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   BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89   

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https://dejure.org/1990,187
BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 (https://dejure.org/1990,187)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 (https://dejure.org/1990,187)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 (https://dejure.org/1990,187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur Anordnung und Entgegennahme von Überstunden - Festlegung Arbeitszeit und deren Beginn und Ende im einzelnen durch Betriebsvereinbarung - Berührung der kollektiven Interessen der ...

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3, § 23 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 3 Nr. 2
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch bei bloßer Entgegennahme und Bezahlung freiwillig geleisteter Überstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 332
  • NZA 1991, 382
  • VersR 1991, 570
  • BB 1991, 418
  • BB 1991, 548
  • DB 1991, 706
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

    Trotz Vertrauensarbeitszeit: Überstunden können arbeitgeberseitig veranlasst

    d) Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch - zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - BAGE 122, 127).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    d) Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch - zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 -; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - BAGE 122, 127) .
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Dieser muss wissen, in welchen Fällen er durch Verhängung eines Ordnungsgelds bestraft werden kann (BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 40, zu B I 1 der Gründe; 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - AP ArbGG 1979 nF § 78 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 78 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).
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