Rechtsprechung
   BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13885
BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 (https://dejure.org/2014,13885)
BAG, Entscheidung vom 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 (https://dejure.org/2014,13885)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 (https://dejure.org/2014,13885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen; Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 BildscharbV, § 5 ArbSchG, § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 87 Abs 2 BetrVG
    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt eines Einigungsstellenspruchs

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Einigungsstellenspruch unwirksam - Angelegenheit wurde nicht vollständig geregelt

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Einigungsstellenspruch unwirksam - Angelegenheit wurde nicht vollständig geregelt

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7; BetrVG § 76 Abs. 5
    Anforderungen an den Inhalt eines Einigungsstellenspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ? Der Spruch einer Einigungsstelle muss alle auftretenden wesentlichen Fragen beantworten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 989
  • DB 2014, 1498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. März 2012 - 20 TaBV 188/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    Gerade weil zwingende gesetzliche Vorgaben fehlen, muss eine "Regelung" auf betrieblicher Ebene erfolgen, um den von der ausfüllungsbedürftigen Vorschrift beabsichtigten Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu erreichen (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 18, BAGE 159, 12; 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Denn ein Einigungsstellenspruch ist auch dann unwirksam, wenn die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht ausreichend nachkommt und keine abschließende Regelung trifft (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14; 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 21, BAGE 136, 353) .

    Ebenso mag das im Teilspruch benannte Regelungsthema als ein Bereich des pauschal gefassten Gesamtauftrags und damit als dessen einvernehmliche Beschränkung verstanden werden können (vgl. BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 16; zur einvernehmlichen Erweiterung des Regelungsauftrags BAG 9. November 2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 21) .

    Unerheblich ist, ob die Rahmenvorschriften dem Gesundheitsschutz mittelbar oder unmittelbar dienen (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18

    Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes

    bb) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Beteiligten diesen unbestimmten Regelungsauftrag - entsprechend der E-Mail des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats vom 3. April 2013 und der Angaben in den Protokollen der Einigungsstellensitzungen vom 16. April 2013 und 7. Mai 2013 - nachfolgend zunächst einvernehmlich auf den Regelungsgegenstand "Mindestbesetzung in der Dienstplanung für den Pflegedienst für Früh-, Spät- und Nachtdienst in den Stationen 2a, 2b, 2c sowie 4a, 4b und 4c" beschränkt haben (vgl. hierzu auch BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 16; 9. November 2011 - 1 ABR 75/09 - Rn. 21) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz,

    Änderungen oder Erweiterungen des Regelungsgegenstandes sind im laufenden Einigungsstellenverfahren grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 09.11.2010 - 1 ABR 75/09 - Rn. 21; BAG 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 16).

    Der 1. Senat des BAG hat demgemäß Einigungsstellensprüche regelmäßig als unwirksam beurteilt, wenn die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht ausreichend nachgekommen ist und keine abschließende Regelung getroffen hat (BAG 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14; 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 21) .

  • ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Klinik, Gesundheitsschutz,

    Unerheblich ist, ob die Rahmenvorschriften dem Gesundheitsschutz mittelbar oder unmittelbar dienen (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14).
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18

    Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung

    Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Gesundheitsschutzes und notwendige Voraussetzung für die betriebliche Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers (vgl. BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14) .

    Der Betriebsrat hat daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG als auch bei der Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 ArbSchG (grdl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48; vgl. auch 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14 mwN [zur Gefährdungsbeurteilung] und 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 16 mwN [zur Unterweisung der Beschäftigten]) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16

    Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    cc) Der Antrag ist auch zutreffend auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und nicht auf dessen Aufhebung gerichtet, da eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung hat (vgl. BAG vom 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 12, AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz).

    Das Verfahren vor der Einigungsstelle dient dazu, die regelungsbedürftige Angelegenheit im Rahmen der gestellten Anträge endgültig zu regeln (vgl. BAG vom 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14, AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz).

    Ein Einigungsstellenspruch, mit dem die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nicht ausreichend nachkommt und keine abschließende Regelung trifft, die den Regelungsstreit endgültig löst, ist rechtsfehlerhaft und daher unwirksam (vgl. BAG vom 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14, a. a. O.; vom 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - Rn. 39 f. u. 54 f. zitiert nach juris, a. a. O.).

    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers an (vgl. zum Ganzen BAG vom 18.03.2014 - 1 ABR 73/12 - Rn. 18, AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz; vom 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14, AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz).

    Soweit sich das Bundesarbeitsgericht in neuerer Zeit mit der Frage beschäftigten musste, ob die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nachgekommen war, ist es stets davon ausgegangen, dass ein Spruch, durch den die Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag nur unvollständig erfüllt, rechtsfehlerhaft ist, ohne die Einhaltung der Frist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG zu prüfen (BAG vom 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 -, AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz; 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 -, AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz; vom 08.11.2011 - 1 ABR 42/10 -, AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz), oder es hat ausdrücklich - so auch in der von Arbeitsgericht zitierten Entscheidung - zwischen der Frage der Unvollständigkeit einer Regelung und deren Ermessensfehlerhaftigkeit unterschieden (BAG vom 17.01.2012 - 1 ABR 45/10 -, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; vom 09.11.2010 - 1 ABR 75/09 -, AP Nr. 126 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

  • LAG Köln, 22.01.2021 - 9 TaBV 58/20

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eines Krankenhauses bei der Ausgestaltung

    Unerheblich ist, ob die Rahmenvorschriften dem Gesundheitsschutz mittelbar oder unmittelbar dienen (BAG, Beschluss vom28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, BAGE 159, 12-24, Rn. 18; BAG, Beschluss vom11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 -, Rn. 14, juris).
  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    (1) Dem Betriebsrat steht bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht zu (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36; 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 21 TaBV 33/18

    Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 21 TaBV 1372/17

    Sozialplandotierung - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Finanzierungsverantwortung

  • LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13

    Einigungsstelle - Anfechtung - Anfechtungsfrist - Betriebsrat - Beschlussfassung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15

    Anfechtung; Einigungsstellenspruch; Telefonie-Modell; abschließende Regelung;

  • ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

  • LAG Hamburg, 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement -

  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 2 TaBVGa 1/15

    Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung beim

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2023 - 6 TaBV 1/23

    Errichtung einer Einigungsstelle - Bestimmtheit des Antrags - offensichtliche

  • LAG Nürnberg, 08.03.2013 - 1 Sa 379/12

    Ausschlussfristen - Neuvertrag - Altansprüche

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 7 TaBV 45/14

    Anforderungen an einen Spruch der Einigungsstelle zur Regelung der

  • LAG Hamburg, 20.08.2020 - 1 TaBVGa 1/20

    Verfügungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht