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   BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85   

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https://dejure.org/1986,338
BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85 (https://dejure.org/1986,338)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1986 - 1 ABR 52/85 (https://dejure.org/1986,338)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 (https://dejure.org/1986,338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei vorübergehender Beschäftigung von Arbeitnehmern aus anderen Filialen - Auslegung eines Antrags des Betriebsrats - Begriff der "Einstellung" im Sinne des § 99 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) - Bestehen einer zeitlichen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BetrVerfG § 99 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 424
  • BB 1987, 900
  • DB 1987, 147
  • DB 1987, 747
  • JR 1987, 352
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Einstellung soll die Interessen der im Betrieb schon vorhandenen Arbeitnehmer wahren (Beschluß vom 14. Mai 1974, BAG 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 und zuletzt Beschluß des Senats vom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Einstellung soll die Interessen der im Betrieb schon vorhandenen Arbeitnehmer wahren (Beschluß vom 14. Mai 1974, BAG 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 und zuletzt Beschluß des Senats vom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 1986 (- 1 ABR 27/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgesprochen, daß eine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG auch dann vorliegt, wenn dem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsort zugewiesen wird, ohne daß sich seine Arbeitsaufgabe ändert.
  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Die vorübergehende Versetzung sei eine einheitliche Maßnahme, die einheitlich der Zustimmung des Betriebsrats bedürfe und sich nicht in ein Ausscheiden aus dem Betrieb und ein (Wieder-)Eingliedern in den Betrieb trennen lasse (Beschlüsse vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972, vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP Nr. 17 zu § 95 BetrVG 1972, vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Dem entspricht es schließlich auch, wenn der Senat auch die Versetzung eines Arbeitnehmers aus einem Betrieb in einen anderen Betrieb als Einstellung für den aufnehmenden Betrieb angesehen hat, die der Zustimmung des Betriebsrates nach § 99 BetrVG bedarf (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Anders als § 95 Abs. 3 BetrVG für die Versetzung bei im wesentlichen gleich bleibenden Arbeitsumständen enthält § 99 Abs. 1 BetrVG für die Einstellung keine zeitliche Mindestgrenze (BAG 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 40 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 54; Richardi BetrVG 8. Aufl. § 99 Rn. 32).
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