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   BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08   

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https://dejure.org/2009,6791
BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08 (https://dejure.org/2009,6791)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2009 - 1 ABR 64/08 (https://dejure.org/2009,6791)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 (https://dejure.org/2009,6791)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Interessenkollision bei personeller Maßnahme

  • rabüro.de

    Interessenkollision eines Betriebsratsmitglieds

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers und Interessenkollision eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form des Zustimmungsersuchens; Interessenkollision eines Betriebsratsmitglieds

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmungsersuchen zu personeller Einzelmaßnahme nicht an besondere Form gebunden ? Interessenkollision eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers und Interessenkollision eines Betriebsratsmitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 308
  • BB 2010, 834
  • DB 2010, 455
  • NZA-RR 2010, 416
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08
    Liegt eine derartige Interessenkollision vor, ist das Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert iSd. § 25 Abs. 1 BetrVG und darf sich an der Beratung und der Beschlussfassung der ihn betreffenden Angelegenheit nicht beteiligen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 a, b der Gründe, BAGE 92, 162).

    Eine solche Konfliktsituation hat das Bundesarbeitsgericht bei dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsmitglieds nach § 103 Abs. 1 BetrVG (23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 258) und bei einer den Amtsträger individuell und unmittelbar betreffenden Herabgruppierung angenommen (3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO).

    Wirkt das betroffene Betriebsratsmitglied trotz einer bestehenden Interessenkollision an der Beratung oder Beschlussfassung in einer eigenen Angelegenheit mit, leidet der Betriebsratsbeschluss an einem erheblichen Mangel und ist grundsätzlich unwirksam (3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 der Gründe, aaO).

  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 6/06

    Rechtsbeschwerdebegründung

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08
    Sie darf sich nicht darauf beschränken, die Ausführungen des Rechtsbeschwerdeführers aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 15. November 2006 - 7 ABR 6/06 - Rn. 13; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 109, 145).

    Denn die Rechtsmittelbegründung muss - im Falle ihrer Berechtigung - geeignet sein, die gesamte Entscheidung in Frage zu stellen (BAG 15. November 2006 - 7 ABR 6/06 - Rn. 14 mwN).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08
    Ergibt die Prüfung des Arbeitgebers, dass es trotz geänderter Tätigkeit bei der bisherigen Zuordnung verbleibt, liegt eine erneute Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor (BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - Rn. 14, BAGE 120, 303).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08
    a) Der Betriebsrat kann zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Eingruppierungsentscheidung vorzunehmen und ihn um Zustimmung zu ersuchen, falls der Arbeitgeber die gebotene Eingruppierung unterlässt (BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 13).
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08
    Eine solche Konfliktsituation hat das Bundesarbeitsgericht bei dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsmitglieds nach § 103 Abs. 1 BetrVG (23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 258) und bei einer den Amtsträger individuell und unmittelbar betreffenden Herabgruppierung angenommen (3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08

    Zur Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Interessenkollision -

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. Juni 2008 - 4 TaBV 1/08 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08
    Bei mehreren Streitgegenständen muss für jeden eine auf die angefochtene Entscheidung zugeschnittene Begründung gegeben werden (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe, BAGE 103, 312).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08
    Sie darf sich nicht darauf beschränken, die Ausführungen des Rechtsbeschwerdeführers aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 15. November 2006 - 7 ABR 6/06 - Rn. 13; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 109, 145).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08
    Er setzt voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorgenommen hat (vgl. 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 107, 338).
  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Fehlt es an einem ausdrücklichen Zustimmungsgesuch, ist aber erforderlich, dass der Betriebsrat der Mitteilung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass er um die Zustimmung zu einer personellen Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angegangen wird (vgl. BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22) .

    Wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden hat, ist ein Betriebsratsmitglied grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22) .

    Der Umstand, dass ein Betriebsratsmitglied zu einer Gruppe von Mitbewerbern gehört, aus welcher der Arbeitgeber eine andere Person ausgewählt hat, genügt dagegen regelmäßig nicht, um das Betriebsratsmitglied als von seiner Amtsausübung ausgeschlossen anzusehen (vgl. auch für den Fall der Umgruppierung BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 24 ff.) .

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162) .

    Um eine solche "rechtliche Verhinderung" handelt es sich bei Maßnahmen und Regelungen, die das Betriebsratsmitglied individuell und unmittelbar betreffen (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - aaO; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO) .

    (aaa) Ein Betriebsratsmitglied ist grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 92, 162) .

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Vielmehr hat der Betriebsrat in seinem Schreiben vom 13. Mai 2015 der beantragten Einstellung ausdrücklich zugestimmt und nur der Eingruppierung der Arbeitnehmerin W in die Entgeltgruppe 2 widersprochen (vgl. auch BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 19, für eine Unterrichtung über Versetzung und Umgruppierung) .
  • LAG Nürnberg, 16.10.2012 - 7 TaBV 28/12

    Betriebsratsbeschluss - Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds - Befangenheit

    Wirkt das betroffene Betriebsratsmitglied trotz einer bestehenden Interessenkollision an der Beratung oder Beschlussfassung in einer eigenen Angelegenheit mit, leidet der Betriebsratsbeschluss an einem erheblichen Mangel und ist grundsätzlich unwirksam (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 10.11.2009 - 1 ABR 64/08 = AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung und DB 2010/455).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 21 TaBV 843/13

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - widersprüchliches Verhalten -

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Betriebsratsmitglied grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG vom 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 -, AP Nr. 7 zu § 24 BetrVG 1972 Rz. 36 zitiert nach juris; vom 10.11.2009 - 1 ABR 64/08 -, AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rz. 22 zitiert nach juris).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

    Zwar kann sich aus den Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Dienststellenleitung mit der Unterrichtung zugleich einen Antrag auf Zustimmung stellen wollte (vgl. Baumann-Czichon/Gathmann/Germer MVG-EKD 4. Aufl. § 38 Rn. 3; siehe auch BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 17 zu § 99 BetrVG) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14

    Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers

    Die Funktion des Betriebsrats als Organ der von ihm repräsentierten Belegschaft ist nicht mehr gesichert, wenn bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Beteiligungsrechte die Eigeninteressen der betroffenen Betriebsratsmitglieder für ihre Amtsführung bestimmend sein können (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung = EzA § 25 BetrVG 2001 Nr. 2).

    Eine zeitweilige Verhinderung iSd. § 25 Abs. 1 Satz 2 ZPO liegt erst zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung des Betriebsrats vor (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung = EzA § 25 BetrVG 2001 Nr. 2; BAG 03. August 1999 - 1 ABR 30/98 - AP Nr. 7 zu § 25 BetrVG 1972 = EzA § 33 BetrVG 1972 Nr. 1; a. A. für die Einladung durch den Personalratsvorsitzenden VG Gießen 22. Januar 2001 - 22 LG 2827/00 - NZA-RR 2002, 557).

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Liegt eine derartige Interessenkollision vor, ist das Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert iSd. § 25 Abs. 1 BetrVG und darf sich an der Beratung und der Beschlussfassung der ihn betreffenden Angelegenheit nicht beteiligen (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 -zu B II 1 a, b der Gründe, BAGE 92, 162).

    (c) Es kann dahinstehen, ob der Ansicht des LAG Baden-Württemberg in der zitierten Entscheidung zu folgen ist oder nur bei personellen Maßnahmen, die das Betriebsratsmitglied unmittelbar betreffen oder bei denen jedenfalls die Entscheidung des Betriebsrates über die Zustimmung dem Betriebsratsmitglied, das sich ebenfalls beworben hatte, einen unmittelbaren Vorteil verschafft (in diesem Sinne BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 23) von dessen Verhinderung auszugehen ist.

  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 12) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 5.13

    Auswahlverfahren; Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit;

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16

    Eingruppierung; Arbeiterwohlfahrt

  • LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von der Beschlussfassung bei interner

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 118/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

  • ArbG Köln, 27.04.2021 - 8 BV 202/20

    Vorläufige Durchführung von Neueinstellungen nach § 100 BetrVG bei einem

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 82/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11

    Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen

  • LAG Köln, 31.01.2020 - 9 TaBV 1/19

    Einigungsstellenspruch; Anfechtung; Konzernbetriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 27.04.2012 - 10 TaBV 3/12

    Betriebsverfassungsrecht; Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Umgruppierung

  • LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 130/17

    § 99 Abs. 4 BetrVG

  • LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17

    § 99 Abs. 4 BetrVG

  • LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 243/17

    § 99 Abs. 4 BetrVG

  • ArbG Köln, 24.01.2023 - 4 BV 246/21
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