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BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 48/75 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats - Geschäftslokal - Berechtigung zur Entgegennahme von Zustellungen an den Gesamtbetriebsrat - Posteingangsstelle des Arbeitgebers - In der Posteingangsstelle tätige Arbeitnehmer - Zustellungsempfänger des Gesamtbetriebsrats
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 23.04.1975 - 12 TaBV 26/75
- BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 48/75
Papierfundstellen
- DB 1976, 828
Wird zitiert von ...
- BFH, 04.10.1983 - VII R 16/82
Zustellungsempfänger - AG - Geschäftslokal - Mahnung
Bedient sich jemand stets und ständig einer fremden Posteingangsstelle, so ist auch der Raum dieser Posteingangsstelle für ihn Geschäftslokal i. S. des § 184 Abs. 1 ZPO (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 20. Januar 1976 1 ABR 48/75, Der Betrieb - DB - 1976, 828, AP Nr. 2 zu § 47 BetrVG 1972).Deshalb kann Bediensteter i. S. des § 184 Abs. 1 ZPO auch ein in der Posteingangsstelle eines Dritten tätiger Arbeitnehmer sein, wenn dieser mit der Annahme der Post der Behörde usw. betraut ist (vgl. BAG-Beschluß in DB 1976, 828).
Der vorliegende Fall entspricht damit im wesentlichen dem des BAG-Beschlusses in DB 1976, 828.