 a der Gründe mwN).Vielmehr geht es ebenso um die gerechte Verteilung der mit der vorübergehenden Änderung der Arbeitszeit verbundenen Belastungen und Vorteile (vgl. BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26, zu B II 2 b bb der Gründe; 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - BAGE 107, 9, zu B II 1 a der Gründe).
- BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02
Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - …
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Die Verlängerung darf, um das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu begründen, nur für einen überschaubaren Zeitraum und nicht auf Dauer erfolgen (BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - BAGE 106, 204, zu II 1 b aa der Gründe). - BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Daher ist nicht nur die Anordnung, sondern auch die Duldung der von Arbeitnehmern freiwillig geleisteten Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 40, zu B II 1 b der Gründe). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II B III der Gründe; zuletzt 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9, zu B II der Gründe mwN). - BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden
Auszug aus BAG, 24.05.2007 - 1 ABR 47/06
Auf die Zahl der Arbeitnehmer, für die Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet oder mit denen sie vereinbart werden, kommt es nicht an (BAG 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21, zu B II 1 der Gründe;… 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - aaO.). - BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 21/05
Tarifvertrag zur Arbeitszeitverkürzung und betriebliche Mitbestimmung
- BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen
- BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
- BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit …
- BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03
Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag