Rechtsprechung
BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- IWW
§ 5 GBV, § ... 93 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 559 ZPO, § 95 Abs. 3 BetrVG, Art. 12 GG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 102 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 2 GBV, § 6 Nr. 1 GBV, § 50 Abs. 2 Satz 1 BetrVG
- Betriebs-Berater
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- bag-urteil.com
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
- rewis.io
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- Bundesarbeitsgericht
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats; Einordnung einer arbeitgeberseitigen Maßnahme als Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG
- rechtsportal.de
Einstellung als personelle Maßnahme auch ohne unmittelbare Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb
- datenbank.nwb.de
Zustimmungsersetzung - Einstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Führungsaufgabe als zustimmungspflichtige Einstellung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einordnung einer arbeitgeberseitigen Maßnahme als Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Führungsaufgabe als zustimmungspflichtige Einstellung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung auch im Matrixunternehmen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Ernennen eines Vorgesetzten ist Einstellung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Führungsaufgabe als zustimmungspflichtige Einstellung
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Mitbestimmung in der Matrix: BAG zeigt den falschen Weg
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 04.09.2017 - 15 BV 58/17
- LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
- BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Papierfundstellen
- BAGE 167, 43
- NZA 2019, 1288
Wird zitiert von ... (20)
- BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18
Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung
Soweit Herr D gleichzeitig auch in den Betrieb in M eingestellt wurde, obliegt die Wahrnehmung des dadurch begründeten Zustimmungsrechts dem dortigen Betriebsrat (ausf. dazu BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35) .Entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin handelt es sich in diesem Fall - anders als bei einer Kündigung - nicht um eine, sondern um zwei unterschiedliche zustimmungspflichtige Maßnahmen (vgl. schon BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 35) .
Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN) .
Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist zudem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN) .
Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 17 mwN) .
Für diesen kommt es weder darauf an, wo die "vertraglichen Angelegenheiten" des Arbeitnehmers "abgewickelt" werden, noch muss der betroffene Arbeitnehmer einer - wie auch immer gearteten - Bindung an Weisungen einer im Betrieb tätigen "Führungskraft" unterliegen (vgl. zu Letzterem schon BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23) .
Dem Betriebsverfassungsgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht gleichzeitig in mehreren Betrieben möglich sein kann (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 24) .
Diese Interessen können - namentlich in Form des Zustimmungsverweigerungsgrundes nach § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG - auch bei der Zuweisung von Vorgesetztenfunktionen an bislang betriebsfremde Arbeitnehmer berührt sein (vgl. schon BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25 mwN) .
- BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20
Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit
Dafür ist entscheidend, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs verfolgt (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16, BAGE 167, 43; 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29; 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 144) .Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 16; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 17 mwN, BAGE 167, 43) .
Für die Eingliederung in einen Betrieb ist eine Bindung an die Weisungen einer Führungskraft in diesem Betrieb nicht erforderlich (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23, BAGE 167, 43) .
Vielmehr liegt nach der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur personellen Mitbestimmung in einem solchen Fall eine Einstellung iSv. § 99 BetrVG und damit eine Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb der ihm unterstellten Arbeitnehmer vor, da durch die Wahrnehmung der Führungsaufgaben (auch) der arbeitstechnische Zweck des Betriebs verwirklicht wird, in dem die ihm unterstellten Mitarbeiter tätig sind (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21, aaO) .
Dies könnte nach der Rechtsprechung des Ersten Senats zur personellen Mitbestimmung bei der Einstellung im Wege der Übertragung von Weisungsrechten an eine in einem anderen Betrieb ansässige Führungskraft (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43) zur Eingliederung des Arbeitnehmers K in den Betrieb H geführt haben.
- BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20
Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des …
Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 28; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN, BAGE 167, 43).Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung dient vornehmlich den Interessen der schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25, BAGE 167, 43;… 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 a der Gründe, aaO; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - zu B III 2 b der Gründe) .
- BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat
Erforderlich ist, dass es sich zum einen um eine mehrere Betriebe betreffende Angelegenheit handelt und zum anderen objektiv ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder betriebsübergreifende Regelung besteht (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 32, BAGE 167, 43; 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - Rn. 19 mwN, BAGE 159, 360) . - BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung
Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mithilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN, BAGE 167, 43) .Hierbei können die fachlichen Weisungsbefugnisse der Führungskraft Berücksichtigung finden, sofern sich aus ihrer Wahrnehmung eine Einbindung bei der Erfüllung der im Betrieb von den dortigen Arbeitnehmern zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen Arbeitsprozesse ergibt (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 21; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43) .
Hingegen ist für die Annahme einer Eingliederung weder zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN, aaO) .
In den Entscheidungen vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 13/18 - Rn. 21) und vom 12. Juni 2019 (- 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43) hat der Senat aus der Funktion und den damit verbundenen Weisungsbefugnissen der betroffenen Arbeitnehmer abgeleitet, dass sie ihren Aufgaben nur in regelmäßiger Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern der jeweiligen Betriebe nachkommen konnten und daher in die dortigen Arbeitsabläufe eingebunden waren.
Der Senat braucht deshalb nicht darüber zu entscheiden, ob bei der Versetzung eines in mehreren Betrieben eines Unternehmens eingegliederten Arbeitnehmers stets sämtlichen Betriebsräten ein umfassendes Beteiligungsrecht nach § 99 BetrVG zusteht oder ob dessen Bestehen und Umfang von der konkreten personellen Maßnahme abhängt (zu der grundsätzlichen Möglichkeit, in mehreren Betrieben eingegliedert zu sein, vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 24, BAGE 167, 43) .
- BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21
Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung
a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Maßnahme hat und daher seine Zustimmung erforderlich ist (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 17; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 167, 43) . - LAG Niedersachsen, 19.05.2021 - 2 TaBV 51/20
Betriebsrat - Einstellung - Aufhebung einer personellen Maßnahme
Er könne sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Juni 2019 (- 1 ABR 5/18 -) und vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 13/18 -) berufen.Der Beschluss des Arbeitsgerichtes verkenne die Wertungen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 12. Juni 2019 (- 1 ABR 5/18 -) und vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 13/18-) , wenn er die Wahrnehmung von Führungsaufgaben und damit auch die Erfüllung des arbeitstechnischen Zweckes des anderen Betriebes auf die reine Bewertung der Auswirkungen auf die Frau N. direkt unterstellten Mitarbeiter beschränke.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN).
Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist zudem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN;… BAG, 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15).
Für den Rechtsbegriff der Eingliederung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt es weder darauf an, wo die "vertraglichen Angelegenheiten" des Arbeitnehmers "abgewickelt" werden, noch muss der betroffene Arbeitnehmer einer - wie auch immer gearteten - Bindung an Weisungen einer im Betrieb tätigen "Führungskraft" unterliegen (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23).
- BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 18/21
Zustimmungsersetzung - rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats
a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Maßnahme hat und es daher seiner Zustimmung bedarf (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 17; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 167, 43) . - LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19
Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung - …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor, wenn eine Person in einen Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 -, Rn. 16, juris;… BAG, Beschluss vom13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 -, Rn. 24, juris).Anders als bei einer Versetzung iSd. § 95 Abs. 3 BetrVG lassen sich dem Gesetz keine quantitativen oder qualitativen Vorgaben für die zu erbringenden Tätigkeiten, die eine Eingliederung begründen, entnehmen (BAG, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 -, Rn. 23, juris).
- LAG München, 29.05.2020 - 3 TaBV 127/19
Einstellung, Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts, tarifvertragliche …
Der Betriebsrat soll die Möglichkeit haben, deren Belange nach Maßgabe möglicher Zustimmungsverweigerungsgründe im Sinne von § 99 Abs. 2 BetrVG gegen die beabsichtigte Einstellung geltend zu machen (vgl. BAG, Beschluss vom 12.06.2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 25 m.w.N.). - LAG Hessen, 02.08.2021 - 16 TaBV 7/21
Relevanz der räumlichen Nähe bei der Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen …
- LAG Köln, 29.10.2021 - 9 TaBV 17/21
Personelle Einzelmaßnahme; Matrixstruktur; Zuordnungstarifvertrag
- ArbG Bonn, 24.10.2019 - 3 BV 33/19
Versetzung in der Matrixstruktur, Versetzung eines freigestellten BR-Mitglieds
- LAG Düsseldorf, 20.01.2021 - 12 TaBV 38/20
Eingruppierung einer Alltagsbegleiterin
- LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20
- BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21
Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege
- LAG Niedersachsen, 19.11.2019 - 11 TaBV 7/19
Sonstiges
- ArbG Essen, 13.11.2019 - 6 Ca 1553/19
- ArbG Bonn, 17.03.2021 - 4 BV 36/20
- ArbG Bonn, 27.02.2020 - 3 Ca 1919/19
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl