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   BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 6/83   

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BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 6/83 (https://dejure.org/1984,1719)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1984 - 1 ABR 6/83 (https://dejure.org/1984,1719)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1984 - 1 ABR 6/83 (https://dejure.org/1984,1719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalplanung - Betriebsrat - Unterrichtungspflicht - Rationalisierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 142
  • NJW 1985, 343 (Ls.)
  • NZA 1984, 329
  • BB 1984, 2265
  • DB 1984, 2305
  • JR 1986, 88
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 01.12.1961 - 1 ABR 9/60

    Tariffähige Parteien - Betriebsverfassungsrechtliche Fragen - Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 6/83
    Denn der Leistungsantrag kann später vollstreckt werden, der Feststellungsantrag nicht (vgl. BAG Beschluß vom 1. Dezember 161 - 1 ABR 9/60 - AP Mr. 1 zu $ BO ArbGG 1963 Bl. 3; Orunsky, Ar-bGG, . Auf!., 5 80 Rz 23).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Dem Landesarbeitsgericht ist zwar zuzustimmen, daß ein Leistungsantrag auch im Beschlußverfahren dem Feststellungsantrag im allgemeinen vorzuziehen ist, weil aus ihm vollstreckt werden kann (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 19. Juni 1984 - 1 ABR 6/83 - AP Nr. 2 zu § 92 BetrVG 1972, unter I 2 der Gründe).
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Entsprechend hat der Senat als Gegenstand einer Personalplanung jedenfalls auch personelle Maßnahmen, die zur Dek- kung des gegenwärtigen oder künftigen Personalbedarfs erforderlich werden, angesehen (Beschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit insoweit zustimmenden Anmerkungen von Jedzig, DB 1989, 978, 980 und Plander, AiB 1990, 19, 21; kritisch Koffka, SAE 1990, 71, 73), die z. B. in Stellenplänen niedergelegt werden können (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1984, BAGE 46, 142, 146 [BAG 19.06.1984 - 1 ABR 6/83] = AP Nr. 2 zu § 92 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe).

    Das hat der Senat für den Fall einer Personalreduzierung bereits entschieden (Beschluß vom 19. Juni 1984, aaO; vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe) und muß für den - umgekehrten - Fall der Personalerweiterung ebenso gelten.

  • LAG Niedersachsen, 01.06.2016 - 13 TaBV 13/15

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats zur Personalplanung der Arbeitgeberin;

    Der Betriebsrat soll sich vergewissern können, ob die vom Arbeitgeber zur Personalplanung gemachten Angaben auch tatsächlich zutreffen (vgl. BAG 19.06.1984 - 1 ABR 6/83 ).

    Teilweise wird angenommen, dass sich der Betriebsrat zur Verwirklichung seines Vorschlagsrechts gemäß § 92 Abs. 2 BetrVG nur auf eine Unterrichtung über die Personalplanung anhand von Unterlagen im Sinne des § 92 Abs. 1 BetrVG stützen kann ( vgl. Hess/Schlochauer/Rose, BetrVG, 8. Aufl., § 92 Rn. 100 ) und damit nur auf solche Umstände, die der Arbeitgeber zur Grundlage seiner Personalplanung machen will ( vgl. BAG 19.06.1984 - 1 ABR 6/83 ).

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Die Unterrichtung hat aber anhand derjenigen Unterlagen zu erfolgen, die der Arbeitgeber selbst seiner Personalplanung zugrunde legt, unabhängig davon, in welchem Zusammenhang sie erhoben oder festgestellt wurden (BAG 19. Juni 1984 - 1 ABR 6/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 142) .
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Eine andere Beantwortung der Frage, von welchem Zeitpunkt an der Arbeitgeber den Betriebsrat zu unterrichten hat, ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 142 [BAG 19.06.1984 - 1 ABR 6/83] = AP Nr. 2 zu § 92 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

    Zwar kann ein Feststellungsantrag unzulässig sein, wenn das Verfahrensziel mit einem Leistungsantrag - oder auch einem Gestaltungsantrag - erreicht werden kann (vgl. BAG 19. Juni 1984 - 1 ABR 6/83 - BAGE 46, 142, 144, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88

    Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von

    Dementsprechend hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 142 [BAG 19.06.1984 - 1 ABR 6/83] = AP Nr. 2 zu § 92 BetrVG 1972) auch ausgesprochen, daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat Berichte über Rationalisierungsmöglichkeiten und Möglichkeiten einer Personalreduzierung nur und erst dann vorzulegen hat, wenn seine Überlegungen das Stadium der Planung erreicht haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 650/95

    Informationsanspruch des Personalrates; Erweiterung; Ausübung eines Rechts des

    Zur Stützung seines Begehrens hat er auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1984 - 1 ABR 6/83 - und einen vom Minister für Wissenschaft und Forschung mit Runderlaß vom 16. Juni 1993 umgesetzten Runderlaß des Innenministers vom 7. Dezember 1990 verwiesen.

    Daß der Antragsteller hinsichtlich seines Hauptantrages von einer im Ansatz falschen Rechtsauffassung ausgeht, wird dadurch verdeutlicht, daß er sich in seiner Antragsschrift und erneut in seinem Schriftsatz vom 18. Juli 1994 auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 142) stützt.

  • LAG Hamburg, 16.02.1989 - 7 TaBV 12/88

    Personalplanung; Betriebsrat; Beratung; Unterrichtung; Informationspflicht;

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  • BAG, 03.05.1984 - 6 ABR 68/81

    Einzelbetriebsrat - Gesamtbetriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Auswahlrichtlinien

    Zwar kommt im Rahmen des § 95 BetrVG auch eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei einheitlicher Personalplanung für das Unternehmen in Betracht (vgl. BAG Beschluß vom 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/83 - zu B I 2 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt; Dietz/Richardi, 11 BetrVG , 6. Aufl., § 95 Rz 6 o ; Gnade/Kehrmann/Schneider/ Blanke, BetrVG, 2.Aufl., § 95 Rz 16; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 5o Rz 24, § 95 Rz 6; enger:Galperin/ Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 95 Rz 19 ; GK-Kraft, BetrVG 5- Bearbeitung, § 95 Rz 22 im Gegensatz zu GK-Fabricius, aaO, § 5o Rz 3/'» Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 95 Rz 34).
  • LAG Bremen, 18.03.1992 - 2 TaBV 25/91

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage des Stellenplans

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.02.2019 - 2 TaBV 14/18

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Übergabe oder Einsichtnahme in

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 58/94

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege eines Globalantrags

  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.1994 - 12 TaBV 9/93

    Verpflichtung zur Anwendung einer Leistungsordnung betreffend betrieblicher

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