Rechtsprechung
   BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2491
BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06 (https://dejure.org/2008,2491)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06 (https://dejure.org/2008,2491)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 (https://dejure.org/2008,2491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durch ein vor Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis; Einseitige Erledigterklärung eines Antrages auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates wegen Zeitablaufs

  • Judicialis

    ArbGG § 78; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ArbGG § 83a Abs. 2; ; ArbGG § 84; ; ArbGG § 92; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 261 Abs. 1; ; ZPO § 567; ; BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren; Erledigung vor Eintritt der Rechtshängigkeit; Spruchkörper bei Einstellungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung im Beschlussverfahren ? Erledigung kann vor Rechtshängigkeit eintreten ? Entscheidung über Erledigung ergeht durch die Kammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 300
  • NJW 2008, 1977
  • MDR 2008, 879
  • NZA 2008, 841
  • DB 2008, 1924
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
    Darauf, ob der Antrag bis dahin zulässig und begründet war, kommt es - anders als im Urteilsverfahren - nicht an (st. Rspr. seit BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105, zu B I 3, 4 der Gründe).

    Soweit ein Beteiligter von einem anderen nach materiellem Recht - etwa nach § 20 Abs. 3 BetrVG, § 40 Abs. 1 BetrVG - die Erstattung seiner Kosten verlangen kann, ist auch dieser Anspruch im Regelfall nicht davon abhängig, wie erfolgversprechend sein ursprüngliches Sachbegehren war (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 21, aaO mwN; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105, zu B I 4 a der Gründe).

    (4) Soweit das Bundesarbeitsgericht auch für das Beschlussverfahren ausgesprochen hat, ein erledigendes Ereignis seien "nach Rechtshängigkeit eingetretene" tatsächliche Umstände (etwa BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105, zu B I 5 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 18, BAGE 117, 123), war dies nicht als notwendige Voraussetzung zu verstehen.

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
    a) Erledigende Wirkung haben tatsächliche Umstände im Zivilprozess, im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren jedenfalls dann, wenn sie nach Rechtshängigkeit eintreten und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 18, BAGE 117, 123 mwN; BGH 15. Januar 1982 - V ZR 50/91 - BGHZ 83, 12).

    Gegenstand des Antrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gem. § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123 mwN).

    (4) Soweit das Bundesarbeitsgericht auch für das Beschlussverfahren ausgesprochen hat, ein erledigendes Ereignis seien "nach Rechtshängigkeit eingetretene" tatsächliche Umstände (etwa BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105, zu B I 5 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 18, BAGE 117, 123), war dies nicht als notwendige Voraussetzung zu verstehen.

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
    (2) Zwischen den an einem Beschlussverfahren nach § 83 Abs. 3 ArbGG Beteiligten entsteht, anders als zwischen den Parteien des Zivilprozesses, kein kontradiktorisches Prozessrechtsverhältnis (vgl. BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 16, NZA 2008, 372).

    Zum anderen ergeht im Beschlussverfahren eine Kostenentscheidung nicht (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 11, NZA 2008, 372 mwN).

    Soweit ein Beteiligter von einem anderen nach materiellem Recht - etwa nach § 20 Abs. 3 BetrVG, § 40 Abs. 1 BetrVG - die Erstattung seiner Kosten verlangen kann, ist auch dieser Anspruch im Regelfall nicht davon abhängig, wie erfolgversprechend sein ursprüngliches Sachbegehren war (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 21, aaO mwN; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105, zu B I 4 a der Gründe).

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
    a) Erledigende Wirkung haben tatsächliche Umstände im Zivilprozess, im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren jedenfalls dann, wenn sie nach Rechtshängigkeit eintreten und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 18, BAGE 117, 123 mwN; BGH 15. Januar 1982 - V ZR 50/91 - BGHZ 83, 12).

    In der Entscheidung vom 15. Januar 1982 (- V ZR 50/91 - BGHZ 83, 12) hat er ausgeführt, die Feststellung, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, setze nach einseitiger Erledigterklärung des Klägers voraus, dass die Klage erst nach Eintreten der Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden sei.

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
    Gegenstand des Antrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gem. § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123 mwN).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
    Verfahrensgegenstand ist nicht die Frage, ob die Maßnahme zu einem früheren Zeitpunkt - dem der Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat oder dem der erstmaligen Antragstellung bei Gericht - betriebsverfassungsrechtlich zulässig war (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG München, 04.04.2006 - 6 TaBV 8/06

    Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 4. April 2006 - 6 TaBV 8/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
    Das Bundesarbeitsgericht entscheidet im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens über eine Rechtsbeschwerde nur dann ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter, wenn die Rechtsbeschwerde sich - was statthaft ist (BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - BAGE 105, 195) - gegen einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts über eine sofortige Beschwerde iSv. § 83 Abs. 5 ArbGG iVm. § 78 Satz 1 ArbGG, §§ 567 ff. ZPO richtet.
  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Diese Entscheidung ist unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter nach § 96 ArbGG zu treffen (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 9, BAGE 125, 300) .

    Sie wird vom Gericht von Amts wegen und lediglich deklaratorisch festgestellt (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 125, 300) .

    Das Beschlussverfahren beginnt vielmehr bereits mit dem Eingang einer Antragsschrift bei Gericht (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

    Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist nur zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis tatsächlich eingetreten ist (vgl. etwa BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 10, BAGE 125, 300) .
  • BAG, 03.06.2015 - 2 AZB 116/14

    Beschlussverfahren - einseitige Erledigterklärung - Verfahrenseinstellung

    (1) § 83a Abs. 2 ArbGG - hier iVm. § 90 Abs. 2 ArbGG - gilt nur für den Fall übereinstimmender Erledigterklärungen (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 9, BAGE 125, 300; Schwab/Weth/Weth 4. Aufl. § 83a ArbGG Rn. 20) .

    Es gelten die allgemeinen Bestimmungen (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 9, BAGE 125, 300) .

    Sie hat unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu ergehen (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 9, BAGE 125, 300) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2020 - 3 TaBV 7/19

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft

    Denn Gegenstand des Antrages nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen (BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06 - juris Randnummer 13).
  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines

    aa) Gegenstand des Zustimmungsersetzungsantrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 300) .
  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren; Prüfkompetenz bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt im Falle der einseitigen Erledigungserklärung im Beschlussverfahren, dass inhaltlich durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu prüfen und darüber zu entscheiden ist, ob das Verfahren sich tatsächlich erledigt hat, ob also der mit der Erledigungserklärung des Antragstellers konkludent oder sogar ausdrücklich verbundene Antrag auf Feststellung der Erledigung des Verfahrens begründet ist (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 12; BAG vom 03.06.2015 - 2 AZB 116/14, juris, Rz. 17; BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05, juris, Rz. 10; BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06, juris, Rz. 9 f.; BAG vom 27.08.1996 - 3 ABR 21/95, juris, Rz. 18; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 34, 47; GK-ArbGG/Ahrendt, 110. Lfg (Stand: 01.06.2018), § 83a Rn. 37).

    a.Ein erledigendes Ereignis liegt vor, wenn tatsächliche Umstände nach Einleitung des Beschlussverfahrens eingetreten sind, durch die die Anträge unzulässig oder unbegründet geworden sind (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 15; BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05, juris, Rz. 10; BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06, juris, Rz. 12; BAG vom 27.08.1996 - 3 ABR 21/95, juris, Rz. 19; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 34; GK-ArbGG/Ahrendt, 110. Lfg (Stand: 01.06.2018), § 83a Rn. 38).

    Unerheblich und daher nicht zu prüfen ist hingegen, ob sie ursprünglich zulässig oder begründet waren (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 14 ff.; BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05, juris, Rz. 10; BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06, juris, Rz. 10; BAG vom 27.08.1996 - 3 ABR 21/95, juris, Rz. 19; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 40 ff.; GK-ArbGG/Ahrendt, 110. Lfg (Stand: 01.06.2018), § 83a Rn. 38).

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

    aa) Gegenstand des Zustimmungsersetzungsantrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 300) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 39/17

    Mitbestimmung bei Einstellung - Zustimmungsersetzung - Arbeitsbereich

    Gegenstand des Zustimmungsersetzungsantrags nach § 1 Abs. 3 TV PV iVm. § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber der Personalvertretung, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 300) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur

    Gegenstand des Antrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 13, BAGE 125, 300; 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123 mwN).

    Verfahrensgegenstand ist nicht die Frage, ob die Maßnahme zu einem früheren Zeitpunkt - dem der Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat oder dem der erstmaligen Antragstellung bei Gericht - betriebsverfassungsrechtlich zulässig war (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 64/06 - Rn. 13, aaO; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2011 - 18 LP 10/10

    Herleitung der Beteiligtenstellung in einem personalvertretungsrechtlichen

    Entscheidungen des Gerichts über die Hinzuziehung als Beteiligter im Beschlussverfahren haben dementsprechend lediglich deklaratorischen Charakter (vgl. etwa BAG, Beschl. v. 23.01.2008 - 1 ABR 64/06 -, juris Rdnr. 19).

    Es kommt dabei - worauf auch der Beschwerdeführer zu 2. zutreffend hinweist und wie bereits unter 1. c) erwähnt - im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren bei einem Erledigungsstreit anders als im "normalen" Zivilprozess nicht auf die Frage an, ob der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war (vgl. BAG, Beschl. v. 23.01.2008 - 1 ABR 64/06 -, juris Rdnr. 10; Beschl. v. 26.04.1990 - 1 ABR 79/89 -, juris Rdnr. 28 ff.).

  • ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20

    Coronakrise: Arbeitgeber muss Präsenzsitzung des Betriebsrats ermöglichen

  • BVerwG, 08.03.2010 - 6 PB 47.09

    Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts; Erledigung der Hauptsache;

  • LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07

    Direktionsrecht - Versetzungsklausel - Betriebsratsbeteiligung - Theorie der

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.11.2009 - KGH.EKD I-0124/R21
  • LAG Hamm, 23.10.2009 - 10 TaBV 59/09

    Wegfall des Rechtsbedürfnisses im Beschlussverfahren; unzulässiger

  • LAG München, 10.08.2016 - 11 TaBV 51/16

    Erstattung von den durch die Tätigkeit eines Betriebsrats entstandenen

  • LAG Köln, 19.04.2017 - 11 TaBV 57/16

    Kostentragungspflicht; Schulungsveranstaltung; Einzelfall

  • LAG München, 07.07.2015 - 6 TaBV 73/14

    Dt. Gerichtbarkeit, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12

    Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst

  • VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243

    Mitbestimmung; einseitige Erledigungserklärung; Einstellung; Rückkehr zur

  • LAG Hamm, 30.11.2012 - 13 TaBV 56/10

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Ein- bzw. Umgruppierung von

  • LAG Hessen, 25.10.2011 - 4 TaBV 83/11

    Erledigung eines Beteiligungsverfahrens nach § 99 BetrVG - Nichtfesthalten des

  • LAG Hamm, 27.01.2012 - 13 TaBV 68/11

    Zustimmung; Zustimmungsersetzungsverfahren; Einstellung; Zustimmungsverweigerung;

  • ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 BV 6/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht