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   BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10   

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https://dejure.org/2012,10496
BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 (https://dejure.org/2012,10496)
BAG, Entscheidung vom 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 (https://dejure.org/2012,10496)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 (https://dejure.org/2012,10496)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

  • openjur.de

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG; Nutzung eines Parkplatzes; Gesetzesvorbehalt

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG - Nutzung eines Parkplatzes - Gesetzesvorbehalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, EUV 185/2010, Art 4 Abs 3 EGV 300/2008
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG - Nutzung eines Parkplatzes - Gesetzesvorbehalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzungsbedingungen von den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Parkflächen

  • hensche.de

    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Parkplatz

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten bei Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkplätzen

  • rewis.io

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG - Nutzung eines Parkplatzes - Gesetzesvorbehalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzungsbedingungen von den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Parkflächen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung von Parkplätzen für die Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsfragen rund um den Firmenparkplatz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitbestimmung bei Vergabe von Mitarbeiterparkplätzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei betrieblichen Parkplätzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Parkplatznutzung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratsmitbestimmung bei Vergabe von Mitarbeiterparkplätzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten bei Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkplätzen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat Mitspracherecht bei Vergabe von Parkplätzen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei der Vergabe von Parkberechtigungen im Sicherheitsbereich eines Flughafens hat der Betriebsrat mitzubestimmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 343
  • NZA 2012, 685
  • BB 2012, 1342
  • DB 2012, 1335
  • JR 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364, zuletzt BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 13, BAGE 122, 127) .

    Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 19, BAGE 122, 127).

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt in die Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens einbezogen werden (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 57, BAGE 127, 146).

    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der gesetzlichen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats insoweit eröffnet ( BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 72, BAGE 127, 146 ).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364, zuletzt BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 13, BAGE 122, 127) .
  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
    Inhalt des Beteiligungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist die Mitwirkung des Betriebsrats an den vom Arbeitgeber vorgegebenen Maßnahmen, die das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb beeinflussen und koordinieren, soweit sie nicht auf individuellen Besonderheiten des einzelnen Arbeitsverhältnisses beruhen (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 22/94 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 78, 224) .
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
    Dazu schränkt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 101, 216).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
    Danach unterliegen nur solche Weisungen nicht der Mitbestimmung, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - zu B II 1 a aa der Gründe mwN, BAGE 109, 235).
  • LAG Köln, 12.05.2010 - 8 TaBV 4/10

    Mitbestimmung bei Nutzung von Parkplätzen im Sicherheitsbereich des

    Auszug aus BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Mai 2010 - 8 TaBV 4/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    BetrVG alle zwingenden Rechtsnormen und damit auch unionsrechtliche Bestimmungen, soweit ihnen eine unmittelbare Wirkung zukommt (vgl. für nach Art. 288 Abs. 2 Satz 2 AEUV verbindlich und unmittelbar geltende Verordnungen der Europäischen Union BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 23 ff., BAGE 140, 343) .
  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Zudem kann der Betriebsrat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Hinblick auf sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (vgl. nur BAG, Beschl. v. 07.02.2012, 1 ABR 63/10 Rn. 14; grundlegend Beschl. v. 03.05.1994, 1 ABR 24/92 jew. juris; vgl. auch GK-ArbGG/ Ahrendt , Stand: 01.11.2018, § 85 ArbGG Rn. 44 mwN).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Gegenstand der Maßnahme war aber die Festlegung, welche Arbeiten die Arbeitnehmer in welcher Weise während ihrer Arbeitszeit auszuführen bzw. nicht auszuführen hatten (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - Rn. 23; 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 17, BAGE 140, 343) .
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