Rechtsprechung
BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung
- openjur.de
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 4 Abs 3 TVG
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der geltenden Entlohnungsgrundsätze durch Angebot einer Einmalzahlung für den Verzicht auf einzelvertraglich vereinbarte Gewinnbeteiligung
- bag-urteil.com
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung
- rewis.io
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der geltenden Entlohnungsgrundsätze durch Angebot einer Einmalzahlung für den Verzicht auf einzelvertraglich vereinbarte Gewinnbeteiligung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mitbestimmungsrecht bei beabsichtigter Ablösung von Gewinnbeteiligung durch Einmalzahlung
- Jurion (Kurzinformation)
Das Günstigkeitsprinzip steht der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht entgegen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblicher Lohngestaltung
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 11.10.2011 - 10 BV 9/11
- LAG Niedersachsen, 08.06.2012 - 12 TaBV 123/11
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
Papierfundstellen
- NZA 2014, 922
- JR 2015, 50
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der …
Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
Für die Mitbestimmung bei der Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze ist nicht maßgeblich, auf welcher rechtlichen Grundlage deren Anwendung erfolgte (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 22, BAGE 135, 13) . - BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
Die Verteilung eines in der Bilanz ausgewiesenen Gewinns hätte die Arbeitgeberin in Ermangelung einer kollektiven Regelung gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen vornehmen müssen (vgl. dazu BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - BAGE 139, 283) . - BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12
Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung
Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
Er ist auf die Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses der Beteiligten gerichtet, zwischen denen ein Streit über das Bestehen und den Umfang eines Mitbestimmungsrechts bei der betrieblichen Lohngestaltung besteht (BAG 5. März 2013 - 1 ABR 11/12 - Rn. 10) .
- LAG Niedersachsen, 08.06.2012 - 12 TaBV 123/11
Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Juni 2012 - 12 TaBV 123/11 - wird zurückgewiesen. - BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer …
Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
Das Günstigkeitsprinzip steht der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht entgegen (vgl. BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 21, BAGE 127, 297) . - BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze
Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
Maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 15 ff.) . - BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07
Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen
Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
Durch die Aufhebung des Anspruchs auf Gewinnbeteiligung im Januar 2010 hat sie einen Entgeltbestandteil dieser Gesamtvergütung beseitigt und damit die bis dahin geltenden Entlohnungsgrundsätze geändert (vgl. dazu BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25, BAGE 126, 237) . - BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung
Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
Stellt der Arbeitgeber dagegen für die individualrechtlich versprochene Vergütung einen besonderen Dotierungsrahmen zur Verfügung, unterliegt dessen Verteilung bei Vorliegen eines kollektiven Tatbestands dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 27) .
- LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17
Mitbestimmung des Betriebsrats
Maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (BAG, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 ABR 57/12, AP Nr. 145 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;… BAG, Urt. v. 17.05.2011 - 1 AZR 797/09, AP Nr. 138 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).Zwar postuliert das Bundesarbeitsgericht, das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erstrecke sich nicht auf die arbeitsvertraglich vereinbarten Entgelte der Arbeitnehmer (BAG, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 ABR 57/12, AP Nr. 145 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und die vereinbarte Entgelthöhe.
- BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12
Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch
Maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 15) . - BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession
a) Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich der Kläger gegenüber der ihn belastenden Regelung einer Ausschlussfrist durch Betriebsvereinbarung nach dem Günstigkeitsprinzip auf das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung berufen könnte (zum Günstigkeitsprinzip als Kollisionsregel: vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 21 mwN; Linsenmaier RdA 2014, 336, 338) oder sich der Arbeitsvertrag der Parteien über die Klausel des § 4 als betriebsvereinbarungsoffen erweist mit der Folge, dass er hinsichtlich der Geltung von Ausschlussfristen der Änderung durch Betriebsvereinbarung zugänglich ist (vgl. BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60) .
- LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21
Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat
Dies entspricht dem im Verhältnis von Arbeitsvertrag zu Betriebsvereinbarung anzuwendenden Günstigkeitsprinzip (BAG v. 14.01.2014, 1 ABR 57/12, zitiert nach juris). - ArbG Köln, 29.01.2015 - 11 Ca 3810/14
AT-Vergütung; Mindestabstand
Insoweit kann sich der Kläger trotz der unmittelbaren und zwingenden Regelung in der Betriebsvereinbarung auf eine günstigere einzelvertragliche Abrede berufen, die hier im Arbeitsvertrag enthalten ist (BAG vom 14.01.2014 - 1 ABR 57/12 - Rdn 21 nach Juris;… Fitting 27. Auflage § 77 Rdn 196). - LAG Düsseldorf, 10.08.2016 - 4 TaBV 135/15
Mitbestimmung; Betriebsrat; Gehaltsbänder; Tarifsperre; Initiativrecht
Der Mitbestimmung unterliegt die Einführung von Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung durch den Arbeitgeber (BAG 14.01.2014 - 1 ABR 57/12, NZA 2014, 922 Rz. 15). - LAG Niedersachsen, 22.03.2017 - 1 TaBV 76/16
Regelungsabrede zur Eingruppierung und Vergütung der gewerblichen Beschäftigten; …
Die Beteiligten konnten durch Regelungsabrede eine -normativ nicht wirkende-neue Vergütungsstruktur vereinbaren, maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (…BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 16; 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 15). - LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
Einigungsstelle - Konzernentscheidung
Dies entspricht dem im Verhältnis von Arbeitsvertrag zu Betriebsvereinbarung anzuwendenden Günstigkeitsprinzip (BAG v. 14.01.2014, 1 ABR 57/12, zitiert nach juris). - LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16
Regelungsabrede bei einvernehmlicher Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur …
Die Beteiligten konnten durch Regelungsabrede eine -normativ nicht wirkende- neue Vergütungsstruktur vereinbaren, maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (… BAG 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - Rn. 16; 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 15). - LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung - …
Die Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle betrifft die Festlegung abstrakter Kriterien zur Bemessung der Leistung des Arbeitgebers, die dieser zur Abgeltung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder sonst mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis insgesamt erbringt (vgl. BAG Urt. v. 14.01.2014, 1 ABR 57/12, juris Rn 15). - LAG Hamm, 20.05.2015 - 17 Sa 1746/14
Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung
- LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 45/17
Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung - …
- LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung - …
- LAG Hamm, 02.06.2016 - 17 Sa 1873/15
- LAG Köln, 13.08.2015 - 8 TaBV 4/15
Beendigung von Betriebsvereinbarungen durch Kündigung des Arbeitgebers
- LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
- LAG Hamm, 20.11.2020 - 13 TaBV 34/20
Mitbestimmung bei Umkleidezeiten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
- LAG Köln, 08.12.2017 - 9 TaBV 12/17
Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich einer Betriebsvereinbarung betreffend …
- LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
- LAG Hamburg, 16.07.2018 - 8 Sa 39/17
Entgeltzahlung - Tarifsteigerung - übertarifliche Stufe - Anrechnung
- ArbG Wuppertal, 25.05.2022 - 2 Ca 2515/21