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   BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14   

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https://dejure.org/2016,48346
BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14 (https://dejure.org/2016,48346)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2016 - 1 ABR 57/14 (https://dejure.org/2016,48346)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2016 - 1 ABR 57/14 (https://dejure.org/2016,48346)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG
    Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal

  • IWW

    § 99 Abs. 1 BetrVG, § ... 100 BetrVG, § 99 BetrVG, § 101 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 106 GewO, § 321 Abs. 2 ZPO, § 321 Abs. 1 ZPO, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 101 Satz 2 und 3 BetrVG, § 23 Abs. 3 Satz 2 und 5 BetrVG

  • Wolters Kluwer
  • hensche.de

    Fremdpersonal, Fremdfirmen, Outsourcing

  • bag-urteil.com

    Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Eingliederung von Fremdpersonal

  • rewis.io

    Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Verfahrensrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung; Aufhebung einer personellen Maßnahme; Einstellung; Einsatz von sog. Fremdpersonal; Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation; Tatbestandsergänzung; Beschlussergänzung; Antragserweiterung in ...

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übergangene Antrag - und seine erneute Einbringung in der Rechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsatz von Fremdpersonal - und die Beteiligung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei der Einstellung - Aufhebung einer personellen Maßnahme - Einstellung - Einsatz von sog. Fremdpersonal - Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation - Tatbestandsergänzung - Beschlussergänzung - Antragserweiterung in der Rechtsbeschwerdei

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Mitspracherecht des Betriebsrats bei Fremdpersonaleinsatz durch Werkvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zum Fremdpersonaleinsatz im Krankenhaus (Pforte)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung beim Einsatz von Fremdfirmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 808
  • BB 2017, 115
  • NZA-RR 2017, 134
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    a) Eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 17 f. mwN) .

    b) Die Frage der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation hängt dabei von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 18) .

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat ( BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 19) .

  • BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 38/97
    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    b) Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz in das Verfahren eingeführt werden (vgl. BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 21, BAGE 130, 1) , soweit es sich um eine zulässige Antragserweiterung handelt (vgl. etwa BAG 27. Januar 1998 - 1 ABR 38/97 - zu B II 2 der Gründe mwN) .
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    b) Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz in das Verfahren eingeführt werden (vgl. BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 21, BAGE 130, 1) , soweit es sich um eine zulässige Antragserweiterung handelt (vgl. etwa BAG 27. Januar 1998 - 1 ABR 38/97 - zu B II 2 der Gründe mwN) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    Entsprechendes gilt für Dienstverträge (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27) .
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    Es genügen auch weder die enge räumliche Zusammenarbeit von Arbeitnehmern im Betrieb noch die Einweisung und Koordination des Fremdfirmeneinsatzes durch Beschäftigte des Betriebsinhabers oder der Umstand, dass die betreffende Tätigkeit bislang von Arbeitnehmern des Beschäftigungsbetriebs ausgeführt wurde und zu bestimmten Zeiten weiterhin durchgeführt wird (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 51/04 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 28.08.2014 - 7 TaBV 83/13

    Fremdvergabe von Tätigkeiten einer Klinikpforte; unbegründete Anträge des

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. August 2014 - 7 TaBV 83/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 57/95

    Übertragung von bisher durch Arbeitnehmer ausgeführten Arbeiten auf freie

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    Eine Eingliederung in den Betrieb und dessen Organisation ist allerdings nicht schon dann anzunehmen, wenn Personen im Betrieb des Auftraggebers tätig werden und ihre Dienstleistung oder das von ihnen zu erstellende Werk nach Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant oder detailliert beschrieben ist (BAG 25. Juni 1996 - 1 ABR 57/95 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, BAGE 135, 26) .
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    Daher kann eine Antragserweiterung ausnahmsweise zulässig sein, sofern sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützt (vgl. 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 112, 238) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14
    Bei der Rüge eines übergangenen Beweisangebots ist anzugeben, über welches Thema Beweis hätte erhoben werden müssen, an welcher konkreten Stelle das entsprechende Beweisangebot vorgetragen worden ist, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 42) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Bei dem Einsatz von Frau K handelt es sich um eine zustimmungspflichtige Einstellung (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 14 f.) .
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 25.01.2005 - 1 ABR 59/03, juris Rn. 21; BAG 08.11.2016 - 1 ABR 57/14, juris Rn. 14; BAG 13.12.2016 - 1 ABR 59/14, juris Rn. 24).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26; 8. November 2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 16; 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 32) .
  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung -

    (2.1) Die Frage der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation hängt von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG, Beschluss vom 08. November 2016- 1 ABR 57/14 -, Rn. 15, juris).

    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG, Beschluss vom 08. November 2016- 1 ABR 57/14 -, Rn. 14, juris).

  • LAG Düsseldorf, 27.01.2017 - 6 TaBV 60/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Änderung der Zuordnung einer Filiale zu

    (1) Eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG v. 08.11.2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 14, juris; BAG v. 13.05.2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 17 f. mwN, juris).

    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG v. 08.11.2016 aaO).

  • ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 BV 10/20

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber

    Der Beschäftigte muss so in die betriebliche Arbeitsorganisation integriert sein, dass der Arbeitgeber das für ein Arbeitsverhältnis typische Weisungsrecht innehat und die Entscheidung über den Einsatz nach Inhalt, Ort und Zeit trifft (vgl. dazu insgesamt: BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 13 f. mwN.) .

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Auffassung vertreten, dass eine Eingliederung in den Betrieb und dessen Organisation allerdings nicht schon dann anzunehmen ist, wenn Personen im Betrieb des Auftraggebers tätig werden und ihre Dienstleistung oder das von ihnen zu erstellende Werk nach Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant oder detailliert beschrieben ist (vgl. BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 15; 25.06.1996 - 1 ABR 57/95 - zu II. 1. der Gründe) .

    Es genügen auch weder die enge räumliche Zusammenarbeit von Arbeitnehmern im Betrieb noch die Einweisung und Koordination des Fremdfirmeneinsatzes durch Beschäftigte des Betriebsinhabers oder der Umstand, dass die betreffende Tätigkeit bislang von Arbeitnehmern des Beschäftigungsbetriebs ausgeführt wurde und zu bestimmten Zeiten weiterhin durchgeführt wird (vgl. BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 15) .

  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung eines kraft gesetzlicher Fiktion zustande

    Die Annahme des Arbeitsgerichts, dass es für eine Eingliederung entscheidend sei, dass der Kläger mit verschiedenen Stammarbeitnehmern der Beklagten zusammengearbeitet und inhaltlich zumindest zum Teil die gleiche Tätigkeit wie diese ausgeübt habe, sei unvereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auf das für ein Arbeitsverhältnis typische Weisungsrecht abstelle (vgl. BAG 08.11.2016 - 1 ABR 57/14 Rn. 14 und 15 mwN).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 55/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26; 8. November 2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 16; 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 32) .
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 56/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26; 8. November 2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 16; 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 32) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19

    Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer

    Entsprechendes gilt für Dienstverträge (so schon BAG 13.05.1992 - 5 AZR 434/91 - Rn. 30; siehe auch BAG 08.11.2016 - 1 ABR 57/14 - Rn. 21 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 15 Sa 30/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

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