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   BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79   

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BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79 (https://dejure.org/1981,932)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1981 - 1 ABR 55/79 (https://dejure.org/1981,932)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - 1 ABR 55/79 (https://dejure.org/1981,932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungsprämie - Mitbestimmung - Mitbestimmungsrecht - Leistung - Arbeitgeberleistung - Freiwilligkeit - EInigungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 206
  • VersR 1982, 1158
  • BB 1982, 2106
  • DB 1982, 1276
  • JR 1983, 44
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

    Auszug aus BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79
    Bei freiwilligen Leistungen entscheidet der Arbeitgeber allein darüber, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen, welchen Zweck er mit dieser Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er deshalb begünstigen will (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. BAG 27, 194 (203 -- 205) = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung (zu II B 5 und 6 der Gründe); BAG AP Nrn. 2, 3, 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung (zu II B 2, zu II B 1 und zu II B 2 der Gründe); BAG, Urteil vom 17. Dezember 1980 -- 5 AZR 570/78 --, (demnächst) AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu 1 b der Gründe)).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79
    Bei freiwilligen Leistungen entscheidet der Arbeitgeber allein darüber, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen, welchen Zweck er mit dieser Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er deshalb begünstigen will (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. BAG 27, 194 (203 -- 205) = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung (zu II B 5 und 6 der Gründe); BAG AP Nrn. 2, 3, 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung (zu II B 2, zu II B 1 und zu II B 2 der Gründe); BAG, Urteil vom 17. Dezember 1980 -- 5 AZR 570/78 --, (demnächst) AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu 1 b der Gründe)).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Der Arbeitgeber ist lediglich frei in seiner Entscheidung darüber, ob er diese Leistung erbringt, welche Mittel er hierfür zur Verfügung stellt, welchen Zweck er mit ihr verfolgen will und wie der begünstigte Personenkreis abstrakt bestimmt werden soll (BAGE 37, 206, 209 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 1 ABR 55/79 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie [zu B II 1 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Trotz dieser Einschränkung unter liegt der Mitbestimmung des Betriebsrates immer noch die Frage, ob ein solcher Wettbewerb überhaupt eingeführt werden soll und wie im Rahmen der mitbestimmungsfreien Vorgaben die Regelung im einzelnen zu gestalten ist (BAG AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung [zu B II 2 c der Grün de]; Beschluß vom 8. Dezember 1981 aaO).

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

    Daß die Beklagte rechtlich nicht verpflichtet war, einen Personalverkehr einzurichten, steht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats nicht entgegen; die Freiwilligkeit der Leistung führt lediglich zu einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechts (BAG 37, 206, 209 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B II 1 der Gründe; BAG AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 4 der Gründe).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Grund besteht, und nach der ganz überwiegend im Schrifttum vertretenen Auffassung kann der Arbeitgeber allein darüber entscheiden, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen will (vgl. BAG 37, 206, 209 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B II 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 520; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 87 Rz 127; Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 227).

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Ob der geplante völlige Wegfall der Familienzulage mitbestimmungsfrei ist, weil es sich hierbei möglicherweise um eine freiwillige, zusätzlich zur eigentlichen Arbeitsvergütung gewährte Leistung handelt (vgl. hierzu BAG 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; ferner den auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschluß vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 -, zu B III 3 der Gründe), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auch bei solchen Zulagen bleibt - selbst wenn sie vom Arbeitgeber freiwillig gewährt werden - zu regeln einmal, ob sie überhaupt gewährt werden sollen (vgl. dazu BAGE 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG Prämie), und zum anderen, ob diese Zulagen wirklich - wie vom Arbeitgeber hier praktiziert - nach einer im einzelnen nicht nachprüfbaren Beurteilung von Verhalten, Leistung, sozialer Bedürftigkeit und andere Kriterien gewährt werden sollen oder ob deren Gewährung an bestimmte Voraussetzungen und damit an eine einsehbare und durchschaubare Regelung geknüpft sein soll.

    Gewährt der Arbeitgeber aber eine solche Zulage, so hat der Betriebsrat bei deren näherer Ausgestaltung jedoch im Rahmen der mitbestimmungsfreien Vorgaben des Arbeitgebers mitzubestimmen (BAGE 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).

  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1981 (BAG 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie) ausgesprochen, daß auch bei einer Leistungsprämie die Freiwilligkeit dieser Leistung zu einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates führt.
  • LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22

    Anrufung der Einigungsstelle durch den Arbeitgeber bei nicht offensichtlicher

    aa) Die Einführung einer freiwilligen Leistung unterliegt als Frage der betrieblichen Lohngestaltung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG, Beschluss vom 08. Dezember 1981 - 1 ABR 55/79 -, BAGE 37, 206-211,Rn. 17; BAG, Urteil vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 -, Rn. 27, juris), soweit es um deren Gestaltung und das Verhältnis zu anderen Entgeltleistungen des Arbeitgebers geht.

    Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen daher die Frage, ob eine solche Leistungsprämienregelung mit den entsprechenden Vorgaben des Arbeitgebers überhaupt eingeführt werden soll, sowie die Regelung der Modalitäten im Rahmen dieser Vorgaben (BAG, Beschluss vom 08. Dezember 1981- 1 ABR 55/79 -, BAGE 37, 206-211, Rn. 17; BAG, Urteil vom 10. Juli 1979- 1 ABR 88/77 -, Rn. 27, juris).

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

    Auch bei solchen Zulagen bleibt - selbst wenn sie vom Arbeitgeber wie vorliegend freiwillig gewährt werden - zu regeln, ob sie überhaupt gewährt werden sollen (vgl. dazu BAGE 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie), und zum anderen, nach welchen Kriterien die freiwillige Leistung gezahlt werden soll.
  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89

    Mitbestimmung bei Zulage in Forschungseinrichtung

    Bei einer freiwilligen Zulage ist das Mitbestimmungsrecht ohnehin eingeschränkt: Der Betriebsrat kann nicht erzwingen, daß eine Zulage gewährt wird, ebensowenig, daß zu einem anderen Zweck und an einen anderen Personenkreis eine Zulage gezahlt wird, als dies der Arbeitgeber beabsichtigt (Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1981, BAGE 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

    Wie das Landesarbeitsgericht zu Recht angenommen hat, führt die Freiwilligkeit der Leistung lediglich zu einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechts (BAG 37, 206, 209 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B II 1 der Gründe; BAG AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 4 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81

    Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld -

  • LAG Köln, 08.01.1999 - 11 TaBV 35/98

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einmalzahlungen; Vergabe von

  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 39/80
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 1212/00

    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung

  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

  • LAG Köln, 15.09.2005 - 11 (12) TaBV 27/05

    Mitbestimmungspflichtige Verteilung vom Arbeitgeber bereitgestellter Mittel

  • ArbG Mönchengladbach, 18.02.2010 - 1 Ca 3848/09

    Bonuszahlung, Freiwilligkeitsvorbehalt

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2008 - 5 TaBV 17/07

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung einer Festveranstaltung

  • LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15

    Freiwillige Leistung, unternehmenseinheitliche Entscheidung, Zuständigkeit der

  • LAG München, 26.11.2015 - 3 TaBV 81/15

    Unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur

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