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   BAG, 24.06.1969 - 1 ABR 6/69   

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https://dejure.org/1969,1376
BAG, 24.06.1969 - 1 ABR 6/69 (https://dejure.org/1969,1376)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1969 - 1 ABR 6/69 (https://dejure.org/1969,1376)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 1 ABR 6/69 (https://dejure.org/1969,1376)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1969, 1037
  • DB 1969, 1201
  • DB 1969, 1754
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 11/66

    Betriebsratskosten - Einigungsstelle - Gewerkschaftssekretär

    Auszug aus BAG, 24.06.1969 - 1 ABR 6/69
    betriebsverfassungsrechtliches Organ Kostenerstattungsansprüche nach § 39 BetrVG erhebt, sondern auch dann, w e m ein einzelnes Betriebsratsmitglied die Erstattung solcher ihm selbst erwachsener Kosten begehrt (vgl" BAG 17, 84 = AP Nr. 1 zu § 39 BetrVG; BAG 19, 314 = AP Nr0 7 zu § 39 BetrVG)".
  • BAG, 12.02.1965 - 1 ABR 12/64

    Anspruch des Betriebsrates - Erstattung notwendiger Betriebsratskosten -

    Auszug aus BAG, 24.06.1969 - 1 ABR 6/69
    betriebsverfassungsrechtliches Organ Kostenerstattungsansprüche nach § 39 BetrVG erhebt, sondern auch dann, w e m ein einzelnes Betriebsratsmitglied die Erstattung solcher ihm selbst erwachsener Kosten begehrt (vgl" BAG 17, 84 = AP Nr. 1 zu § 39 BetrVG; BAG 19, 314 = AP Nr0 7 zu § 39 BetrVG)".
  • BAG, 08.03.1957 - 1 AZR 113/55

    Lohnfortzahlungspflicht im Falle eines Arbeitsversäumnis von

    Auszug aus BAG, 24.06.1969 - 1 ABR 6/69
    Der erkennende Senat hat bereits im Rahmen des § 57 BetrVG in BAG 4, 75 = AP Nr, 4 zu § 37 BetrVG; ausgeführt, die Frage, ob eine Arbeitszeitversäumnis im Sinne des § 57 Abs, 2 BetrVG erforderlich gewesen sei, bestimme sich nicht hur nach dem subjektiven Ermessen des Betriebsrats, Es müsse vielmehr hinzukommen, daß ein vernünftiger Dritter die Arbeits zeitversäumnis bei Berücksichtigung der Interessen des Betriebes einerseits, des Betriebsrats und der Belegschaft andererseits für sachlich geboten halten würde.
  • ArbG Hagen, 28.05.1968 - BV 2/68
    Auszug aus BAG, 24.06.1969 - 1 ABR 6/69
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 12o Februar 1969 - 1 Sa BV 2/68 - wird zurückgewiesen ».
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    In einer älteren Entscheidung (BAG 24. Juni 1969 - 1 ABR 6/69 - zu D der Gründe, AP BetrVG § 39 Nr. 8 = EzA BetrVG § 39 Nr. 3) ging es um die Frage, ob einem ordentlichen Betriebsratsmitglied Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für die Anreise zu einer Betriebsratssitzung zustand, an der es während seines Urlaubs teilgenommen hatte.
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei

    Die Gewährung von Erholungsurlaub bewirkt für freigestellte Betriebsratsmitglieder, dass sie von ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtstätigkeit suspendiert werden und somit zeitweilig verhindert i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sind (BAG vom 20.08.2002 - 9 AZR 261/01, NZA 2003, 1046, Rn. 42; vgl. auch BAG vom 24.06.1969 - 1 ABR 6/69, AP Nr. 8 zu § 39 BetrVG).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 24.06.1969 (a.a.O.) ausgeführt, dass im Falle einer Beurlaubung für einen Lehrgang, ohne dass die Teilnahme von dem Betrieb veranlasst war oder den Aufgaben des Betriebsrats dienen sollte, das Betriebsratsmitglied berechtigt, aber nicht verpflichtet sei, an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen.

  • BAG, 14.09.1988 - 7 AZR 753/87

    Nahauslösung und Fahrtkosten bei Betriebsratstätigkeit - Monteureigenschaft als

    Derartige Aufwendungsersatzansprüche sind jedoch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu verfolgen, da sie nicht wie der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Arbeitsverhältnis, sondern im Betriebsratsamt wurzeln (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. bereits BAG Beschluß vom 24. Juni 1969 - 1 ABR 6/69 - AP Nr. 8 zu § 39 BetrVG).
  • BVerwG, 21.12.1973 - VII P 9.72

    Entscheidung über Notwendigkeit einer Reise von Personalratsmitgliedern allein

    Im übrigen hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluß vom 24. Juni 1969 - 1 ABR 6/69 - (AP Nr. 8 zu § 39 BetrVG) die entsprechende Vorschrift des Betriebsverfassungsgesetzes über die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in demselben Sinne ausgelegt, wie es der Senat zu § 44 Abs. 1 PersVG getan hat (Beschluß des Senats vom 22. Juni 1962 a.a.O.).
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