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   BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14   

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https://dejure.org/2016,13863
BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14 (https://dejure.org/2016,13863)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2016 - 1 ABR 5/14 (https://dejure.org/2016,13863)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 (https://dejure.org/2016,13863)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 ArbGG, § 81 Abs 3 ArbGG, § 87 Abs 2 S 3 Halbs 2 ArbGG, § 76 Abs 6 BetrVG, § 77 BetrVG
    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren

  • IWW

    § 5 Abs. 3 BetrVG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 81 Abs. 3 ArbGG, § 293 Satz 2 ZPO, § 65 ArbGG, § 4 ArbGG, § 76 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde bei lediglich hilfsweiser Weiterverfolgung des bislang geltend gemachten Anspruchs

  • bag-urteil.com

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren

  • Betriebs-Berater

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren

  • rewis.io

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; Betriebsverfassungsrecht - Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren; zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde bei lediglich hilfsweiser Weiterverfolgung des bislang geltend gemachten Anspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussverfahren - und das obligatorische innerbetriebliche Schlichtungsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 972
  • BB 2016, 1524
  • JR 2017, 661
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 76/12

    Beschlussverfahren - Einigungsstelle - obligatorisches innerbetriebliches

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
    Bei der seit dem 1. Februar 2016 geltenden BV 2016 handelt es sich um betriebliche Normen, deren Inhalt von den Gerichten für Arbeitssachen nach § 293 Satz 2 ZPO als Bestandteil des auf den Sachverhalt anzuwendenden Rechts auch ohne ausdrücklichen Hinweis eines Beteiligten daraufhin zu überprüfen ist, ob sie den erhobenen Anspruch betrifft (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 21) .

    Diese Vorschriften gelten nicht für das Verhältnis der Arbeitsgerichte zu den nach dem Betriebsverfassungsgesetz errichteten Stellen für eine innerbetriebliche Streitschlichtung ( BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 13 mwN) .

    Eine von den Betriebsparteien begründete Zuständigkeit der Einigungsstelle für die gegenwärtige Auslegung einer Betriebsvereinbarung verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat daher, zunächst deren Entscheidung herbeizuführen, bevor sie über diese Rechtsfrage die Gerichte für Arbeitssachen zur Streitentscheidung anrufen (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 14 mwN).

    b) Von dem in § 10 Abs. 1 BV 2016 geregelten obligatorischen Konfliktlösungsverfahren werden auch Leistungsanträge erfasst, in denen über die sich aus der Betriebsvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten gestritten wird, soweit es sich nicht um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt (ausf. BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 17 ff.) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2013 - 13 TaBV 778/13
    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. November 2013 - 13 TaBV 778/13 - und - 13 TaBV 839/13 - insoweit aufgehoben, als er die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. März 2013 - 26 BV 18823/12 - zurückgewiesen hat.
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - zu 1 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
    Es wird kein völlig neuer Streitstoff in das Verfahren eingeführt, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Verfahrensführung berücksichtigt werden kann (dazu BAG 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 - Rn. 32) .
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
    Mit der Änderung der Rechtslage geht keine Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren einher (dazu BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 218) .
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
    Aber ebenso wie eine Antragsbeschränkung durch Übergang von einem Leistungs- zu einem Feststellungsantrag statthaft ist (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 14, BAGE 128, 92) , kann ein Beteiligter neben den in den Tatsacheninstanzen gestellten Anträgen in der Rechtsbeschwerdeinstanz Hilfsanträge stellen, wenn es sich um eine Einschränkung jener Anträge handelt.
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
    In der Folge ist eine Beschwerde nur insoweit zulässig, als der ursprüngliche Antrag unbedingt weiterverfolgt wird (vgl. BGH 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - zu II 2 c der Gründe mwN) .
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

    Der Antrag ist auch nicht deshalb unzulässig, weil die Beteiligten nicht zunächst das in § 6 RBV vereinbarte Verfahren durchgeführt haben (zur Prüfung einer solchen Verfahrensvoraussetzung vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 21; 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 13).

    Dies gilt auch, wenn Gegenstand der anzurufenden innerbetrieblichen Schlichtungsstelle keine Regelungs-, sondern eine Rechtsfrage ist (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

    Deren Inhalt ist von den Gerichten für Arbeitssachen nach § 293 Satz 2 ZPO als Bestandteil des auf den Sachverhalt anzuwendenden Rechts daraufhin zu überprüfen, ob sie den erhobenen Anspruch betrifft (dazu BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972 [BAG 23.02.2016 - 1 ABR 5/14] ; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579).
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