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   BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97   

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https://dejure.org/1998,505
BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97 (https://dejure.org/1998,505)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1998 - 1 ABR 68/97 (https://dejure.org/1998,505)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 (https://dejure.org/1998,505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7; ; BetrVG § 88; ; BetrVG § 50 Abs. 1; ; ArbSchG § 3;; ; VBG 1 § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der Unfallverhütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Erlass von Maßnahmen zur Unfallverhütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 139
  • NZA 1999, 49
  • BB 1998, 1421
  • BB 1998, 2480
  • BB 1999, 55
  • DB 1998, 1339
  • DB 1999, 438
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97
    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 2. April 1996 (1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, unter B II 2 b aa der Gründe, mit ausführlichen Nachweisen) für die inzwischen außer Kraft getretene vergleichbare Vorschrift des § 120 a GewO bejaht.

    Dies gilt für § 2 Abs. 1 VBG 1 nicht anders als für § 120 a GewO (vgl. im einzelnen Senatsbeschluß vom 2. April 1996, aaO).

    Der demgegenüber erhobene Einwand, es bleibe kein Raum für freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG und die Anwendung von § 91 BetrVG, überzeugt nicht (Senatsbeschluß vom 2. April 1996, aaO).

    Soweit § 91 BetrVG betroffen ist, hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 2. April 1996 (aaO) darauf hingewiesen, daß nach dieser Vorschrift die Interventionsschwelle bereits bei offensichtlichem Widerspruch gegen die gesicherten Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit erreicht ist und daß danach auch auf Belastungen der Arbeitnehmer reagiert werden kann, die keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit darstellen.

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97
    Der Senat hat mit Beschluß vom 3. Mai 1994 (1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972) einen Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber bejaht, wonach dieser nach § 87 BetrVG mitbestimmungswidrige Maßnahmen unterlassen muß.

    § 87 BetrVG enthält kein abschließendes Sanktionssystem; es ist auch nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber dem Betriebsrat bei Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 BetrVG nur lückenhaften Schutz hat gewähren wollen (vgl. im einzelnen Beschluß vom 3. Mai 1994, aaO).

  • LAG Berlin, 05.11.1997 - 15 TaBV 5/97

    Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei Regelungen über die Verhütung von

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97
    Landesarbeitsgericht Berlin - 15 TaBV 5/97 - Beschluß vom 05. November 1997.

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. November 1997 - 15 TaBV 5/97 - wird zurückgewiesen, mit der Maßgabe, daß die Androhung eines Zwangsgeldes entfällt.

  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97
    Inhalt und Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts sind zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, unter II 2 b aa der Gründe; Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, unter B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97
    Inhalt und Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts sind zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, unter II 2 b aa der Gründe; Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, unter B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97
    Die betriebsverfassungswidrige Anweisung ist zwar unwirksam, ohne daß eine ausdrückliche Rücknahme erforderlich wäre (BAG, Großer Senat, Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, unter D II der Gründe).
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97
    Insoweit ist das Regelungsproblem auch nicht zu vergleichen mit der Frage der angemessenen Kompensation gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG, für die der Senat allerdings davon ausgegangen ist, daß es sich trotz der bestehenden Beurteilungsspielräume um eine der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG entzogene Rechtsfrage handele (Senatsbeschluß vom 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - AP Nr. 74 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Entsprechend ist bereits in den Senatsentscheidungen zum ehemaligen § 120a GewO (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139) erkannt worden, dass die für die Mitbestimmung vorausgesetzte ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift selbst das Mitbestimmungsrecht insoweit "einschränke", als sie eine "konkrete Gesundheitsgefahr" verlange.
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Diese Vorschrift enthält vielmehr von den Betriebsparteien auszufüllende Regelungsspielräume (ebenso bereits BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 89, 139) .
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Die Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit liegt vielmehr darin, daß solche Absprachen faktisch geeignet sind, schon aufgrund ihres erklärten Geltungsanspruchs an die Stelle der tariflichen Regelung zu treten (vgl. zum Anspruch auf Beseitigung von mitbestimmungswidrigen Anweisungen Senatsbeschluß vom 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, zu B III der Gründe).
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