Rechtsprechung
BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 77/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bertriebsrat: Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Teilzeitbeschäftigte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 07.05.1985 - 3 BV 2/85
- LAG Saarland, 08.04.1987 - 2 TaBV 4/85
- LAG Saarland, 08.04.1987 - 2 TaBV U/85
- BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 77/87
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86
Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 77/87
(Bestätigung BAG Beschluß vom 13.10.1987 1 ABR 10/86).Dies hat der Senat am 13. Oktober 1987 (- 1 ABR 10/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe) und am 28. September 1988 ( - 1 ABR 41/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 1 der Gründe) entschieden.
Der Betriebsrat hat daher mitzubestimmen bei der Festlegung der Höchstzahl von Tagen in der Woche, an denen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, und bei der Festlegung der Mindestzahl arbeitsfreier Samstage (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 -, aaO, zu B II 3 a der Gründe).
Wie der Senat im Beschluß vom 13. Oktober 1987 (- 1 ABR 10/86 -, zu B II 3 b der Gründe) ausführlich begründet hat, ist das Gegenteil richtig.
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 69/86
Voraussetzungen für die Annahme der Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an …
Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 77/87
Der Betriebsrat kann aufgrund seines Initiativrechts eine solche generelle Regelung verlangen (Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, nicht veröffentlicht, zu B III der Gründe).Ob eine Regelung über die Höchstzahl von Tagen, an denen Teilzeitarbeitnehmer in einer Woche beschäftigt werden dürfen, letztlich ein ausnahmsloses Verbot der Beschäftigung an weiteren Wochentagen beinhaltet oder Ausnahmen unter bestimmten, im voraus festgelegten Vorgaben oder im Einzelfall mit Zustimmung des Betriebsrats vorsieht, ist für die Frage nach dem Bestehen eines Mitbestimmungsrechts über eine Höchstzahl von Arbeitstagen in der Woche, an denen Teilzeitarbeitskräfte beschäftigt werden dürfen, ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, aaO).
- BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87
Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit
Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 77/87
Dies hat der Senat am 13. Oktober 1987 (- 1 ABR 10/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe) und am 28. September 1988 ( - 1 ABR 41/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 1 der Gründe) entschieden.
- BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
Pausengewährung - Annahmeverzug
(b) Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst auch die Frage, ob die Arbeit an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Teilabschnitten, die durch größere Pausenzeiten unterbrochen sind, geleistet wird (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 77/87 - zu B II 2 b der Gründe) . - BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13
Pausengewährung - Annahmeverzug
(b) Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst auch die Frage, ob die Arbeit an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Teilabschnitten, die durch größere Pausenzeiten unterbrochen sind, geleistet wird (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 77/87 - zu B II 2 b der Gründe) . - BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13
Pausengewährung - Annahmeverzug
(b) Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst auch die Frage, ob die Arbeit an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Teilabschnitten, die durch größere Pausenzeiten unterbrochen sind, geleistet wird (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 77/87 - zu B II 2 b der Gründe) . - BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
Dementsprechend hat der Senat ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bejaht (…Beschluß vom 13. Oktober 1987, a. a. O., vom 28. September 1988 - - 1 ABR 41/87 -- AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit [EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 30 -- d. Red.] und vom 14. März 1989 - - 1 ABR 77/87 -- n. v.). - BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13
Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
(b) Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst auch die Frage, ob die Arbeit an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Teilabschnitten, die durch größere Pausenzeiten unterbrochen sind, geleistet wird (BAG 14. März 1989 - 1 ABR 77/87 - zu B II 2 b der Gründe) .