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   BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74   

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https://dejure.org/1977,854
BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74 (https://dejure.org/1977,854)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1977 - 1 ABR 82/74 (https://dejure.org/1977,854)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 (https://dejure.org/1977,854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung - Fragebogenaktion unter den jugendlichen Arbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 647
  • DB 1977, 914
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.03.1966 - 1 ABR 14/65

    Betriebsrat - Informationsrecht

    Auszug aus BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74
    Der Informationsaustausch zwischen Arbeitnehmern und ihren gewählten Vertretern ist nicht in der Eorm kanalisiert und eingeschränkt, daß er lediglich in den im Gesetz ausdrücklich als Institution vorgesehenen Formen er folgen könnte, insbesondere in der Sprechstunde ( § 39, § 69 für Jugendvertretung) und in der Betriebs- oder Abteilungsversammlung (§§ 4-2 ff.) oder in der Jugendversammlung ( § 71; so aber Isele, SAE 1967, 12o [122] zu dem BAG Beschluß vom 1. März 1966 = BAG 18, 182 = AP Nr. 1 zu § 69 BetrVG betreffend den anders gelagerten Sachverhalt der Verteilung eines 12.
  • BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vertretungsbefugnis eines Gewerkschaftsreferendars -

    Auszug aus BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74
    Im einzelnen gilt folgendes: 1. Das Landesarheitsgericht geht zunächst zu Recht davon aus, die Jugendvertretung könne allein keinen gegenüber dem Arbeitgeber wirksamen Beschluß fassen, nur eine Beteiligung der Jugendvertretung an dem Beschluß des Betriebsrats komme in Betracht (BAG Beschlüsse vom 2o.November 1973 und Io. Mai 197, AP Nr. 1 und 3 zu § 65 BetrVG 1972; Beschluß vom Io. Juni 1975 - 1 ABR lho/73 - = AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führen nur Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zur Unwirksamkeit des Beschlusses (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; ebenso bereits RG 23. Oktober 1925 - III 537/24 - RGZ 111, 412, 415 zu dem ähnlich lautenden § 32 Betriebsrätegesetz) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Zwar hängt deren Wirksamkeit regelmäßig nicht von der Aufnahme des Betriebsratsbeschlusses in das Sitzungsprotokoll ab, da die Niederschrift nicht Teil der Beschlussfassung selbst ist (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

    Zwar hängt deren Wirksamkeit regelmäßig nicht von der Aufnahme des Betriebsratsbeschlusses in das Sitzungsprotokoll ab, da die Niederschrift nicht Teil der Beschlussfassung selbst ist (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Auch hier hat der Betriebsrat beim Auftreten eines Informationsbedürfnisses jeweils anhand der aktuellen betrieblichen Verhältnisse und insbesondere der Wichtigkeit und Dringlichkeit der zu vermittelnden Informationen sowie unter Abwägung der Kostenbelastung des Arbeitgebers zu entscheiden, ob eine schriftliche Information der Arbeitnehmer erforderlich erscheint (zu einer Fragebogenaktion der Jugendvertretung vgl. bereits BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - AP Nr. 10 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Das Betriebsverfassungsgesetz verweist den Betriebsrat für den innerbetrieblichen Dialog mit der Belegschaft nicht auf die Durchführung von Betriebsversammlungen oder Sprechstunden (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 2 a der Gründe) .
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Das Betriebsverfassungsgesetz verweist den Betriebsrat für den innerbetrieblichen Dialog mit der Belegschaft nicht auf die Durchführung von Betriebsversammlungen oder Sprechstunden (BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - AP Nr. 10 zu § 80 BetrVG 1972).
  • LAG Sachsen, 15.07.2022 - 4 TaBVGa 1/22

    Zulässigkeit Fragebögen - Betriebsrat - Kommunikation mit Belegschaft

    Die Betriebsversammlung hat kein Monopol für den Dialog zwischen der Arbeitnehmerschaft und ihren gewählten Vertretern (vgl. Herschel, ArbuR 1967, 63 (64) zu BAG aaO.,BAG Beschluss vom 08.02.1977, 1 ABR 82/74,RN 27).

    Die Betriebsverfassungsorgane brauchen nicht darauf zu warten, daß betriebsbezogene Vorschläge von der Belegschaft aus vorgebracht werden (BAG, 1 ABR 82/74, Rn. 28).

  • ArbG Berlin, 24.10.2007 - 77 BVGa 16633/07

    Arbeitsrechtliche Zulässigkeitsanforderungen an die Durchführung einer

    Dies dürfte seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8.2.1977 - 1 ABR 82/74 - nicht mehr zweifelhaft sein.
  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu

    Die Antragstellerin braucht auch nicht erst den Eintritt des konkreten Palles abzuwarten, um nach Durchführung der Betriebsversammlung die Unzulässigkeit der Teilnahme eines Referenten feststellen zu lassen.Sonst nicht behebbare rechtliche Meinungsverschiedenheiten sind besser einer vorherigen gerichtlichen Klärung zuzuführen, statt daß durch etwaige einseitige Handlungen vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. Beschluß des Senats vom 8 . Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - = [demnächst] AP Nr. Io zu § 8o BetrVG 1972).
  • BVerwG, 08.08.2012 - 6 PB 8.12

    Personalvertretungsrecht; Fragebogenaktion des Personalrats; Ermittlung der

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

  • BAG, 17.02.1993 - 7 ABR 19/92

    Betriebsrat - Mailbox als erforderliches Sachmittel

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

  • BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 17/79

    Jugendvertretung - Betriebsrat

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zur-Verfügung-Stellung personenbezogener Daten

  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10

    Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied;

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 10/76

    Jugendversammlung - Zeitpunkt der Durchführung - Betriebsversammlung -

  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75

    Betriebsversammlung - Teilnahme des Arbeitgebers - Leiter der Betriebsversammlung

  • LAG Baden-Württemberg, 13.09.2004 - 15 Sa 35/04

    Verzicht auf Sozialplananspruch - Vertrauensschutz für Arbeitgeber

  • ArbG Essen, 09.12.2015 - 6 BV 100/15

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - PL 15 S 130/92

    Personalvertretung: ohne Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter durchgeführte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.09.2012 - 10 TaBV 1297/12

    Betriebsratsvorsitzender - Schulungsteilnahme - Erforderlichkeit -

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