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   BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12   

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https://dejure.org/2014,24447
BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12 (https://dejure.org/2014,24447)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2014 - 1 ABR 50/12 (https://dejure.org/2014,24447)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 (https://dejure.org/2014,24447)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

  • openjur.de

    Einsatz von Fremdpersonal; Beteiligungsrecht des Betriebsrats; Eingliederung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsatz von Fremdpersonal - und das Beteiligungsrecht des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats nicht nur bei Zeitarbeit, sondern auch bei Werk- oder Dienstvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1149
  • BB 2014, 2291
  • DB 2014, 2295
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 44/06

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden - besondere

    Auszug aus BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 32) .
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
    Der Betriebsrat kann die Frage, ob die im Antrag beschriebene Maßnahme als Einstellung seinem Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unterliegt, durch einen abstrakten Feststellungsantrag losgelöst vom konkreten Einzelfall zur gerichtlichen Entscheidung stellen (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 - Rn. 15, BAGE 135, 291) .
  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
    Vielmehr müssen sie - hiervon geht auch das Landesarbeitsgericht aus - so in den fremden Betrieb eingegliedert sein, dass deren Inhaber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz des Fremdpersonals trifft (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - zu B II der Gründe, BAGE 67, 290) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, BAGE 135, 26) .
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
    Der Betriebsinhaber muss diese Arbeitgeberfunktion wenigstens im Sinn einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    Auszug aus BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
    Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt nicht notwendig die Begründung eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 15, BAGE 124, 182) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private

    Auszug aus BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
    Hierfür kommt es darauf an, ob diesem Weisungsbefugnisse zustehen infolge dessen ihm eine betriebsverfassungsrechtlich relevante (und sei es partielle) Arbeitgeberstellung zukommt (BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 23) .
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 10 TaBV 19/11

    Einstellung; Eingliederung in den Betrieb

    Auszug aus BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Mai 2012 - 10 TaBV 19/11 - aufgehoben.
  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

    Er kann die Frage, ob die in den Anträgen beschriebenen Maßnahmen als Versetzungen seinem Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unterliegen, losgelöst vom konkreten Einzelfall durch einen abstrakten Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14

    Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal

    a) Eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 17 f. mwN) .

    b) Die Frage der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation hängt dabei von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 18) .

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat ( BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 19) .

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

    aa) Eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 17 f. mwN) .

    bb) Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation hängt dabei von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 18) und ist nicht schon dann anzunehmen, wenn Personen im Betrieb des Auftraggebers tätig werden und ihre Dienstleistung oder das von ihnen zu erstellende Werk nach Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant oder detailliert beschrieben ist (vgl. BAG 25. Juni 1996 - 1 ABR 57/95 - zu II 1 der Gründe) .

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat ( BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 19) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 14 Sa 1941/14

    Drittbezogener Personaleinsatz im Besucherservice eines Museums

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt nicht erfasst (vgl. z.B. BAG, 13.05.2014, 1 ABR 50/12, NZA 2014, 1149 ; BAG, 15.04.2014, 3 AZR 395/11, zitiert aus juris; BAG, 18.01.2012, 7 AZR 723/10, NZA-RR 2012, 455 ; BAG, 13.08.2008, 7 AZR 269/07, zitiert aus juris und BAG, 01.12.1992, 1 ABR 30/92, EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr müssen die Arbeitnehmer so in den fremden Betrieb eingegliedert sein, dass deren Inhaber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitnehmereinsatz des Fremdpersonals trifft (vgl. z.B. BAG, 13.05.2014, 1 ABR 50/12, NZA 2014, 1149 und BAG, 01.12.1992, 1 ABR 30/92, EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110).

    Das äußere Erscheinungsbild ist für die Unterscheidung zwischen Dienst- oder Werkleistung einerseits und der Erbringung von Arbeitsleistungen andererseits ohnehin nicht maßgeblich (vgl. zum Beispiel BAG, 13.05.2014, 1 ABR 50/12, NZA 2014, 1049 zum äußeren Erscheinungsbild von eingesetzten Fahrzeugen).

  • LAG Niedersachsen, 28.08.2014 - 7 TaBV 83/13

    Fremdvergabe von Tätigkeiten einer Klinikpforte; unbegründete Anträge des

    Das Rechtsverhältnis zum Betriebsinhaber kann auch ein Dienst- oder Werkvertrag sein oder wie bei einem Leiharbeitnehmer ganz fehlen (BAG vom 13.05.2014, 1 ABR 50/12, Rn. 18).

    Entscheidend ist, ob ihm Weisungsbefugnisse zustehen und deshalb eine betriebsverfassungsrechtlich relevante, zumindest partielle Arbeitgeberstellung zukommt (BAG vom 13.05.2014, 1 ABR 50/12, Rn. 18).

    Vielmehr müssen die Fremdarbeitnehmer so in den Betrieb eingegliedert sein, dass der Betriebsinhaber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz des Fremdpersonals trifft (BAG vom 13.05.2014, 1 ABR 50/12, Rn. 21).

    Darauf kommt es aber nach den dargestellten Grundsätzen nicht an, da eine Eingliederung noch nicht vorliegt, wenn die zu erbringende Leistung hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant ist (BAG vom 13.05.2014, 1 ABR 50/12 Rn. 21).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15

    Übertragung von Führungsaufgaben - Mitarbeiter eines anderen Betriebs -

    Eine Eingliederung ist jedenfalls gegeben, wenn ein Arbeitsverhältnis des einzustellenden Arbeitnehmers zum Betriebsinhaber besteht und der Arbeitnehmer innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringt, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt sind (BAG, Beschluss vom 05.12.2012 - 7 ABR 48/11 - AP Nr. 81 zu § 5 BetrVG 1972; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2014 - BB 2014, 2298; Thüringer LAG, Beschluss vom 20.10.2011 - 6 TaBV 8/10 - juris; zur Eingliederung ohne Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vgl. BAG, Beschluss vom 13.05.2014 - 1 ABR 50/12 - NZA 2014, 1149).
  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

    Über entscheidungserhebliche Tatsachen können Personen wie z. B. der Kläger als Zeugen vernommen werden, ohne dass es dazu eines darauf gerichteten Antrages der Beteiligten bedarf ( vgl. BAG, 13. Mai 2014, 1 ABR 50/12, NZA 2014, 1149, Rn. 29 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14

    Fremdpersonal - Einsatz - Eingliederung - Einstellung - betrieblicher

    Die Frage der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation hängt dabei von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (vgl. insgesamt BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 17 ff., mwN, zitiert nach juris).

    a) Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass der bloße Einsatz der Fremdarbeiter auf dem Betriebsgelände auch dann noch nicht zu ihrer Eingliederung und damit zu einer Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG führt, wenn die von ihnen zu erbringende Dienst- oder Werkleistung hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant ist (vgl. BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 21, aaO).

    Dass auch in von der Beschwerde angeführten Notfällen (vgl. hierzu BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 29, aaO) die Teamleiterin B Entscheidungen trifft, lässt sich exemplarisch den auf den Erläuterungen des Betriebsrats in der mündlichen Verhandlungen vom 16. Oktober 2004 beruhenden Feststellungen des Arbeitsgerichts entnehmen, nach denen der Betriebsrat nach einer längeren Veranstaltung - mit Erfolg - bei der Teamleiterin B nachgefragt hat, ob ein Imbiss zur Verfügung gestellt werden könne.

  • LSG Sachsen, 18.12.2018 - L 9 KR 34/13
    Die Organisationsgewalt übt der Entleiher/Arbeitgeber aus, wenn er einen eigenen Anspruch auf die Arbeitsleistung gegen einzelne, namentlich genannte (Leih-)Arbeitnehmer hat und über den Einsatz des Personals disponieren kann, er also über die Anzahl der (Leih-) Arbeitnehmer, die er in seinem Betrieb einsetzt, sowie deren Arbeitsschichten sowie Urlaubs- oder sonstiger Freizeiten (z. B. durch einheitliche Dienstpläne sowohl für das eigene als auch das entliehene Personal; vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - juris Rn. 23) bestimmt.

    Damit war sie in die Arbeitsorganisation der Beigeladenen zu 2. eingegliedert (ebenso BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - juris Rn. 22; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 28. Februar 2018 - L 2 R 258/17 R - juris Rn. 104 -, und vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 - juris Rn. 77; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. September 2017 - L 7 R 504/15 - juris Rn. 84; BAG, Urteil vom13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. September 2014 - L 1 KR 164/14 B ER - Umdruck S. 9).

  • LAG Düsseldorf, 27.01.2017 - 6 TaBV 60/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Änderung der Zuordnung einer Filiale zu

  • LAG Niedersachsen, 25.01.2016 - 12 TaBV 81/15

    Mitbestimmung beim Einsatz von Lokführern eines Personaldienstleisters auf

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