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   BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09   

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https://dejure.org/2010,1139
BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09 (https://dejure.org/2010,1139)
BAG, Entscheidung vom 05.10.2010 - 1 ABR 71/09 (https://dejure.org/2010,1139)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09 (https://dejure.org/2010,1139)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Ordnungshaft gegen den Arbeitgeber bei Verstößen gegen das BetrVG

  • heise.de (Pressemeldung, 13.10.2010)

    Arbeitgeber muss für Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung nicht in Haft

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ordnungshaft für Arbeitgeber wegen Verstoß gegen Betriebsvereinbarung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ordnungshaft für Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Betriebsvereinbarung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Ordnungshaft für Arbeitgeber wegen Verstoß gegen Betriebsvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Ordnungshaft für Geschäftsführer bei Verstoß gegen Betriebsvereinbarung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers - Vorschriften des BetrVG begrenzen Ordnungsgeld auf 10.000 Euro und sehen keine Ordnungshaft vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 375
  • ZIP 2011, 140
  • MDR 2011, 431
  • NZA 2011, 174
  • BB 2011, 244
  • BB 2011, 640
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 BV 7/07

    Zum Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Juli 2007 - 5 BV 7/07 - hinsichtlich des Tenors zu 2) teilweise abgeändert.
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
    Da die Zwangsmaßnahmen bei einer "einfachen" Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten nicht weitgehender sein können als bei einer groben Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ist die für § 23 Abs. 3 BetrVG geltende Beschränkung auch beim allgemeinen Unterlassungsanspruch zu beachten (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B V der Gründe, BAGE 110, 252; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 24, BAGE 122, 127) .
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
    Da die Zwangsmaßnahmen bei einer "einfachen" Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten nicht weitgehender sein können als bei einer groben Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ist die für § 23 Abs. 3 BetrVG geltende Beschränkung auch beim allgemeinen Unterlassungsanspruch zu beachten (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B V der Gründe, BAGE 110, 252; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 24, BAGE 122, 127) .
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
    Diese spezialgesetzliche Beschränkung von Zwangsmaßnahmen ist zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch bei der Durchsetzung des allgemeinen Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats zu beachten, der im Gegensatz zu dem auf § 23 Abs. 3 BetrVG beruhenden Unterlassungsanspruch nicht einmal einen groben Pflichtenverstoß des Arbeitgebers verlangt (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364).
  • LAG Hessen, 16.10.2008 - 9 TaBV 239/07

    Persönlicher Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 2008 - 5/9 TaBV 239/07 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21

    Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von

    Die Androhung des Höchstmaßes eines Ordnungsgeldes von 10.000,00 Euro ist nicht zu beanstanden (vgl. etwa BAG vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09; vgl. auch BAG vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 Rn. 138).
  • LAG Köln, 18.04.2012 - 3 TaBV 92/11

    Umfang der Mitbestimmung der Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen in Teilzeit

    Lediglich der Ordnungsgeldrahmen ist in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 3 BetrVG auf 10.000 EUR begrenzt (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 71/09 - , BeckRS 2011, 65093; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 -, BeckRS 2007, 47963).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 - 12 TaBV 638/22

    Endgültiger Bestand eines Einigungsstellenspruchs nach gerichtlicher

    Aus dem Durchführungsanspruch kann ein Unterlassungsanspruch folgen (vgl. BAG, 5. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09, juris Rn 7).
  • ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21

    Globalantrag, agiles Arbeiten, Mitbestimmungsrecht, Gruppenarbeit,

    Ordnungshaft konnte entgegen des Antrages des Gesamtbetriebsrates nicht angedroht und verhängt werden (vgl. BAG, 5. Oktober 2010, 1 ABR 71/09; Juris).
  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Der Durchführungsanspruch kann auch als Unterlassungsanspruch bestehen (vgl. BAG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09, BAGE 135, 375, Rz. 4).
  • LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14

    Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

    Der Durchführungsanspruch kann mithin auch als Unterlassungsanspruch bestehen (BAG Beschluss vom 5. Okt. 2010 - 1 ABR 71/09 - Juris).
  • ArbG Siegen, 13.04.2011 - 1 BV 30/10

    Der Betriebsrat hat Anspruch auf Auskunft in anonymisierter Form über erteilte

    Die Verhängung von Zwangshaft ist noch nicht einmal bei einem groben Verstoß nach § 23 Abs. 3 BetrVG im Gesetz vorgesehen, so dass sie auch im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommt (vgl. BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 71/09 - NZA 2011, Seite 174).
  • ArbG Hamburg, 15.11.2022 - 11 BV 16/22
    Die Androhung des Höchstmaßes eines Ordnungsgeldes von 10.000,00 Euro ist nicht zu beanstanden (BAG v- 05.10.2010 - 1 ABR 71/09; BAG v. 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 Rn. 138).
  • LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13

    Arbeitszeit; Regelungsabrede; Schichtarbeit; Unterlassung

    Der Durchführungsanspruch kann mithin auch als Unterlassungsanspruch bestehen (BAG Beschluss vom 5. Okt. 2010 - 1 ABR 71/09 - Juris).
  • ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17

    Anordnung von Überstunden ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrate - Verstoß

    Ein Anspruch auf Anwendung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrats aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben, vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02, wobei der Durchführungsanspruch auch als Unterlassungsanspruch bestehen kann, vgl. BAG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09.
  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2013 - 23 N 1006/13

    Zustimmungsverweigerung bei nicht vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitskräften

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2013 - 19 BV 670/12

    Unterlassungsanspruch; Schwerbehindertenvertretung; Behinderungsverbot;

  • ArbG Cottbus, 07.12.2010 - 6 BV 19/10

    Betriebsratsbüro muss in der Nähe der Arbeitsplätze liegen

  • LAG Nürnberg, 11.08.2015 - 6 TaBV 20/15

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Urlaubsgrundsätze - Unterlassungsanspruch

  • ArbG Hamburg, 29.05.2012 - 27 BVGa 2/12

    Einschränkung des Betriebs durch Personalabbau - Betriebsänderung

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