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   BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10   

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https://dejure.org/2012,10927
BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10 (https://dejure.org/2012,10927)
BAG, Entscheidung vom 07.02.2012 - 1 ABR 58/10 (https://dejure.org/2012,10927)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 (https://dejure.org/2012,10927)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden Ausbildern

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden Ausbildern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden Ausbildern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG
    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden Ausbildern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden Ausbildern; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Konkrete Umschreibung des Streitgegenstands

  • rewis.io

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden Ausbildern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; Betriebsverfassungsrecht; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Konkrete Umschreibung des Streitgegenstands

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tendenzträgereigenschaft: Der Begriff ?Ausbilder? ist nicht hinreichend bestimmt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden Ausbildern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 878
  • DB 2012, 1696
  • AnwBl 2012, 234
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Hamburg, 07.10.2008 - 20 BV 15/07
    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. August 2010 - 7 TaBV 5/09 - teilweise aufgehoben, soweit es die Beschwerde des Betriebsrats gegen die zu Ziff. 2 des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2008 - 20 BV 15/07 - getroffene Feststellung, dass es sich bei den von der Arbeitgeberin beschäftigten Ausbildern um Tendenzträger handelt, zurückgewiesen hat.
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
    Das Bestehen eines betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechts ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein der gerichtlichen Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 54) .
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08

    Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO - Mitbestimmung bei

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
    Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 45/08 - Rn. 14).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
    Auch wenn dem Antrag entsprochen würde, müsste in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit Mitbestimmungsrechte aufgrund des Tendenzschutzes Einschränkungen erfahren (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 14, EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 10) .
  • LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09

    Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. August 2010 - 7 TaBV 5/09 - teilweise aufgehoben, soweit es die Beschwerde des Betriebsrats gegen die zu Ziff. 2 des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2008 - 20 BV 15/07 - getroffene Feststellung, dass es sich bei den von der Arbeitgeberin beschäftigten Ausbildern um Tendenzträger handelt, zurückgewiesen hat.
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Ein derartiger Statusantrag beträfe für sich genommen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 11 ff., BAGE 136, 334) .
  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17

    Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

    Das ist den Gerichten verwehrt (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 20/13 - Rn. 21; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 12, BAGE 136, 334) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2020 - 3 TaBV 7/19

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft

    Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG vom 07.02.2012 - 1 ABR 58/10 - juris Randnummer 15).

    Wie bereits unter II., 2., a.) erörtert, ist das notwendige Feststellungsinteresse i. S. d. § 256 ZPO für eine vom Arbeitgeber losgelöst vom Einzelfall begehrte Feststellung, dass für eine konkret bestimmbare Arbeitnehmergruppe ein bestimmtes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nicht besteht, ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn ein Konflikt um das bestimmbare Mitbestimmungsrecht aufgrund der konkreten Verhältnisse im Betrieb auf Grundlage der Erfahrungen aus der Vergangenheit jederzeit entstehen kann und zu erwarten ist (BAG vom 07.02.2012 - 1 ABR 58/10 - juris Randnummer 13; BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 2/18 - juris Randnummer 15).

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - Rn. 28; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 12, BAGE 136, 334; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16) .

    Ein derartiger Statusantrag betrifft für sich genommen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa BAG 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 11 ff., BAGE 136, 334) .

  • ArbG Mannheim, 07.12.2017 - 14 BV 13/16

    SAP: Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat nach Umwandlung einer AG in eine SE

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ist beispielsweise die Frage, ob bestimmte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen, ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG, Beschluss vom 07. Februar 2012 -1 ABR 58/10-, Rn. 13, juris).
  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 23; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 16; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 23/14

    Beschlussverfahren - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

    Das ist den Gerichten verwehrt (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 20/13 - Rn. 21; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 12, BAGE 136, 334) .
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 24. Februar 2016 - 7 ABR 23/14 - Rn. 12; 27. Mai 2015 - 7 ABR 20/13 - Rn. 21; 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 12; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 12, BAGE 136, 334) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12

    Unterrichtungspflicht, Umfang, Betriebsrat, Verpflichtungsanspruch,

    Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG, Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 58/10 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

    Besteht Streit über das Bestehen und den Inhalt eines Beteiligungsrechts hinsichtlich eines betrieblichen Vorgangs, muss dieser deshalb so genau bezeichnet werden, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 15) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 20/13

    Zuordnungstarifvertrag - Feststellungsantrag

  • LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Mitbestimmung, Initiativrecht des

  • LAG München, 07.07.2015 - 6 TaBV 73/14

    Dt. Gerichtbarkeit, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12

    Personalvertretungsrechtliche Zuordnung von Arbeitnehmern zu einer neuen

  • ArbG Köln, 26.09.2019 - 11 BV 123/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2017 - 3 TaBV 13/16

    Feststellungsbegehren: Feststellungsinteresse

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