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   BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91   

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https://dejure.org/1992,3837
BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91 (https://dejure.org/1992,3837)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1992 - 1 ABR 69/91 (https://dejure.org/1992,3837)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 (https://dejure.org/1992,3837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Krankmeldungen - Mitbestimmungsrecht in Zusammenhang mit der Vorlage von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch einzelne Arbeitnehmer - Anspruch auf Vergütung für zeitweiliges Arbeitsversäumnis eines vorübergehend an der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankmeldungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91
    Der Fünfte Senat hat im Urteil vom 27. Juni 1990 (- 5 AZR 314/89 - EzA § 3 LohnFG Nr. 12, zu II 1 der Gründe) ausgesprochen, Vorschriften über die Pflicht des Arbeitnehmers, im Falle einer Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, beträfen eine Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (ebenso Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 87 Rz 52; wohl auch Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 59 a: "Kontrollsysteme hinsichtlich von Krankmeldungen").

    Das Landesarbeitsgericht hat sich zu Recht auf die Entscheidung des Fünften Senats vom 27. Juni 1990 (- 5 AZR 314/89 - EzA § 3 LohnFG Nr. 12, zu II der Gründe) bezogen, die die nahezu inhaltsgleiche Gestaltung im Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte der Wärme-, Klima- und Gesundheitstechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Hessen und der Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Rheinland-Pfalz vom 29. April 1986 behandelt.

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91
    Der Betriebsrat ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung des Tarifvertrages beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150, 157 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV 2 der Gründe).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 73/84

    Auslegung eines Tarifvertrags über die Einführung rechnergesteuerter Textsysteme

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91
    Der Individualrechtsschutz des einzelnen Arbeitnehmers kann nicht ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung dem Betriebsrat übertragen werden (Beschluß des Senats vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 73/84 - AP Nr. 28 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1987 (BAGE 54, 191, 206 ff. = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 6 c der Gründe) im einzelnen näher begründet.
  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91
    In den Beschlüssen vom 18. April und 4. Juli 1989 (BAGE 61, 296 [BAG 18.04.1989 - 1 ABR 100/87] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und BAGE 62, 233 = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) hat der Senat ausgesprochen und begründet, daß ein Mitbestimmungsrecht nicht besteht, soweit eine tarifliche Regelung den Mitbestimmungstatbestand abschließend und aus sich heraus anwendbar regelt.
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91
    In den Beschlüssen vom 18. April und 4. Juli 1989 (BAGE 61, 296 [BAG 18.04.1989 - 1 ABR 100/87] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und BAGE 62, 233 = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) hat der Senat ausgesprochen und begründet, daß ein Mitbestimmungsrecht nicht besteht, soweit eine tarifliche Regelung den Mitbestimmungstatbestand abschließend und aus sich heraus anwendbar regelt.
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91
    Der Betriebsrat ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung des Tarifvertrages beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150, 157 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV 2 der Gründe).
  • LAG Hessen, 30.04.1991 - 5 TaBV 218/90

    Mitbestimmungsrecht in Zusammenhang mit einer Vorlage von ärztlichen

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. April 1991 - 5 TaBV 218/90 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Die Aufgabe des Betriebsrats, die Einhaltung der Gesetze im Betrieb der Arbeitgeberin zu überwachen, begründet keinen eigenen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die dafür erforderlichen Maßnahmen durchführt (vgl. BAG 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - EzA BetrVG 1972 § 87 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Der Betriebsrat ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 26, zu B IV 2 der Gründe; 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - EzA BetrVG 1972 § 87 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - BA-GE 109, 61 = AP BetrVG 1972 § 33 Nr. 1, zu B I 3 b der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Erteilung von

    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der gesetzlichen bzw. tariflichen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats insoweit eröffnet (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 22; 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 72, BAGE 127, 146 jeweils zum Gesetzesvorbehalt; BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 29, DB 2007, 60; 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - Juris-Rn. 15, ZTR 1992, 527 jeweils für den Tarifvorbehalt).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Aus der Aufgabe des Betriebsrats, die Einhaltung von Tarifverträgen im Betrieb zu überwachen, folgt kein Recht, vom Arbeitgeber die Durchführung der zur Einhaltung erforderlichen Maßnahmen zu verlangen (st. Rspr., vgl. BAG 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - EzA BetrVG 1972 § 87 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92

    Mitbestimmung bei Auswahl von Versicherungsunternehmen

    Die tarifliche Regelung schließt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats immer dann aus, wenn sie den Bestimmungstatbestand abschließend und aus sich heraus anwendbar regelt (i. A. an 1. Senat vom 5.5.1992 - 1 ABR 69/91).

    Ein Mitbestimmungsrecht entfällt immer dann, wenn eine tarifliche Regelung den Mitbestimmungstatbestand abschließend und aus sich heraus anwendbar regelt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - n.v.).

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

    Ein tarifwidriges Verhalten des Arbeitgebers ließe jedoch das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht "aufleben" (BAG 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - zu B 2 der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21

    Einstweilige Anordnung - Anrückzeit bei Rufbereitschaft - betriebliche

    Der Betriebsrat ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung des Tarifvertrages beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91, juris Rn 19).
  • LAG Hamm, 19.09.1995 - 13 TaBV 101/95

    Einigungsstelle: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ausgestaltung und

    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Vorschriften über die Pflicht des Arbeitnehmers, im Falle einer Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, eine Frage der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb betrifft (BAG, Urteil vom 27.06.1990 - 5 AZR 314/89 -, EzA § 3 LFG Nr. 12; BAG, Beschluss vom 05.05.1992 - 1 ABR 69/91 -, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 19).
  • ArbG Brandenburg, 27.04.2022 - 4 BV 34/21
    Der Betriebsrat ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung des Tarifvertrages beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91, juris Rn 19).
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