Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48850
BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 (https://dejure.org/2012,48850)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 (https://dejure.org/2012,48850)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11 (https://dejure.org/2012,48850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 752
  • BB 2013, 1076
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Hanau, 16.08.1990 - 1 BV 2/90
    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Nach Nr. 1 BV 2/1990 betrifft die dort bestimmte Besetzungsregel die "Heidelberg Speedmaster 102 FP".
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Allerdings setzt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nach der Senatsrechtsprechung bei öffentlich-rechtlichen Regelungen, die - wie § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG - weit gefasste Generalklauseln enthalten, das Bestehen einer unmittelbaren objektiven Gesundheitsgefahr voraus (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb [2] der Gründe, BAGE 111, 36; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 89, 139) .
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Allerdings setzt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nach der Senatsrechtsprechung bei öffentlich-rechtlichen Regelungen, die - wie § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG - weit gefasste Generalklauseln enthalten, das Bestehen einer unmittelbaren objektiven Gesundheitsgefahr voraus (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb [2] der Gründe, BAGE 111, 36; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 89, 139) .
  • BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11

    Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11 - Rn. 10) .
  • LAG Hessen, 30.06.2011 - 9 TaBV 199/10

    Tarifliche Besetzungsregelung MTV Drückindustrie - Abweichung von der

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juni 2011 - 9 TaBV 199/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 16, 18, BAGE 131, 351) .
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Soweit der Senatsentscheidung vom 11. Dezember 2012 (- 1 ABR 81/11 - Rn. 20) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte (so Oberberg RdA 2015, 180, 184) , wird hieran nicht festgehalten.
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11 - Rn. 17) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt ein, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift betriebliche Regelungen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben (BAG, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz).(Rn.45).

    Ob die Rahmenvorschrift dem Gesundheitsschutz unmittelbar oder mittelbar dient, ist unerheblich (BAG, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 4 TaBV 2/15

    Unternehmenseinheitliche Bekleidungsordnung - Ausnahme von Krawattenpflicht -

    Ebenso wenig kommt es auf die subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 19; BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36).

    Eine solche Generalklausel stellt zB § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG dar (BAG 11. Dezember 2012 aaO).

  • LAG Nürnberg, 09.12.2015 - 4 TaBV 13/14

    Einigungsstelle - Mitbestimmungsrecht - Gesundheitsschutz - Arbeitsstätte

    Hinsichtlich weit gefasster Generalklauseln - wie §§ 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, 3a Abs. 1 Satz 1 ArbStättV - setze das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Bestehen einer unmittelbaren objektiven Gesundheitsgefahr voraus, wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - klargestellt habe.

    Bei öffentlichrechtlichen Regelungen, die - wie § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG - weit gefasste Generalklauseln enthalten, setzt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Bestehen einer unmittelbaren objektiven Gesundheitsgefahr voraus (so BAG vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - NZA 2013, 752; vgl. auch BAG v. 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 - NZA 2002, 995; v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - NZA 2005, 227).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15

    Erzwingungsstreik zur Durchsetzung von Überlastungsschutz - keine Friedenspflicht

    Die Gewerkschaft verfolgt insoweit auch legitime Ziele.(Rn.85) Quantitative Besetzungsregeln sind als tariflich regelbare Ziele durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98, Rn. 16, zu quantitativen Besetzungsregelungen, die die Mindestanzahl der an bestimmten Maschinen zu beschäftigenden Hilfskräfte festlegen, mwN.; 19. Juni 1984 - 1 AZR 361/82, Rn. 52, zur Stärke der Cockpitbesatzung; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11, dort als selbstverständlich unterstellt; ErfK/Schmidt Art. 12 GG Rn. 45).

    dd) Quantitative Besetzungsregeln sind vor diesem Hintergrund als tariflich regelbare Ziele durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt (vgl.BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98, Rn. 16, zu quantitativen Besetzungsregelungen, die die Mindestanzahl der an bestimmten Maschinen zu beschäftigenden Hilfskräfte festlegen, mwN.; 19. Juni 1984 - 1 AZR 361/82, Rn. 52, zur Stärke der Cockpitbesatzung; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11, dort als selbstverständlich unterstellt; ErfK/Schmidt Art. 12 GG Rn. 45).

  • LAG Niedersachsen, 11.01.2017 - 13 TaBV 109/15

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bildschirmarbeit

    Ob die Rahmenvorschrift dem Gesundheitsschutz unmittelbar oder mittelbar dient, ist unerheblich ( BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - juris, Rn. 17 ).
  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 78/13

    Eingruppierung im privaten Bankgewerbe; hier: sog. Private Banking Berater

    Bleiben im Einzelfall gleichwohl Zweifel, können die Gerichte ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge auf weitere Kriterien zurückgreifen, wie etwa auf die Entstehungsgeschichte und die bisherige Anwendung der Regelung in der Praxis (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11 - bei juris Rdnr. 22).
  • LAG Köln, 19.02.2014 - 11 TaBV 90/13

    Einigungsstelle

    Als Rahmenvorschrift, deren Ausfüllung dem Mitbestimmungsrecht zugänglich ist, kommt § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG in Betracht, sofern eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr besteht (vgl.: BAG, Beschl. v. 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - m.w.N.).
  • ArbG Dortmund, 25.04.2013 - 3 BV 188/12
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Beschluss vom 11.12.2012, 1 ABR 81/11).
  • KAG Augsburg, 02.12.2020 - 1 MV 4/20

    Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung anlässlich von Umstellungsmaßnahmen

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 02.12.2020 - 1 MV 4/20

    Behinderung, Arbeitsleistung, Mitbestimmungsrecht, Beteiligung, Eingruppierung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht