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   BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97   

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https://dejure.org/1998,313
BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 (https://dejure.org/1998,313)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 (https://dejure.org/1998,313)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 (https://dejure.org/1998,313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Widerspruch des Betriebsrats wegen zu hoher Eingruppierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99
    Eingruppierung: Zulässige Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat wegen zu hoher Einordnung trotz geringerwertiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 309
  • MDR 1999, 43
  • NZA 1999, 52
  • BB 1998, 1057
  • BB 1998, 2059
  • DB 1998, 1919
  • DB 1998, 992
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Allerdings ist der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen (BAGE 51, 345, 355 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; BAGE 46, 158, 160 ff. = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe).

    So lag dem erstgenannten Senatsbeschluß (BAGE 51, 345 = AP Nr. 36 aaO) ein Fall zugrunde, in dem der Betriebsrat einer Eingruppierung fristgemäß mit der Begründung widersprochen hatte, sein Beteiligungsrecht sei verletzt worden; außerdem werde der betroffene Arbeitnehmer im Hinblick auf die künftige Tarifentwicklung benachteiligt.

  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Allerdings ist der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen (BAGE 51, 345, 355 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; BAGE 46, 158, 160 ff. = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe).

    Im zweiten Fall (BAGE 46, 158 = AP Nr. 20 aaO) hatte der Betriebsrat einer Einstellung fristgerecht mit der Begründung widersprochen, die vorgesehene Tätigkeit werde vom einschlägigen Tarifvertrag ausgeschlossen.

  • LAG Hamm, 12.08.1997 - 13 TaBV 19/97

    Zustimmung des Betriebsrates zur Höhergruppierung eines Arbeitnehmers im Ramen

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 19/97 - Beschluß vom 12. August 1997.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. August 1997 - 13 TaBV 19/97 - insoweit aufgehoben, als die Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Peter J ersetzt worden ist.

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Der Betriebsrat kann auch hier verlangen, daß der Arbeitgeber die Eingruppierung in die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Entgeltgruppenordnung nachholt (BAGE 68, 104, 111 f. = AP Nr. 105 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 b, c und d der Gründe).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Das berechtigte Interesse des Betriebsrats hieran ergibt sich schon daraus, daß hinsichtlich der übertariflichen Gehaltsbestandteile ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Betracht kommt (z. B. BAGE 77, 86, 90 f. = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Nach diesen Grundsätzen kann der Betriebsrat einer Eingruppierung auch mit der Begründung widersprechen, sie sei deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer geringerwertige Tätigkeiten ausübe (BAGE 72, 123, 137 f. = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Nach diesen Grundsätzen kann der Betriebsrat einer Eingruppierung auch mit der Begründung widersprechen, sie sei deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer geringerwertige Tätigkeiten ausübe (BAGE 72, 123, 137 f. = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in vergleichbaren Fällen und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (z. B. Senatsbeschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Das Mitbeurteilungsrecht dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 25, BAGE 118, 141, 147; 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 88, 309, 312).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Dies gilt aber nicht für rechtliche Argumente, sondern nur für Gründe tatsächlicher Art und für die Einführung anderer Widerspruchsgründe des § 99 Abs. 2 BetrVG (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88, 309).

    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der betrieblichen Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - BAGE 92, 162; 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - aaO; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 7 Sa 64/13

    Anschlussverbot gemäß § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Auslegung von Gesetzen - Grenzen

    Zutreffend ist, dass im Rahmen der nach § 69 Abs. 2 Satz 3 LPVG gesetzten Äußerungsfrist von 18 Arbeitstagen innerhalb der Frist bereits mitgeteilte Gründe nach Fristablauf ohne Weiteres noch erläutert, konkretisiert oder auch ergänzt werden können (vgl. dazu BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - ZTR 1998, 521 ff. zu B II der Gründe = Rn. 25).
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