Rechtsprechung
   BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,528
BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61 (https://dejure.org/1962,528)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1962 - 1 ABR 5/61 (https://dejure.org/1962,528)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 (https://dejure.org/1962,528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 244
  • BB 1962, 447
  • DB 1962, 573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 3/53

    Betriebsverfassungerecht: Grundsätze für die Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Bestätigung von BAG 1, 322 = AP Nr. 1 zu § 16 WO.

    Diese Auffassung richtet sich gegen die Ansicht des Senats, wie sie in der Entscheidung BAG 1, 322 = AP Nr. 1 zu § 16 Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz vertreten worden ist.

  • BAG, 20.10.1954 - 1 ABR 17/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Wie der Senat bereits in BAG 1, 121 = AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG entschieden hat, hat § 12 Abs. 2 BetrVG eine Bedeutung nur bei der Gruppenwahl, nicht aber bei der Gemeinschaftswahl.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Damit bekämpft sie die Rechtsprechung des Senats zu § 13 Abs. 2 BetrVG, wie sie in den Beschlüssen BAG 1, 46 = AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG und AP Nr. 2 aaO enthalten ist.
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Als solche wesentlichen Verfahrensvorschriften müssen sicherlich Verstöße gegen Mußvorschriften angesehen werden; der Senat hat in BAG 2, 182 = AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG bereits die Verletzung von Sollvorschriften als einen Anfechtungsgrund anerkannt.
  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Dagegen kann nicht gefordert werden, daß der Nachweis erbracht wird, daß der Verstoß gegen Wahlvorschriften tatsächlich auch im konkreten Einzelfall das Wahlergebnis beeinflußt hat (BAG 1, 317 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 4/56

    Aktiengesellschaft - Holdinggesellschaft - Wahl von Arbeitnehmervertretern -

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Der Senat hat in BAG 4, 176 = AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG ausgesprochen, daß das Gericht nicht befugt ist, von sich aus neuen Streitstoff in ein Beschlußverfahren einzuführen.
  • BAG, 03.10.1958 - 1 ABR 3/58

    Mitglied das Wahlvorstandes - Unterschrift unter Vorschlagsliste - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Der Senat hat in AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG weiterhin entschieden, daß die Gerichte im Beschlußverfahren gewisse Aufsichtsfunktionen haben.
  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    Die Wesentlichkeit einer Vorschrift kann dem BetrVG nicht unmittelbar entnommen werden; vielmehr nimmt man dieses Merkmal überwiegend bei sog. "Muss-Vorschriften" an (etwa BAG v. 11.3.1960 - 1 ABR 15/59, BB 1960, 824; BAG v. 2.2.1962 - 1 ABR 5/61, BB 1962, 447; BAG v. 29.6.1965 - 1 ABR 2/65, DB 1965, 1253; BAG v. 14.9.1988 - 7 ABR 93/87, NZA 1989, 360; BAG v. 13.11.1991 - 7 ABR 18/91, NZA 1992, 989; DKKW/Homburg, a. a. O., Rz. 3; Fitting, a. a. O., Rz. 10; Galperin/Löwisch, a. a. O., Rz. 5; HaKo-BetrVG/Brors, a. a. O., Rz. 5; Richardi/Thüsing, a. a. O. Rz. 5; Stege/Weinspach/Schiefer, a. a. O., Rz. 6a; WPK/Wlotzke, a. a. O., Rz. 4; ErfK/Koch, a. a. O., § 19 BetrVG Rz. 2; HWK/Reichold, a. a. O., § 19 BetrVG Rz. 5; Hueck/Nipperdey, a. a. O., S. 1149; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. III, 2. Aufl., S. 106).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 PB 18.06

    Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand;

    Demgemäß berechtigen nur solche unbeanstandet gebliebenen Mängel zur Wahlanfechtung, welche der Wahlvorstand kannte oder doch bei der gebotenen Sorgfalt leicht hätte erkennen können; letzteres ist bei offensichtlichen Mängeln der Fall (vgl. zu nicht wählbaren Bewerbern: Beschluss vom 13. März 1973 - BVerwG 7 P 1.72 - BVerwGE 42, 73 = Buchholz 238.38 § 22 PersVG Rheinland-Pfalz Nr. 1 S. 4 f.; zu unrichtigen Gruppenbezeichnungen: BAG, Beschluss vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 - BAGE 12, 244 ; ähnlich zur Angabe der Berufsbezeichnung: OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 1 A 4257/87.PVL - juris Rn. 17).
  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

    Zwar haben die Gerichte für Arbeits sachen grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswahl nachzugehen und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungs grund im Laufe des Verfahrehs fallen gelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG} BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG} BAG 16, 8 - AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG} BAG 22, 38 â- AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77

    Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Unterzeichnung - Begrenzung der Frist - Frist für

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben aber grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswähl nachzugehen, und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungsgrund im Laufe des Verfahrens fallengelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG; BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG; BAG 16, 8 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG 22, 38 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG; BAG AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972 [zu II 4 der Gründe], zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 3 TaBV 32/10

    Wahl der Betriebsvertretung - unrichtige Bezeichnung eines Bewerbers

    Dies gilt jedenfalls in einem Fall der vorliegenden Art, in dem der Wahlvorstand trotz gegebener Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit des Wahlvorschlages (s. dazu oben S. 8 f. unter II. 2. a)) eine ihm zumutbare und mögliche Nachprüfung unterlässt (vgl. BAG v. 02.02.1962 - 1 ABR 5/61 - BAGE 12, 253; vgl. dazu weiter den Hinweis der Beteiligten zu 5 unter Ziffer 1.) auf S. 2 - oben - der Beschwerdebegründung vom 20.08.2010 (dort Abs. 2 = Bl. 82 d.A.)).

    Nach BAG 02.02.1962 - 1 ABR 5/61 - BAGE 12, 252 genügt bereits die dort genannte theoretische Möglichkeit zur Beeinflussung des Wahlergebnisses.

  • BAG, 08.12.1982 - 6 ABN 32/82
    Zu der Frage, ob bei einer Gemeinschaftswahl zum Betriebsrat das Mitglied einer Gruppe für die andere Gruppe kandidieren und gewählt werden kann, hat das Bundesarbeitsgericht bereits zum alten Recht im Be Schluß vom 2. Februar 1962 ( - 1 ABR 5/61 - = AP Nr. 1o zu § 13 BetrVG) Stellung genommen.

    c) Soweit die Beschwerdeführer zur Darlegung einer Divergenz auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962, aaO, zurückgreifen, haben sie versäumt, ihr einen abstrakten Rechtssatz zu entnehmen, von dem die anzufechtende Entscheidung abweichen könnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 778/97

    Personalvertretungsrechtliches Wahlanfechtungsverfahren; Nachprüfung einer Wahl;

    Dies würde auch der Wahrung des Friedens in der Dienststelle dienen (vgl. hierzu Neumann-Duesberg in der Entscheidungsanmerkung zum Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 -, AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG, unter Ziffer 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.1991 - 12 TaBV 14/90

    Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung von Versorgungsauskünften

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16

    (Wählbarkeitsvoraussetzung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung;

    Deshalb sollen nur solche unbeanstandet gebliebenen Mängel zur Wahlanfechtung berechtigen, welche der Wahlvorstand kannte oder doch bei der gebotenen Sorgfalt leicht hätte erkennen können; letzteres sei bei offensichtlichen Mängeln der Fall (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2007 - BVerwG 6 PB 18.06 -, juris Rn. 13, und Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64

    Rechtsmittel

    Die angefochtene Entscheidung weiche aber auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1957 - BVerwG VII P 7.57 - und vom 4. Juni 1959 - BVerwG VII P 13.58 - sowie dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 - ab.
  • LAG Hessen, 22.04.1999 - 12 TaBV 130/98

    Wahlanfechtungsverfahren; Beurteilungsspielraum des Wahlvorstandes; Status eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.09.1987 - 4 TaBV 29/87

    Ungültigkeit einer Betriebsratswahl; Rechtszeitigkeit einer Anfechtung; Verstoß

  • LAG Hessen, 26.10.1982 - 4 TaBV 90/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht