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   BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12   

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https://dejure.org/2014,10500
BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12 (https://dejure.org/2014,10500)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2014 - 1 ABR 57/12 (https://dejure.org/2014,10500)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 (https://dejure.org/2014,10500)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 4 Abs 3 TVG
    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der geltenden Entlohnungsgrundsätze durch Angebot einer Einmalzahlung für den Verzicht auf einzelvertraglich vereinbarte Gewinnbeteiligung

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der geltenden Entlohnungsgrundsätze durch Angebot einer Einmalzahlung für den Verzicht auf einzelvertraglich vereinbarte Gewinnbeteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht bei beabsichtigter Ablösung von Gewinnbeteiligung durch Einmalzahlung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Das Günstigkeitsprinzip steht der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht entgegen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblicher Lohngestaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 922
  • JR 2015, 50
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
    Für die Mitbestimmung bei der Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze ist nicht maßgeblich, auf welcher rechtlichen Grundlage deren Anwendung erfolgte (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 22, BAGE 135, 13) .
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
    Die Verteilung eines in der Bilanz ausgewiesenen Gewinns hätte die Arbeitgeberin in Ermangelung einer kollektiven Regelung gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen vornehmen müssen (vgl. dazu BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - BAGE 139, 283) .
  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
    Er ist auf die Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses der Beteiligten gerichtet, zwischen denen ein Streit über das Bestehen und den Umfang eines Mitbestimmungsrechts bei der betrieblichen Lohngestaltung besteht (BAG 5. März 2013 - 1 ABR 11/12 - Rn. 10) .
  • LAG Niedersachsen, 08.06.2012 - 12 TaBV 123/11
    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Juni 2012 - 12 TaBV 123/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
    Das Günstigkeitsprinzip steht der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht entgegen (vgl. BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 21, BAGE 127, 297) .
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
    Maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
    Durch die Aufhebung des Anspruchs auf Gewinnbeteiligung im Januar 2010 hat sie einen Entgeltbestandteil dieser Gesamtvergütung beseitigt und damit die bis dahin geltenden Entlohnungsgrundsätze geändert (vgl. dazu BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25, BAGE 126, 237) .
  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12
    Stellt der Arbeitgeber dagegen für die individualrechtlich versprochene Vergütung einen besonderen Dotierungsrahmen zur Verfügung, unterliegt dessen Verteilung bei Vorliegen eines kollektiven Tatbestands dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 27) .
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (BAG, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 ABR 57/12, AP Nr. 145 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Urt. v. 17.05.2011 - 1 AZR 797/09, AP Nr. 138 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Zwar postuliert das Bundesarbeitsgericht, das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erstrecke sich nicht auf die arbeitsvertraglich vereinbarten Entgelte der Arbeitnehmer (BAG, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 ABR 57/12, AP Nr. 145 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und die vereinbarte Entgelthöhe.

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

    Maßgeblich ist nicht der Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    a) Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich der Kläger gegenüber der ihn belastenden Regelung einer Ausschlussfrist durch Betriebsvereinbarung nach dem Günstigkeitsprinzip auf das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung berufen könnte (zum Günstigkeitsprinzip als Kollisionsregel: vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 21 mwN; Linsenmaier RdA 2014, 336, 338) oder sich der Arbeitsvertrag der Parteien über die Klausel des § 4 als betriebsvereinbarungsoffen erweist mit der Folge, dass er hinsichtlich der Geltung von Ausschlussfristen der Änderung durch Betriebsvereinbarung zugänglich ist (vgl. BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60) .
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