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   BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01   

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https://dejure.org/2002,854
BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 (https://dejure.org/2002,854)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 (https://dejure.org/2002,854)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 (https://dejure.org/2002,854)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungrecht des Betriebsrats beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § ... 118 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 a aF; ; ZPO § 522 a aF; ; ZPO § 269 Abs. 4 aF; ; ZPO § 253 aF; ; ZPO § 256 aF; ; ArbGG § 81 Abs. 3; ; ArbGG § 87 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Zulässigkeit neuerliche Antragstellung in zweiter Instanz nach erstinstanzlicher Antragsrücknahme; Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung beim Einsatz von Rote-Kreuz-Mitgliedern auf Rettungsfahrzeugen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung beim Einsatz von Rote-Kreuz-Mitgliedern auf Rettungsfahrzeugen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Betriebsrat: Mitbestimmung auch bei ehrenamtlicher Mitarbeit möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 329
  • MDR 2003, 998
  • NZA 2004, 1289
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    Maßgebend ist, ob die von den betreffenden Personen zu verrichtenden Tätigkeiten ihrer Art nach weisungsgebunden und dazu bestimmt sind, der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen, so daß sie vom Betriebsinhaber organisiert werden müssen (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290 mwN; 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70).

    Deren mögliche Gefährdung beruht auf der tatsächlichen Eingliederung eines neuen Mitarbeiters und hängt nicht davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage dieser tätig werden soll (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - aaO).

    Tendenzträger ist dagegen nicht schon jeder, der bei der Verfolgung einer Tendenz mitwirkt (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - aaO; 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305, 318, zu II 2 c der Gründe mwN).

  • BAG, 08.11.1988 - 1 ABR 17/87

    Zustimmung des Betriebsrats für die Einstellung eines Psychologen - Definition

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    Voraussetzung ist, daß die Tätigkeit des Betriebs ohne Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und der Betriebsinhaber nicht ohnehin von Gesetzes wegen zu derartigen Hilfeleistungen verpflichtet ist (BAG 24. Mai 1995 - 7 ABR 48/94 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 63 mwN; 8. November 1988 - 1 ABR 17/87 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 44); das Landesarbeitsgericht hat hierzu keine Feststellungen getroffen.

    Tendenzträger ist ein Beschäftigter dann, wenn die Bestimmungen und Zwecke des jeweiligen in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmens und Betriebs für seine Tätigkeit prägend sind (BAG 8. November 1988 - 1 ABR 17/87 - aaO).

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    Maßgebend ist, ob die von den betreffenden Personen zu verrichtenden Tätigkeiten ihrer Art nach weisungsgebunden und dazu bestimmt sind, der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen, so daß sie vom Betriebsinhaber organisiert werden müssen (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290 mwN; 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    Ohne Bedeutung ist, ob und ggf. in welcher Höhe die Vereinsmitglieder für einen Einsatz vergütet oder entschädigt werden (vgl. dazu BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 79).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    Die vom Arbeitgeber herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 2000 (- 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144) besagt nicht Gegenteiliges.
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91

    Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    Maßgebend ist, ob die von den betreffenden Personen zu verrichtenden Tätigkeiten ihrer Art nach weisungsgebunden und dazu bestimmt sind, der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen, so daß sie vom Betriebsinhaber organisiert werden müssen (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290 mwN; 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    Maßgebend ist, ob die von den betreffenden Personen zu verrichtenden Tätigkeiten ihrer Art nach weisungsgebunden und dazu bestimmt sind, der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen, so daß sie vom Betriebsinhaber organisiert werden müssen (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290 mwN; 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann im Beschlußverfahren das Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb vorkommt und sich auch zukünftig jederzeit wiederholen kann (vgl. nur BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 23 mwN; 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    Tendenzträger ist dagegen nicht schon jeder, der bei der Verfolgung einer Tendenz mitwirkt (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - aaO; 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305, 318, zu II 2 c der Gründe mwN).
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
    bei dessen Gewährung möglicherweise anders ausgefallen wäre (BGH 8. Oktober 1959 - VII ZR 87/58 - BGHZ 31, 43; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge aaO § 74 Rn. 38 f. mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 5 TaBV 1/01

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz Ehrenamtlicher auf

  • BGH, 20.06.2000 - IX ZR 81/98

    Willkürliches Handeln zum Nachteil des Drittsicherungsgebers

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

  • BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 48/94

    Karitative Bestimmung eines Krankenhauses

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

    Eine "Einstellung" iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann vor, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um dessen arbeitstechnischen Zweck zusammen mit den schon beschäftigten Arbeitnehmern durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (vgl. etwa 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 103, 329).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Einstellung vor, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 a aa der Gründe mwN).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit des Unternehmens ohne Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und der Unternehmer nicht ohnehin von Gesetzes wegen zu derartigen Hilfeleistungen verpflichtet ist (12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 103, 329).

    Dies setzt voraus, dass sie die Möglichkeit haben, in dieser Weise auf die Tendenzverwirklichung Einfluss zu nehmen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb der Gründe mwN, BAGE 103, 329).

    Die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme auf die karitative oder erzieherische Tendenz fehlt hingegen, wenn sie bei diesen Aufgaben über keinen oder nur einen geringfügigen Gestaltungsfreiraum verfügen, etwa weil sie einem umfassenden Weisungsrecht oder Sachzwängen ausgesetzt sind (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 103, 329) .

    Das Beschwerdegericht hat in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung angenommen, dass die Tendenzträgereigenschaft von einem prägenden Einfluss auf die karitative Tendenzverwirklichung des Arbeitgebers abhängig ist (12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 103, 329) .

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Dies setzt voraus, dass sie die Möglichkeit haben, in dieser Weise auf die Tendenzverwirklichung Einfluss zu nehmen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb der Gründe mwN, BAGE 103, 329).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen gemäß § 99 BetrVG vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft (12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 a aa der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70, zu B II 2 der Gründe).

    Für die das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösende tatsächliche Betroffenheit der Belegschaft ist es in einem solchen Fall unerheblich, welchen rechtlichen Status die aufzunehmende Person hat (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - aaO).

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Für die Annahme einer Einstellung reicht es damit aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 103, 329 zum Einsatz ehrenamtlicher Mitglieder des DRK auf Krankenwagen).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 103, 329; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 98, 70).

  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung gegenüber den betreffenden Personen wahrnehmen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 a aa der Gründe mwN; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70, zu B II 2 der Gründe; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3, zu B III 1 der Gründe mwN).

    Diese können zugleich in einem Arbeitsverhältnis oder einem sonstigen Rechtsverhältnis zu einem Dritten stehen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - aaO, zu B II 2 a bb der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - aaO).

  • FG Nürnberg, 08.06.2017 - 4 K 334/16

    Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer

    Wie auch der Kreisgeschäftsführer Rath in der mündlichen Verhandlung bestätigte, unterscheidet sich die Tätigkeit der Ehrenamtlichen in nichts von derjenigen der hauptamtlichen Mitarbeiter des Rettungsdienstes; beide unterliegen denselben (fachlichen) Dienstanweisungen (s.a. BAG-Beschluss vom 12.11.2002 1 ABR 60/01, MDR 2003, 998, Vorbringen des Betriebsrats).

    Ihre Tätigkeit dient unmittelbar dem arbeitstechnischen Zweck des Betriebs (vgl. BAG-Beschluss vom 12.11.2002 1 ABR 60/01, MRD 2003, 998; s.a. Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.04.2015 L 7 R 60/12, juris).

    Wie diese unterliegen sie den Weisungen der von der Klägerin als Arbeitgeberin betriebenen Rettungsleitstelle (vgl. BAG-Beschluss vom 12.11.2002 1 ABR 60/01, MRD 2003, 998).

    Für eine individuelle Gestaltung des jeweiligen Geschehens bleibt kein Raum, der es gestatten würde, die Durchführung der ehrenamtlichen Aufgaben deutlich unterscheidbar von denen der hauptamtlichen zu machen (vgl. BAG-Beschluss in MDR 2003, 998).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Dies setzt voraus, dass der Beschäftigte die Möglichkeit einer entsprechenden inhaltlichen Einflussnahme auf die Tendenzverwirklichung hat (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Eine Einstellung liegt vor, wenn Personen so in die Arbeitsorganisation des Betriebs eingegliedert werden, daß der Betriebsinhaber die für eine weisungsabhängige Tätigkeit typischen Entscheidungen über Art, Zeit und Ort der Tätigkeit zu treffen hat (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70; 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen mwN).
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - Psychologe

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - 6 TaBV 31/06

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Arbeitszeit, Erhöhung, Einstellung (§ 99 BetrVG)

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 10 TaBV 19/11

    Einstellung; Eingliederung in den Betrieb

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12

    DRK-Schwesternschaft e. V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

  • MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 10.11.2005 - 1 KG 22/05
  • Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 10.11.2005 - 1 KG 22/05
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 TaBV 32/09

    Konzernbetriebsratsfähiger Konzern - Landesverband des Roten Kreuzes als

  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 13/12

    DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 5002/04
  • LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09

    Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern

  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2010 - 5 BV 215/08

    Tendenzunternehmen, karitative Bestimmung, Blutspendedienst

  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 16/04

    Streikzeiten in betrieblichem Zeiterfassungssystem

  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04

    Eingruppierung nach Unternehmensverschmelzung - Zustimmungsersetzung -

  • VGH Hessen, 06.12.2012 - 22 A 2050/11

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei einer (Neben-) Tätigkeit einer Beamtin für

  • ArbG Essen, 12.07.2011 - 2 BV 86/10

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen gem. § 99 Abs. 1

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