Rechtsprechung
   BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44453
BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 (https://dejure.org/2012,44453)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 (https://dejure.org/2012,44453)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 (https://dejure.org/2012,44453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

  • openjur.de

    Betriebliche Lohngestaltung; vereinbarte Arbeitsvergütung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einzelvertraglich vereinbarter Mehrvergütung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einzelvertraglich vereinbarter Mehrvergütung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 522
  • BB 2013, 372
  • DB 2013, 1422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Eine betriebliche Vergütungsordnung ist Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Vergütungsgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätzen niederschlägt (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 141 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 26) .

    Der mit dem Beteiligungsrecht bezweckte Schutz wird nach der Senatsrechtsprechung dadurch gewährleistet, dass der Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrags verpflichtet ist, die Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (zuletzt BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 141 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 26) .

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Zu den mitbestimmungspflichtigen Entgeltfindungsregeln gehören der Aufbau von Vergütungsgruppen und die Festlegung der Vergütungsgruppenmerkmale (BAG 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - zu II 2 der Gründe, BAGE 45, 91) .
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Auch bei diesen soll das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sicherstellen (BAG 10. Juni 1986 - 1 ABR 65/84 - zu B 2 a der Gründe, BAGE 52, 171) .
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Zwar haben die Betriebsparteien in den Schranken des § 77 Abs. 3 BetrVG grundsätzlich eine umfassende Regelungskompetenz (vgl. BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 b und c der Gründe, BAGE 63, 211) .
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Es umfasst die Einführung von Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung durch den Arbeitgeber (BAG 3. Dezember 1991 - GS 1/90 - zu C III 3 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 52) .
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Soweit es jedoch um die grundsätzliche Klärung eines streitigen Rechtsverhältnisses zwischen den Betriebspartnern geht, ist das Feststellungsverfahren trotzdem häufig das geeignetere Verfahren, wenn es zu einer umfassenden Bereinigung des Streits führt (BAG 5. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 90, 288) .
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG umfasst daher die inhaltliche Ausgestaltung der Entgeltgruppen nach abstrakten Kriterien einschließlich der abstrakten Festsetzung der Wertunterschiede nach Prozentsätzen oder anderen Bezugsgrößen (BAG 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 98, 323) .
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Der Einigungsstelle ist es verwehrt, gegen den Willen des Arbeitgebers Regelungen über einen Gegenstand zu treffen, der nicht der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterfällt (BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 115, 68) .
  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung kann daher ein Streit der Betriebsparteien über die Frage, mit welchem Inhalt eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, im Feststellungsverfahren geklärt werden, selbst wenn ein vollstreckbarer Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen in Betracht käme (BAG 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 44 = EzA ZPO 2002 § 547 Nr. 2) .
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
    Sie bestimmen das System, nach welchem das Arbeitsentgelt für die Belegschaft oder Teile der Belegschaft ermittelt oder bemessen werden soll (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 25) .
  • LAG Niedersachsen, 07.07.2011 - 5 TaBV 26/09

    Der Betriebsrat kann durch arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren keinen Einfluss

  • LAG Hamm, 07.02.2014 - 13 TaBV 86/13

    Privatnutzung von Dienstwagen

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 143) erfasst das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu Fragen der betrieblichen Lohngestaltung alle vermögenswerten Arbeitgeberleistungen, bei denen die Bemessung nach bestimmten Grundsätzen oder einem System erfolgt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2023 - 8 TaBV 17/22

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung wegen der Höhe

    Gleichwohl sind die Betriebspartner nicht befugt, dem Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Vereinbarung höherer Gehälter im Einzelfall zu untersagen (BAG 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 22 ff.).

    Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG umfasst auch die inhaltliche Ausgestaltung der Entgeltgruppen nach abstrakten Kriterien einschließlich der abstrakten Festsetzung der Wertunterschiede nach Prozentsätzen oder anderen Bezugsgrößen, da eine betriebliche Vergütungsordnung Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander ist, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Vergütungsgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätze niederschlägt (BAG 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 24, juris).

    Sie dient der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des Lohngefüges (BAG 23.11.1993 - 1 ABR 34/93 - Rn. 25; 28.04.2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 21; 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13; 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 23, alle zit. nach juris).

    Eine betriebliche Regelung, nach der die Vereinbarung oder Auszahlung eines einzelvertraglich vereinbarten Gehaltsbestandteils von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig ist, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht zulässig (BAG 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 26, juris; 18.11.2014 - 1 ABR 18/13 - Rn. 21).

    Handelt es sich indes nicht um eine kollektive Regelung - wie etwa in Bezug auf arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelte der Arbeitnehmer -, steht nicht die abstrakte Lohngerechtigkeit als maßgeblicher Gesichtspunkt im Fokus, sondern vielmehr Fragen der Lohn- oder Gehaltshöhe, die indes der Regelungsmacht der Betriebsparteien entzogen sind (vgl. BAG 14.12.1999 - 1 ABR 27/98 - Rn. 29; 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 26, beide zit. nach juris; 18.11.2014 - 1 ABR 18/13 - Rn. 21).

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12

    Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung

    Es umfasst die Einführung von Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung durch den Arbeitgeber (BAG 30.10.2012 - 1 ABR 61/11, juris Rn. 23).

    Eine betriebliche Regelung, nach der die Vereinbarung oder die Auszahlung eines einzelvertraglich vereinbarten Gehaltsbestandteils von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig ist, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht zulässig (BAG 30.10.2012 a.a.O. Rn. 26).

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 30.10.2012 (a.a.O. Rn. 27) ausgeführt hat, dass Entgeltbestandteile, die von der Arbeitgeberin aufgrund einer mit dem begünstigten Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarung erbracht werden, dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG entzogen sind und die Arbeitgeberin diese ohne Verstoß gegen ihre betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten auszahlen darf, kommt auch aus diesem Gesichtspunkt kein Unterlassungsanspruch aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Betracht.

    Die Gründe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.2012 (a.a.O.) waren dem Gericht im Entscheidungszeitpunkt am 30.01.2013 noch nicht bekannt.

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

    Stellt der Arbeitgeber dagegen für die individualrechtlich versprochene Vergütung einen besonderen Dotierungsrahmen zur Verfügung, unterliegt dessen Verteilung bei Vorliegen eines kollektiven Tatbestands dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 27) .
  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18

    Durchführungsanspruch - Sozialplan

    Ein Streit der Betriebsparteien über die Frage, mit welchem Inhalt eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, kann im Rahmen eines Feststellungsantrags geklärt werden (vgl. BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

    Eine Betriebsvereinbarung, nach der die Vereinbarung oder die Auszahlung eines einzelvertraglich vereinbarten Gehaltsbestandteils von der Zustimmung des Betriebsrats abhängt, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht zulässig (BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 26) .
  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 745/12

    Kein Anspruch auf tarifliche Vergütung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers

    Dementsprechend unterliegt eine Vereinbarung der Vergütungshöhe durch die Arbeitsvertragsparteien nicht dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, da die Entgelthöhe der Regelungsmacht der Betriebsparteien entzogen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 30.10.2012 - 1 ABR 61/11, juris).
  • LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20

    Eigenes Recht der Gruppenvertretung Kabine bei Fragen der Umsetzung der

    Ein Streit der Betriebsparteien über die Frage, mit welchem Inhalt eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, kann im Rahmen eines Feststellungsantrags geklärt werden (vgl. BAG Beschluss vom 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18 - NZA 2020, 1128, Rz. 15; BAG Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - NZA 2013, 522, Rz. 18 ).

    Ein Betriebsrat bzw. eine Mitarbeitervertretung ist unmittelbar in seinem bzw. ihrem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis betroffen, wenn eine Betriebsvereinbarung anders durchgeführt wird als vereinbart wurde ( BAG Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - NZA 2013, 522, Rz. 18; BAG Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, Rz. 29 f. ).

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 48/17

    Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen

    Dessen Festlegung unterfällt nach allgemeiner Meinung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (etwa BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11, Rn. 24, juris; BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10, Rn. 17, juris).
  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 17.13

    TV-L; TdL; Beschlüsse der Mitgliederversammlung der TdL; Richtlinien der TdL über

    Die inhaltliche Ausgestaltung von Vergütungsgruppen und Vergütungsgruppenmerkmalen nach abstrakten Kriterien wird daher vom Mitbestimmungsrecht aus § 80 Abs. 1 Nr. 8 RhPPersVG umfasst (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: BAG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - AP Nr. 143 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = juris Rn. 23 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 18.13

    Mitbestimmungspflicht der Entscheidung über die Anwendung der "Richtlinien der

  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 20.13

    Mitbestimmungsrecht über die Anwendung der "Richtlinien der Tarifgemeinschaft

  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 19.13

    Mitbestimmungspflicht bei der Entscheidung über die Anwendung der "Richtlinien

  • VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3656/12

    Mitbestimmung bei einzelvertragliche Zielvereinbarungen über die Auszahlung von

  • LAG Hamm, 19.06.2015 - 13 Sa 270/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Hamm, 17.04.2015 - 13 Sa 1456/14

    Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten

  • LAG Hamm, 17.04.2015 - 13 Sa 910/14

    Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten

  • ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20

    Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen

  • LAG Hamm, 17.04.2015 - 13 Sa 1597/14

    Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten

  • LAG Hamm, 17.04.2015 - 13 Sa 1540/14

    Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht