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   BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12   

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BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12 (https://dejure.org/2014,11153)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2014 - 1 ABR 66/12 (https://dejure.org/2014,11153)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 (https://dejure.org/2014,11153)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des fliegenden Personals

  • openjur.de

    Tarifzuständigkeit; betriebsverfassungsrechtliche Normen; Arbeitszeit des fliegenden Personals

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des fliegenden Personals

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 TVG, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 117 Abs 2 BetrVG
    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des fliegenden Personals

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Mitbestimmung bei Festlegung der Arbeitszeiten des fliegenden Personals eines Luftfahrtunternehmens

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Setzung betriebsverfassungsrechtlicher Normen - Gewerkschaft muss für ganzen Betrieb zuständig sein

  • Betriebs-Berater

    Tarifzuständigkeit - Arbeitszeit des fliegenden Personals

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Setzung betriebsverfassungsrechtlicher Normen - Gewerkschaft muss für ganzen Betrieb zuständig sein

  • bag-urteil.com

    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des fliegenden Personals

  • rewis.io

    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des fliegenden Personals

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Mitbestimmung bei Festlegung der Arbeitszeiten des fliegenden Personals eines Luftfahrtunternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Arbeitszeit des fliegenden Personals - und die Tarifzuständigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gestaltung der Besatzungsumläufe bei Flugunternehmen ist nicht mitbestimmungspflichtig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifzuständigkeit - Arbeitszeit des fliegenden Personals

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 113
  • NZA 2014, 910
  • BB 2014, 1460
  • JR 2016, 36
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    Fehlt sie, ist der Tarifvertrag wegen Fehlens einer Wirksamkeitsvoraussetzung unwirksam (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 24, BAGE 131, 277) .

    Die Vorschrift stellt zwar eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach die Rechtsnormen eines Tarifvertrags nur zwischen beiderseits Tarifgebundenen Anwendung finden, sie erweitert aber nicht die Tarifzuständigkeit der abschließenden Gewerkschaft (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 25, BAGE 131, 277) .

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 350/09

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    Wenn die Tarifvertragsparteien einen in der Rechtssprache üblichen Begriff verwenden, ist mangels anderer Anhaltspunkte davon auszugehen, dass sie ihn in diesem Sinne gebrauchen (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 350/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 6/05

    Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Alttarifverträgen - § 14 DRK-TV

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    Er ist der Mitbestimmung des Betriebsrats entzogen (BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 6/05 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 117, 27) .
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    Es steht den Tarifvertragsparteien frei, einen zusätzlichen Ausgleichsanspruch nicht erst bei Erreichen der höchstzulässigen Arbeitszeit, sondern schon für eine geringere zeitliche Arbeitsbelastung festzulegen (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    Dies ist Ausdruck der in Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG verfassungsrechtlich garantierten Vereins- und Koalitionsfreiheit (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 29) .
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    Aus diesem Grund ist es für das Vorliegen von "Arbeitszeit" iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ohne Bedeutung, ob es sich bei dieser zugleich um Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen und/oder arbeitsschutzrechtlichen Sinne handelt (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 44/07 - Rn. 19) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    aa) Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 15, BAGE 122, 127) .
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    dd) Der Arbeitszeitbegriff in § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist nicht gänzlich deckungsgleich mit dem Begriff der vergütungspflichtigen Arbeitszeit (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 26, BAGE 120, 162) .
  • LAG Köln, 25.04.2012 - 3 TaBV 84/11

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Anordnung von Mehrflugdienststunden;

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin und unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Personalvertretung wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. April 2012 - 3 TaBV 84/11 - aufgehoben, soweit er der Beschwerde der Personalvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22. September 2011 - 4 BV 30/11 - entsprochen hat und zur Klarstellung neu gefasst:.
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
    Dieser besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

  • ArbG Köln, 22.09.2011 - 4 BV 30/11

    Umfang der Mitbestimmung im Hinblick auf die Anordnung von monatlichen

  • BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

    Diese unionsrechtlichen Bestimmungen gestalten ua. die Arbeitszeit des Bordpersonals aus, indem sie Höchstgrenzen für Dienst-, Flugdienst- und Blockzeiten bestimmen (vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 32 f., BAGE 147, 113) .
  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Fehlt sie, ist der Tarifvertrag wegen Fehlens einer Wirksamkeitsvoraussetzung unwirksam (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 50, BAGE 147, 113) .

    Anders als in § 3 Abs. 2 TVG (vgl. hierzu BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 51, BAGE 147, 113; 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 25, BAGE 131, 277) wird durch diese Norm nicht nur die Notwendigkeit der Tarifgebundenheit, sondern auch diejenige der Tarifzuständigkeit darauf reduziert, dass sie allein hinsichtlich der Einsatzbranche vorliegen muss.

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 26/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Fehlt sie, ist der Tarifvertrag wegen Fehlens einer Wirksamkeitsvoraussetzung unwirksam (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 50, BAGE 147, 113) .

    Anders als in § 3 Abs. 2 TVG (vgl. hierzu BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 51, BAGE 147, 113; 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 25, BAGE 131, 277) wird durch diese Norm nicht nur die Notwendigkeit der Tarifgebundenheit, sondern auch diejenige der Tarifzuständigkeit darauf reduziert, dass sie allein hinsichtlich der Einsatzbranche vorliegen muss.

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 149/19

    Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin

    Die Vorschrift stellt damit eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach die Rechtsnormen eines Tarifvertrags nur zwischen beiderseits Tarifgebundenen Anwendung finden (vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 51, BAGE 147, 113) .
  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    Sie muss im Betrieb nicht einheitlich, sondern kann für verschiedene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 21, BAGE 147, 113) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    b) Die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien müssen bei Abschluss des jeweiligen Tarifvertrags vorgelegen haben (für die Tarifzuständigkeit BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 50, BAGE 147, 113) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    b) Die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien müssen bei Abschluss des jeweiligen Tarifvertrags vorgelegen haben (für die Tarifzuständigkeit BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 50, BAGE 147, 113) .
  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 295/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

    Die Vorschrift stellt damit eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach die Rechtsnormen eines Tarifvertrags nur zwischen beiderseits Tarifgebundenen Anwendung finden (vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 51, BAGE 147, 113) .
  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18

    Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete

    Sofern es (gegebenenfalls nach Arbeitskampfmaßnahmen) zum Abschluss eines Tarifvertrags über eine Vertretung im Sinne von § 117 Abs. 2 BetrVG kommt, gilt dieser als so genannte betriebsverfassungsrechtliche Norm für das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der gesamten Belegschaft (Bundesarbeitsgericht 14. Januar 2014 -1 ABR 66/12- Rn. 51).
  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 175/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

    Die Vorschrift stellt damit eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach die Rechtsnormen eines Tarifvertrags nur zwischen beiderseits Tarifgebundenen Anwendung finden (vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 51, BAGE 147, 113) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 227/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • BVerwG, 30.06.2015 - 5 PB 16.14
  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - 6 TaBV 23/13

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Erstellung von Dienstplänen - Kino -

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